Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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§ 29 Kündigung / III. Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren können, dass Kündigungen nicht nur der vorherigen Anhörung, sondern zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. Rz. 190 Für die Wirksamkeit einer solchen Verei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Durch § 403 AO wird der FinB ein Recht auf Mitwirkung und Information in (Steuerstraftaten betreffenden) Ermittlungsverfahren eingeräumt, die von der StA oder der Polizei durchgeführt werden. Damit soll die Sach- und Rechtskunde der FinB möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Strafverfahren nutzbar gemacht werden[2] (s. Rz. 1). ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsgrundlage eines Alkoholverbots

Rz. 101 Es besteht nicht bereits schlechthin ein absolutes Alkoholverbot im Betrieb. Aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft für die betrieblichen Aufgaben während der Arbeitszeit uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, ergibt sich die vertragliche Nebenpflicht, sich nicht durch Alkoholgenuss vor oder während der Arbeitszeit oder der Arb...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1 Steuerstrafverfahren

S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit 1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 6 Der Nachweis der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 278 Für die Frage, ob der Stpfl. den Nachweis führen muss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder vielmehr die Finanzbehörde die (objektive) Beweislast dafür trägt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist von den Grundsätzen der Rspr.[1] auszugehen. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für die den Steueranspruch begründenden T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.2 Offenbaren durch den Steuerpflichtigen

Rz. 42 Durch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wird nur der mitwirkende Stpfl. gegen die Strafverfolgung geschützt, der die Tatsachen und Beweismittel der Finanzbehörde offenbart hat.[1] Offenbarungen des Bevollmächtigten[2] sind dem vertretenen Stpfl. zuzurechnen.[3] Entscheidend ist nur, dass der Bevollmächtigte unmittelbar auf Veranlassung des Stpfl. handelt.[4] H...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 1.3 Maßregelungsverbot und der Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben

Aktuell wird in den, auch öffentlich, geführten Diskussionen häufig das Wort "Machtmissbrauch" in einem Atemzug mit dem Thema Diskriminierung im Arbeitsleben genannt. Machtmissbrauch ist kein juristischer Begriff. Die dahinter liegenden Sachverhalte beschreiben im hier relevanten Zusammenhang Situationen, in denen Unternehmen bzw. Führungskräfte rechtliche Möglichkeiten sach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.5 Steuerberater als möglicher Zeuge

Rz. 15 Bei der Entscheidung, ob ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe als Alleinverteidiger auftreten soll, ist insbesondere zu überlegen, ob der Berater als möglicher Zeuge infrage kommt.[1] Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass der steuerliche Berater oftmals für die Erstellung der Buchhaltung bzw. der Steuererklärung oder steuerlichen Gestaltung v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1 Zeugen

Rz. 3 Zeugen sind Personen, die in einem gegen einen anderen gerichteten Ermittlungsverfahren eine persönliche Wahrnehmung über in der Vergangenheit liegende Tatsachen bekunden.[1] Anspruchsberechtigt ist nur der jeweilige Zeuge. Bedient sich der Zeuge bei Erfüllung seiner Aussagepflicht eines Bevollmächtigten oder eines Beistands, so kann diese Hilfsperson keinen Entschädigu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen

1 Allgemeines Rz. 1 Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz[1] sieht in § 1 Abs. 1 JVEG eine Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen und eine Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor, die von einem Gericht oder einem Staatsanwalt oder der Finanzbehörde, wenn diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2 Sachverständige

Rz. 4 Sachverständige sind Personen, die aufgrund besonderer Sachkunde berufen sind, im Verfahren über Erfahrungssätze einer Wissenschaft oder eines Lebenssachverhalts auszusagen und i. d. R. aus ihnen Schlussfolgerungen auf konkrete Tatsachen zu ziehen.[1] Sachverständige und Zeugen unterscheiden sich durch den Inhalt der Aussage. Der Zeuge berichtet über selbst wahrgenomme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Heranziehung durch die Finanzbehörde

Rz. 7 Die Entschädigungsberechtigten müssen nach § 405 AO von der Finanzbehörde zu Beweiszwecken herangezogen worden sein. Die Heranziehung geschieht nach § 161a StPO i. V. m. §§ 48ff. StPO für Zeugen und i. V. m. §§ 72ff. StPO für Sachverständige. Maßgeblich ist die Ladung durch die Finanzbehörde.[1] Rz. 7a Anspruchsbegründend ist die Maßnahme der Finanzbehörde. Erstattet je...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Umfang der Entschädigung

Rz. 9 Entschädigt werden nur die im JVEG aufgeführten Aufwendungen oder Leistungen in der dort genannten Höhe. Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten genauso wie Zeugen und Dritte bei Vorliegen der Voraussetzungen gleichermaßen eine Entschädigung nach §§ 5-7 JVEG, also für Fahrtkosten, Aufwand und sonstige Aufwendungen, insbesondere Kopien. Rz. 10 Banken oder Kr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Festsetzungsverfahren

