Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 3 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wir...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Geschäftsbeziehungen/Kundschaft/Kundenstamm

Bezahlt ein Steuerpflichtiger einem Kaufmann, der sein Geschäft aufgibt, lediglich dafür eine Geldsumme, dass dieser ihn in seine bisherigen Geschäftsbeziehungen einführt, ist der Betrag nicht als Geschäftswert, sondern als besonderes immaterielles Wirtschaftsgut "Geschäftsbeziehungen" oder "Kundschaft" zu aktivieren, für das AfA vorzunehmen sind, wenn mit deren Beendigung m...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Vertragsarztzulassung

Für die Niederlassung von Ärzten bestehen Zulassungsbeschränkungen. Der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt stellt grundsätzlich kein neben dem Praxiswert stehendes Wirtschaftsgut dar.[1] Der z. B. im Falle einer Praxisveräußerung übergebende Vertragsarzt kann nur gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Antrag auf Fortführung der bestehenden Praxis durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 3 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.3 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse

Nach § 102 AO steht verschiedenen Berufsgruppen ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz von Berufsgeheimnissen zu. Die Regelung ist abschließend.[1] Sie gilt nicht, wenn der jeweilige Berufsangehörige in eigenen Steuersachen tätig ist.[2] Die Regelung ist Ausfluss des besonderen Vertrauensverhältnisses, das für diese Berufsgruppen besteht. Nach dem Wortlaut besteht auch i...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.6.1 Zulässige Nutzung der Mietsache

Praxis-Beispiel Zweckbestimmungswidrige Nutzung In der im ersten Obergeschoss gelegenen Teileigentumseinheit wird von mehreren Zahnärzten gemeinsam eine Zahnklinik betrieben. In der Teilungserklärung ist für diese Einheit jedoch eine Büronutzung vorgesehen. Nach dem Mietvertrag sind die Zahnärzte allerdings zur Nutzung des Teileigentums als Zahnklinik berechtigt. Die Nutzung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beispiele für zulässige Vorfeldermittlungen

Rz. 233 [Autor/Stand] Als typische Beispielsfälle für Vorfeldermittlungen sind zu nennen: Rz. 234 [Autor/Stand] Auswertung von Chiffre-Anzeigen in Zeitungen, in denen wertvolle Immobilien im Ausland zum Verkauf angeboten werden: Es besteht – so der BFH – die allgemeine Erfahrung, dass wegen der steuerlichen Erfassung inländischer Grundstücksgeschäfte ein Anreiz bestehe, unver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 3.2 Aufteilung im Schätzungsweg

Der Unternehmer kann die nicht abziehbaren Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln.[1] Hierbei ist es erforderlich, dass der angewandte Maßstab systematisch von der Aufteilung nach der wirtschaftlichen Zuordnung ausgeht. Eine Aufteilung, die allein auf die Höhe der Umsätze des Unternehmers abstellt, ist i. d. R. nicht als sachgerechte Schätzung anzusehen....mehr

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Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen

Vorsteuerbeträge für steuerfreie Umsätze sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG grds. vom Abzug ausgeschlossen. Der Ausschluss erstreckt sich jedoch nicht auf die Vorsteuerbeträge, die den in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und b UStG bezeichneten steuerfreien Umsätzen (z. B. im Exportbereich) zuzurechnen sind. Dennoch führen viele steuerfreie Umsätze zum Vorsteuerausschluss. Praxis-B...mehr

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Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gegenüber § 201 erfasst die Vorschrift ausschließlich Ärzte und Zahnärzte, die außerhalb einer Heilbehandlung nach § 34 tätig geworden sind. Demnach wird hier die allgemeine Auskunftspflicht nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 SGB X speziell geregelt (vorrangige Spezialregelung).mehr

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Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 2.4 Unterrichtung des Versicherten

Rz. 13 Aufgrund der abschließenden Regelungen zu den Betroffenenrechten nach Art. 12 bis 23 der Verordnung (EU) 2016/679 konnte die in der früheren Fassung von Satz 2 enthaltene Regelung zur Mitteilung des Inhalts der Anzeige der Ärzte und Zahnärzte an die Unfallversicherungsträger oder die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen gestrichen werden.mehr

