Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 2.1 Gleichstellung der Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Aufgrund des zum 1.1.2016 eingeführten § 47a werden Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Rz. 5), die von einer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld beziehen, den in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gleichgestellt: Die Krankenkasse berechnen bei diesen Krankengeldbeziehern auf der Grundlage von 80 % des Bruttoarbeitsentgelts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.2 Abschreibung externer Peripheriegeräte

Externe Geräte eines stationären oder mobilen PCs wie Drucker, Scanner, Monitor usw. sind eigenständige Wirtschaftsgüter.[1] Sie sind nach der Rechtsprechung des BFH zwar selbständig bewertungsfähig, i. d. R. aber nach ihrer betrieb­lichen Zweckbestimmung und technischen Abgestimmtheit nicht selbständig nutzungsfähig und deshalb keine geringwertigen Wirtschaftsgüter nach § 6...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Synopse TVöD-V

der fortlaufenden Paragrafen des TVöD zu den Paragrafen des BAT/BAT-O bzw. des MTArb/MTArb-O bzw. des BMT-G/BMT-G-Omehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Nebenbetriebe

Nutzt ein Zahnarzt rd. 100 ha Heideland und Wald landwirtschaftlich und verpachtet er auf dem Grund gleichzeitig eine Kiesgrube, bildet die Kiesgrube nicht einen Nebenbetrieb, sondern ist als selbstständige Einkunftsquelle anzusehen, während die landwirtschaftliche Betätigung Liebhaberei sein kann.[1]mehr

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Liebhaberei – ABC / Gaststätte

Der Betrieb einer Gaststätte durch einen Zahnarzt ist als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn neben dauernden, auch nicht durch stille Reserven abdeckbaren Verlusten persönliche, im Bereich der Lebensführung des Steuerpflichtigen liegende Gründe, wie z. B. lange Familientradition, erhebliche andere Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts und Abdeckung der Gaststättenv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 3.1 Sachverhalt

Der Zahnarzt Z errichtet in 2019 ein Zweifamilienhaus, in dem er in einer Hälfte seine Zahnarztpraxis betreiben will. In der anderen Gebäudehälfte zieht Z mit seiner Familie ein. Aus der Errichtung des Gebäudes sind Z insgesamt 150.000 EUR Umsatzsteuer berechnet worden.mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 3.3 Lösung

Z hat grundsätzlich die gleichen Zuordnungsmöglichkeiten, wie in dem ersten Sachverhalt. Er kann damit das Gebäude insgesamt, teilweise oder gar nicht seinem Unternehmen zuordnen. Ordnet Z das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zu, kann er dennoch keinen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten vornehmen. Soweit er das Gebäude für seine Zahnarztpraxis verwendet, kann er zw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass der Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten darf, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung sel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Persönliche Arbeitsleistungspflicht

Rz. 2 Die Arbeitsleistung hat der Dienstverpflichtete im Zweifel in Person zu leisten. Im Grundsatz ist ihm daher nicht gestattet, die Arbeitsleistung durch andere Personen (Ersatzleute bzw. betriebsfremde Personen) zu erbringen.[1] Das gilt auch, wenn er sich zur Arbeitsleistung lediglich einer Hilfsperson bedient.[2] Ob der Dienstverpflichtete in Ausnahmefällen bei Verhind...mehr

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zfs 02/2022, Anzeigeobliege... / Sachverhalt

Der Kl. beantragte mit Antrag vom 31.3.2017 bei der Bekl. den Abschluss einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung. Versichert werden sollte dessen damals neunjährige Tochter A. In dem Versicherungsantrag der Bekl. waren unter anderem folgende Gesundheitsfragen in Bezug auf die zu versichernde Tochter des Kl. enthalten: Zitat 1. Bestehen und/oder bestanden in den l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer inländischen stpfl Tätigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verschiedenartige Tätigkeiten mit unterschiedlichen Mandantenkreisen

Rn. 639 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Anzuerkennen ist ein selbstständiger Vermögensteil bei einem Arzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin (BFH BStBl II 2005, 208); bei einem RA und Notar, bei dem die Tätigkeiten organisatorisch und hinsichtlich der Mandantschaft getrennt ausgeübt werden (FG D'dorf EFG 2002, 1174 rkr); bei einem Radiologen und Akupunkteur (FG SchlH EFG 2007, 37 rkr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Beispiele aus der Rspr