Rz. 12 Die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung der Anspruchsberechtigten erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag. [1] Eine Belehrungspflicht über den Vergütungs- oder Entschädigungsanspruch sieht das JVEG nicht vor.[2] Zuständig für die Festsetzung und damit Adressat des Entschädigungsantrags ist die Finanzbehörde[3], die den Anspruchsberechtigten herange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Anspruchsberechtigte

2.1.1 Zeugen Rz. 3 Zeugen sind Personen, die in einem gegen einen anderen gerichteten Ermittlungsverfahren eine persönliche Wahrnehmung über in der Vergangenheit liegende Tatsachen bekunden.[1] Anspruchsberechtigt ist nur der jeweilige Zeuge. Bedient sich der Zeuge bei Erfüllung seiner Aussagepflicht eines Bevollmächtigten oder eines Beistands, so kann diese Hilfsperson keinen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.5 Telekommunikationsunternehmen

Rz. 6a Einen Anspruch auf Entschädigung als Dritte i. S. d. § 23 Abs. 1 JVEG haben auch Telekommunikationsunternehmen.[1] Ihre Entschädigung richtet sich entsprechend dem angefallenen Aufwand nach Anlage 3 zu § 23 Abs. 1 JVEG. Von den Telekommunikationsunternehmen zu unterscheiden sind Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz.[2] Sie werden nicht nach § 23 Abs. 1 JVEG, sonder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Anwendung in den Fällen des § 404 AO (S. 2)

Rz. 12b § 405 S. 2 AO regelt die entsprechende Anwendung des JVEG auf die Fälle des § 404 AO. Damit gelten bei Tätigwerden der Steuerfahndung die gleichen Grundsätze wie bei Tätigwerden der Finanzbehörde i. S. d. § 386 Abs. 1 S. 2 AO. Dieser Anwendungsnorm bedarf es, da die Steuer- und die Zollfahndung keine Finanzbehörde in diesem Sinne ist, aber eine vergleichbare Kostenre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Umsatzsteuer

Rz. 11b Für die Frage, ob Entschädigungen nach § 405 AO umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind, kommt es auf den Grund der Entschädigung an. Die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter nach dem JVEG ist nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung nicht umsatzsteuerbar. Es handelt sich um echten Schadenersatz, bei dem es an einem Leistungsaustausch feh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.3 Dolmetscher und Übersetzer

Rz. 5 Auch Dolmetscher und Übersetzer werden nach dem JVEG entschädigt[1], mangels Erwähnung in § 405 AO jedenfalls, soweit das JVEG unmittelbar anzuwenden ist (s. Rz. 1a). Dolmetscher werden ähnlich wie Sachverständige behandelt. Allerdings erhalten Sie ein Zeithonorar von nur 85 EUR.[2] Übersetzer erhalten ein Zeilenhonorar nach § 11 JVEG, das sich nach der Menge des übers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.4 Banken und Kreditinstitute

Rz. 6 Kontounterlagen sind Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können.[1] Gemäß § 95 Abs. 1 StPO ist der Gewahrsamsinhaber verpflichtet, die Unterlagen herauszugeben. Erfolgt die Herausgabe nicht freiwillig, so sind die Unterlagen zu beschlagnahmen.[2] Banken oder Kreditinstitute haben einen Entschädigungsanspruch nach § 23 JVEG, wenn si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Anspruch auf Entschädigung (S. 1)

Rz. 2 Der Anspruchsberechtigte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat einen Rechtsanspruch auf Entschädigung, die allerdings nur auf Antrag geleistet wird. Die Mitwirkung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht. § 405 AO i. V. m. dem JVEG bringt demgemäß eine abschließende Regelung für den Entschädigungsanspruch sowohl dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Rechtsbehelf

Rz. 13 Wird dem Entschädigungsbegehren von der Finanzbehörde dem Grunde oder der Höhe nach nicht entsprochen, so ist hiergegen nicht der Finanzrechtsweg[1] und auch nicht der Einspruch bei der Finanzbehörde[2] gegeben[3], sondern es ist entsprechend § 4 JVEG ein Antrag auf gerichtliche Festsetzung zu stellen.[4] Zuständig ist das Landgericht, bei dem die Staatsanwaltschaft er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz[1] sieht in § 1 Abs. 1 JVEG eine Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen und eine Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor, die von einem Gericht oder einem Staatsanwalt oder der Finanzbehörde, wenn diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, zu Beweiszwe...mehr

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Kündigung / 3.6.2 Zugang unter Abwesenden

