Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

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Geplante Änderungen der Zin... / 2 Geplante Änderungen der Zinsschranke (§ 4h EStG i. V. m. § 8a KStG)

2.1 Funktionsweise der Zinsschranke und aktuelle Regelungen Die Zinsschranke gem. § 4h EStG verbietet den steuerlichen Abzug, soweit die Zinsaufwendungen die Zinserträge und eine steuerliche EBITDA-Größe (verrechenbares EBITDA gem. § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG) eines Betriebs überschreiten werden. Ab einem bestimmten Verhältnis von Zinssaldo zur Ertragskraft des Betriebs, sind Zin...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 2.2 Im Gesetzentwurf des Wachstumschancengesetz vorgesehene Änderungen

Mit dem Wachstumschancengesetz plant der Gesetzgeber gleich mehrere Anpassungen der Zinsschranke. Als Begründung wird angeführt, dass die Zinsschranke durch das Wachstumschancengesetz an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) angepasst wird. Die deutsche Regelung zur Zinsschranke entspricht den Vorgaben der ATAD allerdings bereits weitestgehend. Die Änderungen sollen ...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 2.3 Einordnung der Änderungen

Unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs sind die Änderungen der Zinsschranke aus Perspektive der Steuerpflichtigen enttäuschend. Die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag hätte die positive Folge gehabt, dass die Auswirkungen der Zinsschranke für betroffene Unternehmen insgesamt abgeschwächt worden wären und Unternehmen mit Nettozinsaufwendungen in der Nähe der...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 1 Gesetzentwurf Wachstumschancengesetz

Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz beschlossen. Die Abgeordneten stimmten dabei Teiländerungen des Finanzausschusses zu. Zu diesen Teiländerungen gehörten unter anderem auch Änderungen bei geplanten Anpassungen von steuerlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Fremdfinanzierungen. Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen der Zinsschranke wurden bis auf e...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 4 Fazit

Die Änderungen der Zinsschranke und Erweiterung von § 1 AStG werden die Finanzierung deutscher Unternehmen mit Fremdkapital zunehmend unattraktiver machen. Die Regelungen stellen im Hinblick auf die deutlich gestiegenen Fremdkapitalkosten eine weitere Belastung für Steuerpflichtige dar. Steuerpflichtige sollten potenzielle Auswirkungen der beiden Regelungen auf ihre eigenen ...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 3.1 Zinshöhenschranke wird gestrichen

Im Gesetzentwurf war ein neuer § 4l EStG vorgesehen, der den Zinsabzug eines Unternehmens der Höhe nach beschränken konnte. Diese Zinshöhenschranke wurde gänzlich aus dem Wachstumschancengesetz gestrichen.mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 3 Erweiterung von § 1 AStG um Regelungen für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen statt Einführung einer Zinshöhenschranke

3.1 Zinshöhenschranke wird gestrichen Im Gesetzentwurf war ein neuer § 4l EStG vorgesehen, der den Zinsabzug eines Unternehmens der Höhe nach beschränken konnte. Diese Zinshöhenschranke wurde gänzlich aus dem Wachstumschancengesetz gestrichen. 3.2 Fremdvergleichsgrundsatz bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen (§ 1 Abs. 3d AStG) § 1 Abs. 3d AStG in der Fassung des v...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 3.4 Einordnung der Anpassungen von § 1 AStG für Finanzierungsbeziehungen

Die verabschiedeten Anpassungen von § 1 AStG führen im Ergebnis insbesondere zu verschärften Nachweispflichten für Steuerpflichtige. § 1 Abs. 3d EStG scheint langfristige Unternehmensplanungen, dokumentierte Verwendungsabsichten und insbesondere regelmäßige kostspielige Benchmarkanalysen zu fordern. Wenn dies tatsächlich die Voraussetzungen für eine Anerkennung von konzernin...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 3.3 III. Funktions- und Risikoprofil bei Finanzierungsbeziehungen (§ 1 Abs. 3e AStG)

Der zweite Teil der Anpassung von § 1 AStG betrifft die Funktions- und Risikoanalyse bei Finanzierungsbeziehungen. Gem. § 1 Abs. 3e AStG stellen Finanzierungsdienstleistungen regelmäßig funktions- und risikoarme Dienstleistungen dar, wenn eine Finanzierungsbeziehung von einem Unternehmen gegenüber einem anderen Unternehmen innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe ve...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 3.2 Fremdvergleichsgrundsatz bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen (§ 1 Abs. 3d AStG)

§ 1 Abs. 3d AStG in der Fassung des verabschiedeten Wachstumschancengesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe, aus denen einkünftemindernder Aufwand des Steuerpflichtigen (Finanzierungsempfänger) resultiert, nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen sollen. Der Begriff de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.2.1 Arrangement Fees und Zinsschranke

Nach der Zinsschrankenregelung des § 4h EStG ist der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt. Der BFH sieht als Zinsaufwendungen i.S.v. § 4h EStG nur Entgelte für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital (BFH, Beschluss v. 22.3.2023, XI R 45/19, BFH/NV 2023 S. 1109). Im Konkreten musste die Darlehensnehmerin ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.2 Änderungen bei der Zinsschranke

Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs nur in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA, abziehbar (sog. Zinsschranke). Der vollständige Abzug der Zinsaufwendungen wird gewährt, wenn die Nettozinsaufwendungen die Freigrenze von 3 Mio. EUR nicht übersteigen, der Betrieb nicht oder nur anteilsmäßig zu einem Konzern...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.1.4 Wegfall der Abzinsung von Verbindlichkeiten

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2022 (BGBl 2022 I S. 911) wurde das Gebot der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten in Höhe von 5,5 % p.a. aufgehoben (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG). Die betroffenen Verbindlichkeiten werden dann grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag (Nennwert) bilanziert. Der Wegfall d...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1 Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz, das am 13.12.2023 nach mehreren Änderungsanträgen im Finanzausschuss des Bundestags auf Bereiche erweitert wurde, die zuvor Teil des Wachstumschancengesetzes waren, wurden – neben der Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 (s. Kapitel Rückblick Tz. 1.9) – auch die aus dem Wachstumschancengesetz ausgekoppelten MoPeG-Steuera...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2 Anpassung der Zinsschrankenregelung (§ 4h EStG)

Die bereits 2007 eingeführte Zinsschranke (§ 4h EStG), die bewirkt, dass die Nettozinsaufwendungen eines Betriebs (Zinsaufwendungen abzüglich Zinserträge) grundsätzlich nur bis zur Höhe von 30 % des um die Zinsen und Abschreibungen bereinigten Gewinns abziehbar sind, wird umfassend geändert. Dies beruht im Wesentlichen auf EU-Vorgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ar...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c Abs 1 KStG enthält keine Aussagen zu seiner Anwendung in Organschaftsfällen. Nach Rn 37 S 2 des BMF-Schr v 28.11.2017 unterliegt der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c Abs 1 KStG auch "das noch nicht zugerechnete negative Organeinkommen, soweit es aufgr eines schädlichen Beteiligungserwerbs an einem OT zu einem mittelbaren schädlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Allgemeine Kriterien der steuerlichen Anerkennung

Tz. 1040 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Darlehensverhältnisse zwischen einer Kap-Ges und ihren Gesellschaftern sind zivilrechtlich möglich und werden stlich nach den nachfolgend aufgelisteten allgemeinen Grundsätzen beurteilt. Darlehensgewährungen können sowohl von der Gesellschaft an den Gesellschafter als auch vom Gesellschafter an die Gesellschaft erfolgen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Nachteil für die Unternehmen ist das pauschale 5%ige Abzugsverbot bei mehrstufigen Ausschüttungen in nicht organschaftlich verbundenen Beteiligungsstrukturen; hier ist das Abzugsverbot auf jeder Stufe zu beachten, dh die Wirkungen kumulieren sich (Kaskadeneffekt). Wegen der Verfassungsmäßigkeit, s Tz 324. Ebenfalls hierzu s Oldiges (DSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 45 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von der Abzugsbeschränkung betroffen sind nach Verw-Auff (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017; zust s Frotscher, in F/D, § 8c KStG Rn 76) folgende Verluste (tw str, s Zerwas/Fröhlich, DStR 2007, 1933, 1937 und s Kußmaul/Richter/Tcherveniachki, GmbHR 2008, 1009, 1014): Verlustabzug iSd § 10d EStG (Verlustvor- und -rücktrag, einschl der Verlustvor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frotscher, Verlustabzugsbeschränkung, § 8c KStG, und Organschaft, DK 2008, 548; Benz, Die Auswirkungen des § 8c KStG bei der Organschaft, Ubg 2011, 772; Schmid/Mertgen, Organschaft, Zinsschranke und § 8c KStG bei unterjährigem Beteiligungserwerb – eine St-Falle, DB 2012, 1830; Suchanek, Die Rechtsfolgen des § 8c KStG bei Organschaft, FR 2013, 349; Brinkmann, § 8c KStG und Organs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Der neue § 8c KStG sowie § 14 StFG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das URefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) wurde ein neuer § 8c KStG als Ersatz für den wegfallenden § 8 Abs 4 KStG eingefügt, wobei in einer Übergangszeit bis 2012 der frühere § 8 Abs 4 KStG – ggf sogar neben § 8c KStG – anzuwenden sein konnte (s Tz 402ff, dort auch wegen der erstmaligen Anwendung). Tz. 5 Stand: EL 102 – ET: 06/202...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rättig/Protzen, Anwendung des § 8b Abs 2 KStG auf vGA anlässlich einer Anteilsveräußerung, GmbHR 2001, 495; Mikus, Die Bedienung von Aktienoptionen durch eigene Anteile nach der UntStRef, BB 2002, 178; Romswinkel, StFreiheit von VG gem § 8b Abs 2 KStG systemimmanent? GmbHR 2002, 1059; Günkel/Bourseaux, Stliche Abziehbarkeit der Kosten für die Ausgabe von Aktien iRv Aktienoption...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kupfer/Göller/Leibner, Droht der Untergang von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei MU-schaften? Ubg 2014, 361; Suchanek/Rüsch, Gewstliche Organschaft und Zinsschranke im Organschaftsfall – Die Wirkungen des § 8c KStG, DStZ 2014, 871; Suchanek/Rüsch, Verlustabzugsbeschränkung für Kö – Anm zum Entw eines BMF-Schr v 15.04.2014 zu § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernkla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 286 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Liegt ein sog Streubesitzanteil vor, sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG in voller Höhe stpfl. GlA s Joisten/Vossel (FR 2014, 794) und s Weber-Grellet (DStR 2013, 1412, 1416). Eine außerbilanzielle Korrektur unterbleibt. Wegen der Frage, welche Bezüge von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst werden, s Tz 32ff. Dies gilt uE entspr für die Bezüge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bereits in der Darlehensgewährung