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Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Regelungsgegenstand ist eine gesetzliche, der Schweigepflicht von Ärzten (vgl. § 203 StGB) vorgehende Anzeigepflicht. Die Vorschrift in Satz 1 übernimmt die Anzeige- und Auskunftspflichten der Ärzte oder Zahnärzte in Fällen, in denen Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, entsprechend dem bis 31.12.1996 geltenden Recht. Eine Änderung der Rechtslage war mit der Einf...mehr

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Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 2.4 Informationspflicht des Unfallversicherungsträgers (Abs. 2)

Rz. 9 Wegen der unmittelbar nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) 2016/679 bestehenden Pflicht des Unfallversicherungsträgers, den Versicherten als betroffene Person über die Übermittlung der Daten von den Ärzten und den Zahnärzten an den Träger zu unterrichten und der Pflicht des Versicherungsträgers, den Versicherten über das Bestehen eines Rechts auf Auskunft ...mehr

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Jung, SGB VII § 206 Verarbe... / 2.1 Befugnis der Ärzte und Angehörigen von Heilberufen zur Datenübermittlung

Rz. 3 Die Befugnis zur Übermittlung personenbezogener Daten an Unfallversicherungsträger oder deren Verbände ist gemäß Abs. 1 Satz 1 auf ein bestimmtes Forschungsvorhaben bezogen. Es muss sich um ein Forschungsvorhaben handeln, das der Erkennung neuer Berufskrankheiten, der Verbesserung der Prävention oder Maßnahmen zur Teilhabe bei Berufskrankheiten dient (C. Wagner, in: Sc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einzelfälle

Rz. 21 Austauschverfahren im Kfz-Gewerbe: Der Austausch reparaturbedürftiger Kfz-Teile gegen generalüberholte bzw. neue Teile ist kein Anwendungsfall von § 3 Abs. 10 UStG.[1] Rz. 22 Energien: Elektrische Energie, Gas, Wärme und ähnliche Energien sind, obwohl sie Gegenstände im umsatzsteuerrechtlichen Sinn sind (Rz. 9), keine umtauschfähigen Stoffe i. S. v. § 3 Abs. 10 UStG; s...mehr

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Sommer, SGB V § 395 Nationa... / 2.5 Persönlicher Geltungsbereich (Abs. 5)

Rz. 8 Die Vorschriften des 12. Kapitels, die sich auf Ärzte und Kassenärztliche Vereinigungen beziehen, gelten für Psychotherapeuten, Zahnärzte und Kassenzahnärztliche Vereinigungen entsprechend, sofern nichts Abweichendes bestimmt ist.mehr

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Sommer, SGB V § 395 Nationa... / 2.3 Ermächtigte Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 6 Die Übermittlungspflicht (Abs. 2 Satz 3) gilt auch für ermächtigte Einrichtungen mit der Maßgabe, dass die Angaben nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 bis 5 ohne Arztbezug einrichtungsbezogen übermittelt werden. Betroffen sind Einrichtungen, die über eine institutionelle Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verfügen. Für solche ermächtigten Einrichtunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 121 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung

Rz. 6 Für die zahnärztliche Behandlung gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. Zahnärzte behandeln Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben am 1.1.2022 mit der kassenzahnärztlichen Bundesver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Berichtigungserklärung

Rz. 129 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 378 Abs. 3 AO waren bis zur Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz an die Berichtigung die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei § 371 Abs. 1 AO (s. Rz. 125.1). Nach der Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und das AO-Änderungsgesetz[2] kann hinsichtlich § 378 AO nicht mehr un...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.11 Beziehungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu den Leistungserbringern

Rz. 16 Abs. 3 beauftragt die Verbände der Unfallversicherungsträger und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der erbrachten Leistungen und das Abrechnungsverfahren vertraglich zu gestalten. Diese Rahmenverträge sind für die jeweiligen Mitglieder unmittelbar verbindlich und entfalten Dauerwirkung. Der auf dieser Grundlag...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / b) Die gerichtliche Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern

Ist die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge wegen Meinungsverschiedenheiten der Eltern unmöglich, insbesondere, wenn ein Elternteil an ihrer Ausübung nicht mitwirkt oder gleichgültig gegenüber der Ausübung ist oder die schriftliche Vereinbarung nicht einhält, so müssen beide Elternteile auf die Mediation zurückgreifen. Die Inanspruchnahme der Mediation ist nicht verpfl...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.6 Ausschluss (Abs. 6)