Bei Abwesenden ist die Kündigung zugegangen, wenn sie in seinen Machtbereich – z. B. Briefkasten, Wohnung, Geschäftsräume, Postschließfach – gelangt und er unter gewöhnlichen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber lässt durch Boten das Kündigungsschreiben überbringen. Der Bote wirft um 17 Uhr das Schreiben in den Briefkasten. Das Schr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1 Finanzbehörde

Rz. 2 Zu beteiligen ist die nach §§ 387–390 AO sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die das Ermittlungsverfahren selbstständig durchgeführt und abgeschlossen hat.[1] Hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren geführt, so ist zu beteiligen die "sonst zuständige" Finanzbehörde i. S. v. § 402 Abs. 1 AO, die Trägerin der im staatsanwaltschaftlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2.2 Rechtsschutz gegen Ermittlungshandlungen nach der StPO

Rz. 21 Gegen die Anordnung von Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, die die Ermittlungsbehörden ohne einen richterlichen Beschluss wegen Gefahr im Verzuge getroffen haben, kann der Betroffene jederzeit eine richterliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 S. 2 StPO erwirken.[1] Unerheblich ist dabei, ob er der Maßnahme zuvor zugestimmt hat.[2] Im Zuge der Gewährung eines umfassenden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Vernehmung

Rz. 13 Die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO kann den Beschuldigten zur Vernehmung laden und ihm für den Fall des Ausbleibens nach § 133 StPO seine Vorführung androhen. Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vernehmung ergeben sich im Einzelnen aus §§ 136, 163a StPO.[1] Anders als bei einer Ladung des Beschuldigten zur Vernehmung durch die Steuerfahndung k...mehr

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Kündigung / 3.7 Nachweis der Zustellung

Dem Arbeitgeber obliegt die Darlegungs- und Beweislast für den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs. Daher sollte dem Nachweis besondere Sorgfalt gewidmet werden. Beachten Sie insbesondere, dass der Nachweis der Absendung nicht genügt und dass auch das Verwaltungszustellungsgesetz mit seinen Zugangsfiktionen hier nicht anwendbar ist. Die unsicherste Art der Zustellung ist die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4 Verteidigerausschluss

Rz. 37 Aus der besonderen Rechtsstellung des Verteidigers folgt notwendig, dass dessen Ausschluss durch das Gericht nur in einer Ausnahmesituation erfolgen darf.[1] § 138a Abs. 1 StPO normiert insgesamt 3 Ausschlusstatbestände, deren Aufzählung abschließend und nicht erweiterbar ist.[2] Sie gelten in jeder Lage des Verfahrens, also auch im Ermittlungsverfahren. Infolge des Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Andere Personen als Verteidiger (Abs. 2)

Rz. 56 Während in § 392 Abs. 1 AO das Recht der Angehörigen steuerberatender Berufe zur Alleinvertretung im finanzbehördlichen Verfahren geregelt ist, betrifft § 392 Abs. 2 AO die Möglichkeit der Benennung anderer als der in § 392 Abs. 1 AO benannten Personen als Vertreter im finanzbehördichen Ermittlungsverfahren. Ferner ist in Abs. 2 der Fall geregelt, in dem ein Angehörig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.6 Fragerecht (Abs. 1 S. 5)

Rz. 15 Nach § 407 Abs. 1 S. 5 AO hat das Gericht dem Amtsträger der Finanzbehörde zu gestatten, Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu stellen. Die Finanzbehörde hat ein eigenes Recht zur Befragung, lediglich ungeeignete oder sachfremde Fragen dürfen nach § 241 Abs. 2 StPO i. V. m. § 240 Abs. 2 StPO zurückgewiesen werden.[1] Die Fragen dürfen unmittelbar gestell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Beteiligte

Rz. 4 § 408 AO gilt nur für die Erstattung der Kosten von Beteiligten im gerichtlichen Steuerstrafverfahren.[1] Bei Einstellung des Verfahrens durch die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft ist § 408 AO nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar.[2] Beteiligter ist der Angeschuldigte bzw. Angeklagte.[3] Zeugen und Sachverständige können nach dem JVEG Entschädigung verlang...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.5 Eigene Ermittlungen des Verteidigers

Rz. 51 Da der Verteidiger seinem Mandanten umfassend Beistand leisten muss, ist er kraft dieser Aufgabe auch zu eigenen Ermittlungen berechtigt und gehalten, den Mandanten entlastende Umstände in das Verfahren einzubringen. Zu diesem Zweck darf er nach allgemeiner Ansicht eigene Nachforschungen anstellen.[1] Er kann eigene Sachverständigengutachten einholen oder z. B. einen ...mehr

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Kündigung / 11.13.7 Anhörung der Arbeitnehmervertretung

Da die Verdachtskündigung und die Tatkündigung 2 unterschiedliche Kündigungsgründe sind, ist im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung zu dem jeweiligen Kündigungsgrund auch danach zu differenzieren. Will der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen, so kann er dies nur, wenn er zuvor die Arbeitnehmervertretung gerade zum Kündigungsgrund des Verdachts einer sc...mehr