Rn. 249 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei einem Arzt verneint, weil nicht unerhebliche Leistungen einer angestellten Ärztin nicht auf eigenverantwortliche Leistungen (s Rn 247a) der Praxisinhaber entfielen (BFH BStBl II 2016, 381); ähnlich bei mehreren angestellten Ärzten (FG SAnh EFG 2006, 1916). Dagegen bejaht bei Einflussnahme auf die Arbeit der Angestellten durch eingehende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 939). Ein Leistungsaustausch ist nicht erforderlich (vgl BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ärztliche Tätigkeit

Rn. 150 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit bezeichnet in Anlehnung an § 1 Abs 2 HeilpraktikerG v 17.02.1939, (RGBl I 1939, 251) die Ausübung der Heilkunde, dh jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Prophylaxe, Feststellung (Diagnose), Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen. Sie setzt nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast

Rn. 157 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die weiteren im Katalog genannten medizinischen Heil(hilfs)berufe der Heilpraktiker, Dentisten und Krankengymnasten weisen nach Voraussetzungen und Tätigkeitsbild erhebliche Unterschiede auf: Heilpraktiker (HeilpraktikerG v 17.02.1939, RGBl 1939, 251, idF v 23.10.2001, BGBl I 2001, 2702) ist eine in der Bundesrepublik geschützte Berufsbezeic...mehr

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zfs 02/2022, Anzeigeobliege... / 2 Aus den Gründen:

… Der Kl. hat gegen die Bekl. im tenorierten Umfang Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Aufwendungen aus der Behandlungsrechnung der Kieferorthopädin D vom 31.12.20017. Die Bekl. war nicht berechtigt, nach § 19 Abs. 4 S. 2 VVG eine Anpassung des Versicherungsvertrags durch Aufnahme des streitgegenständlichen Risikoausschlusses durchzuführen. Es fehlt bereits an einer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 264 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Schuldet der Altenpfleger/Krankenpfleger eine einheitliche Hauswirtschaft umfassende Leistung oder wird er nicht bei allen Pflegebedürftigen eigenverantwortlich tätig (s Rn 249e), wird er insoweit gewerblich tätig; je nach Vertrag bzw Rechnungsstellung kommt Trennbarkeit in Betracht (BFH BStBl II 2004, 509; s Rn 236 "Altenpfleger" und s Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umsatzsteuer

Rn. 9 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Im Bereich der USt sind nach § 4 Nr 14 Buchst a S 1 UStG die Umsätze von Angehörigen bestimmter Heilberufe uä Berufe steuerfrei. Die Vorschrift ist insofern im Wesentlichen inhaltsgleich mit § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Gleichwohl können die zur USt ergehenden Entscheidungen wegen hier gegebener EU-rechtlicher Implikationen nicht ohne weiteres zur A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die gesetzliche Regelung

Rn. 80 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zur freiberuflichen Tätigkeit bestimmte Tätigkeiten, nämlich die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, und die Ausübung der Katalogberufe, nämlich die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, RA, No...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 125 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der selbstständigen Berufstätigkeit in einem Katalogberuf werden nur berufstypische Tätigkeiten zugeordnet, die dem Berufsbild eines der in § 18 Abs 1 Nr 1 EStG aufgeführten Berufe entsprechen (BFH BStBl III 1961, 210; BStBl II 1986, 213; 1987, 147; 1989, 24; 1989, 797; 1990, 534; 1992, 826; 2002, 202; BFH/NV 1991, 132; 1991, 435). Rn. 126 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Haas, Zur Einnahme eines RA aus Streitvorteilsvereinbarung, DStZ/A 1982, 308; Degen, Bürgschaftsinanspruchnahme und deren steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit, DStR 1996, 1749. Rn. 470 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach hM berühren Tätigkeiten eines Freiberuflers, die nach der Verkehrsauffassung seinem Beruf fremd sind, die Einkünfte aus der freiberuflichen Praxis nicht. Diese ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unerlaubte Tätigkeiten

Rn. 138 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine unerlaubte Tätigkeit kann nach der Lehre vom Berufsbild keinen ähnlichen Beruf darstellen. Das Verbot steht der Annahme der Ähnlichkeit iSd hM ebenso entgegen wie das Fehlen der behördlichen Zulassung/Erlaubnis. Das gilt gleichermaßen für die nur berufsrechtlich unzulässige wie die mit Strafe bedrohte Ausübung der Tätigkeit (vgl BFH BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufsrecht

Rn. 311 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine weitgehende Liberalisierung des Berufsrechts hat die Entwicklung hin zur Freiberufler-KapGes erleichtert. Für die Angehörigen wirtschaftsprüfender und steuerberatender Berufe ist die Berufsausübung über eine KapGes unter bestimmten Voraussetzungen schon seit langem zugelassen. Gemäß §§ 3 Nr 3, 49 Abs 1 u 2, 50 u 50a StBerG sowie nach §§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz der einheitlichen Erfassung

Rn. 258 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist nur noch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen, sodass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH BStBl II 1990, 507 betreffe...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.2 Art des Wertzugangs

Rz. 12 Betriebseinnahmen sind alle Zuwendungen, die einen wirtschaftlichen Wert haben, insbesondere Geld, Sachen,[1] Nutzungen [2] und Leistungen.[3]mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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Entgelt / 2.2.6.1 Ärztinnen und Ärzte – Anlage C zum TVöD-K bzw. Anlage D zum TVöD-B

Im Bereich der VKA erhalten Ärztinnen und Ärzte Entgelt nach der Anlage C zum TVöD-K. Diese sieht entsprechend den für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im Geltungsbereich des Besonderen Teils Krankenhäuser (BT-K) maßgebenden Entgeltgruppen I und II Tabellenentgelte nur für diese beiden Entgeltgruppen vor. Im Geltungsbereich des Besonderen Teils Pflege- un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.2.4 Anlage D – Ärztinnen und Ärzte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Eine Anlage D enthält der TVöD nur für Ärzte und Ärztinnen im Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B). Die Anlage D enthält die Tabellenentgelte der Entgeltgruppen 14 und 15 für die Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte (siehe hierzu nachfolgend Ziff. 2.2.6.1).mehr

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Entgelt / 2.5.8.5.1 Zulage für Fachärztinnen/Fachärzte

Die in die Entgeltgruppe 15 eingruppierten Ärtzinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil B Abschnitt II Ziffer I der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 300,00 EUR.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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V / Verteidiger, Beschlagnahme von Verteidigerakten [Rdn 3749]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tätigkeitsmerkmale

Rz. 29 [Autor/Stand] § 96 BewG bestimmt den Begriff des freien Berufs nicht selbst, sondern verweist auf die Beschreibung der freiberuflichen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG . Die dortige Aufzählung der sog. Katalogberufe ist nicht erschöpfend, wie sich aus der Formulierung "und ähnliche Berufe" ergibt. Ein Oberbegriff für die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgezählten – mehr...mehr

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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B / Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 945]

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1 Gutachtliche Stellungnahme (Abs. 1)

Rz. 18 Die Norm zählt die Sachverhalte auf, bei denen die Krankenkassen verpflichtet sind, eine gutachtliche Stellungnahme des MD einzuholen. Das Gutachten dient der Vorbereitung des Verwaltungshandelns durch Verwaltungsakt. Die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des MD bzw. die Richtigkeit der gutachtlichen Stellungnahme ist nur im Wege der Anfechtung einer ergangenen Verwaltu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.2 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z)

Rz. 6e Der BMV-Z beinhaltet neben dem Paragrafenteil (33 Paragrafen) folgende Anlagen: Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.3 Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 8a Eine Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung kann z. B. hilfreich sein bei langen Anfahrtwegen oder nach einer Operation des Patienten, wenn sie das Aufsuchen der Praxis unmöglich macht. Die organisatorischen Voraussetzungen der Videosprechstunde regelt die Anlage 31b zum BMV-Ä. Anlage 31b des BMV-Ä enthält mit Wirkung zum 1.10.2016 die "Vereinbarung übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1 Allgemeines

Rz. 1b Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber einen Schwenk vollzogen, indem alle zentralen Vorgaben zum Vergütungssystem für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen auf Bundesebene durch die Bewertungsausschüsse getroffen werden. In der Überschrift sind die Sachverhalte Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab und bundeseinheitliche Orientierungswerte aufgeführt, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1 Bundesmantelverträge

Rz. 6c Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.11 Bewertungsausschüsse

Rz. 41 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.2 Pflichtinhalt der Bundesmantelverträge

Rz. 7 Zu den Grundnormen, die im BMV-Ä oder BMV-Z geregelt werden müssen, zählen die Vorschriften über den Umfang der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung sowie ihre Abgrenzung voneinander; außerdem gehören die Regelungen zur Organisation der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (z. B. Vordrucke und Nachweise) ebenso dazu, wie die Rechte und Pflichten der Vert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.10 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 36 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Gege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 11 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.16 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 57 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 57 Beziehungen zu Zahnärzten und Zahntechnikern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt. Abs. 2 Satz 7 wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3345) mit Wirkung zum 21.12.2004 eingefügt. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der ges...mehr