Rz. 12 Die Regelung gilt nicht für Zahnärzte. Ein Entgelt für die Nutzung eines elektronischen Arztbriefes ist im SGB V nicht vorgesehen.mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für einen elektronischen Brief zwischen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren (§ 72 Abs. 1) wird eine Pauschale gezahlt. Zahnärzte werden von der Regelung nicht erfasst. Die Briefe werden seit dem 1.4.2021 ausschließlich durch den Übermittlungsdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) ve...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.4.3 Datenübermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen untereinander (Satz 4 bis 8)

Rz. 14 Satz 4 erlaubt die Übermittlung von durch Kassenärztliche Vereinigungen nach Abs. 1 oder 2 erhobenen und gespeicherten Sozialdaten der nach § 24 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV bzw. § 24 Abs. 3 Satz 3 Zahnärzte-ZV ermächtigten Vertragsärzte bzw. Vertragszahnärzte auf Anforderung untereinander, soweit dies zur Erfüllung der in Abs. 1 Nr. 2 genannten Aufgaben erforderlich ist. D...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 285 korrespondiert mit § 284 und legt abschließend fest, zu welchen Zwecken die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Sozialdaten über Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Versicherte im jeweils erforderlichen Umfang erheben, speichern, verarbeiten und nutzen dürfen. Rz. 3 Bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich, dass diese nicht für d...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.5 Übermittlung von Arztdaten an Approbationsbehörden und Landeskammern (Abs. 3a)

Rz. 16c Die Norm ist die datenschutzrechtliche Grundlage, Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Approbationsbehörden der Länder und die Landeskammern der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten zu übermitteln (Satz 1). Diese Daten dienen der Prüfung, ob die App...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.6 Entsprechende Geltung der Regelungen (Abs. 4)

Rz. 17 Die Vorschriften des Zehnten Kapitels, soweit sie sich auf Ärzte und Kassenärztliche Vereinigungen beziehen, gelten entsprechend für Psychotherapeuten, Zahnärzte und Kassenzahnärztliche Vereinigungen. Die Vorschrift dient der Klarstellung.mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgabenzwecke die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV, KZV) personenbezogene Daten der Ärzte und Versicherten erheben dürfen. Die Sammlung p...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.4.2 Übermittlung an die für die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft zuständige Kassenärztliche Vereinigung (Satz 3)

Rz. 13 Die von Kassenärztlichen Vereinigungen nach Abs. 1 oder 2 erhobenen und gespeicherten Sozialdaten dürfen an die für die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft zuständige Kassenärztliche Vereinigung übermittelt werden, soweit dies für die Erfüllung der in Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 5 oder 6 genannten Aufgaben erforderlich ist. Die Regelung ist erforderlich, weil § 33 Abs. 2...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.4 Fehlerhafte Datenübermittlung (Abs. 4)

Rz. 7 Fehlerhafte oder unvollständige Datenübermittlungen zu Diagnosen nach den §§ 295 und 295a dürfen erneut in korrigierter oder ergänzter Form übermittelt werden, wenn ein technischer Übermittlungs- oder formaler Datenfehler ursächlich ist (Satz 1). Die restriktive Regelung verbietet eine Korrektur aus anderen Gründen und schließt eine missbräuchliche nachträgliche Veränd...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2.4 Vorbereitungszeit (Abs. 7, 8)

Rz. 8 Nach Buchst. b müssen Zahnärzte, die vor dem 1.1.1991 bereits 2 Jahre im Beitrittsgebiet zahnärztlich tätig gewesen sind, nicht die nach § 95 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 für die Eintragung in das Zahnarztregister erforderliche 2-jährige Vorbereitungszeit ableisten. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Zulassung im Beitrittsgebiet angestrebt wird, eine Zulassung im alten Bun...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.1 Erhebung und Speicherung von Sozialdaten (Abs. 1)

Rz. 4 Die Norm regelt entsprechend der Aufgabenstellung der Kassenärztlichen Vereinigungen die Erhebung und Speicherung von Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte. Es handelt sich um Sozialdaten (Art. 4 Datenschutz-Grundverordnung, § 67 Abs. 2 SGB X, § 35 SGB I). Die Nr. 1 bis 6 konkretisieren, für welche Aufgaben Sozialdaten erhoben und ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 2.1 Mitteilungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (§§ 72 ff.), Einrichtungen (z. B. nach § 119b) sowie zugelassene Krankenhäuser (§ 108) haben eine Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen (Satz 1). Die Mitteilungspflicht wird ausgelöst, sobald dem Leistungserbringer Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Krankheit eine ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.3 Zusatz- und Sonderversorgungssysteme