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Kündigung / 19.10 Verfahrensablauf

Das Kündigungsschutzverfahren in der ersten Instanz beginnt mit der Güteverhandlung. Bei diesem Termin versucht der Vorsitzende, der hier ohne Beisitzer tätig ist, in einer Verhandlung mit den Parteien (bzw. deren Vertretern) die Gründe der Kündigung und damit die Prozessaussichten zu besprechen. Er versucht in diesem Termin zu einer Lösung, meist in Form eines Vergleichs, z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 10 Erstattungsfähig sind nach § 464 Abs. 2 StPO die notwendigen Auslagen. § 464a Abs. 2 StPO nennt typisierte Auslagen, die im Gesetz nicht abschließend aufgelistet sind, so dass weitere Auslagen denkbar sind.[1] Hierzu gehören nach: § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO die Entschädigung für eine notwendige Zeitversäumnis nach den Vorschriften für die Entschädigung von Zeugen.[2] § 46...mehr

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Kündigung / 19.12 Urteil

Kommt es nicht zum oben beschriebenen Vergleich, so entscheidet das Gericht durch ein Urteil. Danach wird entweder das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses im Wortlaut des Antrags festgestellt oder die Klage wird abgewiesen. Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel gegeben. Ein Sonderfall stellt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil dar. Bei einer ordentlichen ...mehr

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Kündigung / 3.6.1 Zugang unter Anwesenden

Unter Anwesenden ist die schriftliche Kündigungserklärung zugegangen, wenn der Empfänger sie im Original tatsächlich entgegennehmen kann. Sie muss zumindest vorübergehend in seine Verfügungsgewalt gelangen, braucht ihm aber nicht auf Dauer überlassen zu werden.[1] Die Übergabe einer Kopie bei bloßer Einsichtnahme in das Original genügt nicht der Schriftform nach § 623 BGB. V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Sonstige strafprozessuale Regelungen

Rz. 22 Besondere Regelungen, die das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten[1] und gleichgestellter Straftaten[2] betreffen, enthalten:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Rechtsstellung des Verteidigers

Rz. 4 Der Verteidiger ist nach ganz h. M. als ein dem Strafgericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege anzusehen.[1] Er handelt als Beistand des Beschuldigten und im Strafverfahren nicht als dessen Vertreter. Der Verteidiger handelt in seiner Stellung selbstständig in eigenem Namen, und ist an Weisungen seines Mandanten nicht gebunden.[2] Rz. 5...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.3 Akteneinsichtsrecht

Rz. 43 Eines der wichtigsten Rechte des Verteidigers ist die Möglichkeit, die das Verfahren betreffenden Ermittlungsakten einzusehen.[1] Dies ist in § 147 Abs. 1 StPO ohne Einschränkung garantiert. Nur durch die vollständige Kenntnis der in diesen Akten dokumentierten Vorwürfe ist eine optimale Verteidigung erst möglich. Rz. 44 Der Beschuldigte selbst hat kein entsprechendes ...mehr

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Kündigung / 5.5.2 Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Kündigungsschutz besteht, wenn bei Zugang der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig ist[1] oder die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. deren Gleichstellung nachgewiesen (§ 173 Abs. 3 SGB IX) ist oder die Schwerbehinderteneigenschaft zwar zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht nachgewiesen ist, jedoch ihre Feststellung spätestens 3 Wochen vor Zugang der Kün...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umsätze mit Wertzeichen

Rz. 9 "Umsatz" i. S. d. Befreiungsvorschrift ist die Lieferung des Wertzeichens, also ein Vorgang, der einem anderen die Verfügungsmacht am Wertzeichen verschafft (§ 3 Abs. 1). Es muss dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstands zugewendet werden.[1] Bei der Entschädigung von Zeugen in Gerichtsverfahren können zwar auch die Kosten für verauslagte Porti er...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.5.1 Rüge mangelnder Sachaufklärung

Rz. 46 Mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung wird die Verletzung der dem FG (nicht dem FA) auferlegten Amtsermittlung[1] gerügt. Die Rüge ist nur dann schlüssig, wenn das FG-Urteil auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann.[2] Die pauschale Behauptung, das FG habe gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen, genügt dazu nicht. Erforderlich ist die Angabe der konkreten Tatsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.5.3 Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens, gegen den Akteninhalt

Rz. 54 Mit der Rüge, das FG habe nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt und gegen den Inhalt der Akten verstoßen, wird i. d. R. eine Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO (Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens) geltend gemacht.[1] Das FG ist danach insbesondere verpflichtet, den Inhalt der vorgelegten Akten und den Vortrag der Verfahrensbeteiligten (...mehr