Rz. 26 Das AAÜG bezieht sich auf die in den Anl. 1 und 2 genannten Versorgungssysteme wie folgt: Anl. 1: Zusatzversorgungssysteme Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (ab 17.8.1950), Zusätzliche Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichgestellte Leiter zentral gelenkter Wirtschaftsorganisationen (ab 1.1.1986), Zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.2 Rechtslage bis 31.8.2009

Rz. 15 § 264a i. d. F. bis zum 31.8.2009 ist in den Übergangsfällen des § 48 VersAusglG (Rz. 5) weiterhin bei Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach dem BGB i. V. m. dem VAÜG und dem VAHRG anzuwenden. Rz. 16 Das Familiengericht hat nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 bzw. Abs. 2 Nr. 2 VAÜG den Monatsbetrag einer Anwartschaft aus einem in den neuen Bundesländern erworbenen Versor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendung von WG (§ 10b EStG Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 231 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 3 EStG stellt klar, vgl BFH v 22.19.1971, VI R 310/69, BStBl II 1972, 55, dass als Zuwendungen iSd § 10b EStG auch die Zuwendung von WG gilt (Sachzuwendungen), mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Zum Begriff des WG s §§ 4, 5 Rn 599 (Hoffmann). Als Sachzuwendungen kommen neben Sachen iSd § 90 BGB auch nicht körperliche Objek...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Gewerbliche Infizierung einer zahnärztlich tätigen Partnerschaftsgesellschaft

Übt ein Mitunternehmer einer zahnärztlichen Partnerschaftsgesellschaft nur in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- oder Behandlungsleistungen unmittelbar an Patienten und im ganz überwiegenden Umfang Tätigkeiten in den Bereichen Organisation, Verwaltung und Leitung der Partnerschaftsgesellschaft aus, so entspricht dies nicht mehr dem Leitbild der selbständig ausge...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Bewertung des Endvermögens

Rz. 110 Ebenso wie zum Anfangsvermögen können Eheleute bereits zu Beginn ihrer Ehe durchvertragliche Vereinbarung eine Bewertung des Endvermögens oder Teile desselben vornehmen. Da man noch nicht weiß, wann ggf. eine solche Vereinbarung zur Anwendung kommt, in wie viel Jahren man also eine Bewertung des Endvermögens vornehmen muss, wird man sich schlecht auf einen bestimmten ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Bewertung des Endvermögens

Rz. 67 Ebenso wie zum Anfangsvermögen können Eheleute bereits zu Beginn ihrer Ehe durchvertragliche Vereinbarung eine Bewertung des Endvermögens oder Teile desselben vornehmen. Rz. 68 Da man noch nicht weiß, wann ggf. eine solche Vereinbarung zur Anwendung kommt, in wie viel Jahren man also eine Bewertung des Endvermögens vornehmen muss, wird man sich schlecht auf einen besti...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 2.1.2 Datenschutz

Rz. 3 Die räumlich und personell getrennte Organisationseinheit des Dienstes darf gemäß Abs. 1 Satz 2 Sozialdaten nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen an die übrigen Organisationseinheiten des Unfallversicherungsträgers weitergeben. Dies wird auch als datenschutzrechtliche Abschottungsregelung bezeichnet (Eichendorf, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.3 Übertragung eines Teilbetriebs

Rz. 29 Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist auch die Übertragung eines Teilbetriebes begünstigt. Voraussetzung ist, dass ein abgrenzbarer Teilbetrieb gegeben ist, der auch vom Erwerber als selbstständiges Unternehmen fortgeführt werden kann (vgl. Gottschalk in T/G/J/G, ErbStG § 3 Rz. 364). Der Begriff des Teilbetriebs ist gesetzlich nicht definiert, hat sich aber im Laufe der ...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 2 Tätigkeit als Zahnarzt

Steuerfrei ist auch die freiberufliche Tätigkeit bei der Ausübung der Zahnheilkunde unter der Berufsbezeichnung "Zahnarzt" oder "Zahnärztin" (bzw. der Dentisten). Auch hier ist die Rechtsform, unter der die Tätigkeit ausgeübt wird, unerheblich.[1] "Ausübung der Zahnheilkunde" ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich-wissenschaftliche Kenntnisse gegründete Feststellung und Beha...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1 Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Krankengymnast, Hebamme (sog. Katalogberufe)

1.1 Allgemeines Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus ...mehr