Tz. 1096 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Führt bereits die Darlehensgewährung zu einer vGA (insbes wenn eine Rückzahlungsabsicht nicht erkennbar ist), so sind in diesem Zeitpunkt die Konsequenzen einer vGA zu ziehen. Eine Auswirkung auf die Höhe des bilanziellen Gewinns (= Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG) ergibt sich in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht, da die Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kutt/Möllmann, Verlustnutzung bei unterjährigem Beteiligungserwerb, DB 2009, 2564; Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Anteilserwerb: Verwertungsverbot und Verschonungsregeln, DStR 2010, 1600; Neyer, Verlustverrechnungsverbot gem § 8c KStG auch für Gewinne im Jahr der Anteilsübertragung? DStR 2011, 654; Grieser/Faller, Unterjähriger Beteiligungserwerb im Lichte von § 8c KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Rechts...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 10 PersG sind durch § 290 HGB nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. § 11 PublG regelt die hinsichtlich der ausschl. Geltung des Control-Konzepts gleichlautende Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, wenn ein Unt mit Sitz im Inland unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unt ausüben kann und wenn für drei aufeinan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Kapitalkonsolidierung gem. § 302 HGB i. d. F. vor BilMoG (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 132 § 302 HGB i. d. F. vor BilMoG wurde aufgehoben. Die Regelung räumte einem eng abgegrenzten Bereich von MU ein bedingtes Wahlrecht zur Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen gezeichneten Kapital des TU bei der KapKons ein. Der ggf. entstehende aktive oder passive Unterschiedsbetrag musste dann mit den Rücklagen verrechnet werden. Aufgrund der Besonde...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.5 Einfluss des Steuersystems

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.4 Ausschluss steuerlicher Vergünstigungen und anzuwendende Normen

Bei der Ermittlung der hinzuzurechnenden Einkünfte bleiben nach § 10 Abs. 3 AStG steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder an das Bestehen einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen, nicht anzuwenden bzw. die Vorschriften des UmwStG nicht anzuwenden. Anders als nach dem bis 2021 geltenden § 10 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zielsetzung von IFRS 10

Tz. 11 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements befasst sich mit der Rechnungslegung im Konzern (IFRS 10.1). Die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen (subsidiaries), assoziierten Unternehmen (associates) und Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) in sog. gesonderten (Einzel-)Abschlüssen, sofern das Unternehmen entweder freiwillig oder...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–350) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 801–895) Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerp...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.2 Stufen der steuerrechtlichen Erfolgsermittlung

Rz. 41 Zunächst muss auf der ersten Stufe untersucht werden, ob der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG aus der handelsrechtlichen Gesamthandsbilanz abgeleitete Erfolg mit den Bilanzierungs- und Bewertungsnormen des Steuerrechts übereinstimmt. Differenzen sind in aller Regel auf die in §§ 4–7i EStG verankerten bilanzsteuerrechtlichen Spezialvorschriften zurückzuführen, die ein Abwei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.5 Anwendung des § 8a KStG bei Betrieben gewerblicher Art?

Tz. 217 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Anwendung des § 8a KStG idF des URefG 2008 (Zinsschranke) auf BgA s § 8a KStG Tz 48; s § 8a KStG Tz 80; und s Paetsch (in R/H/N, KStG, § 4 Rn 64ff). Nach Döring (in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 4 Rn 229) verdrängt die ges Regelung zur Zinsschranke die oa Verw-Regelung zum Mindest-EK eines BgA.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.6 Zins- und EBITDA-Vortrag (§ 24 Abs 6 UmwStG iVm § 4h Abs 1 S 2 EStG)

Tz. 190 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Zinsaufwendungen eines Betriebs sind ab VZ 2008 nur noch nach Maßgabe des § 4h EStG (sog Zinsschranke) abzb. Aufwendungen, die nach dieser Vorschrift nicht als BA abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden Wj vorzutragen (sog Zinsvortrag, s § 4h Abs 1 S 2 – nunmehr S 5 – EStG). Fraglich ist die Behandlung dieses Zinsvortrags, wenn der (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Sperrung des Übergangs eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 24 Abs 6 UmwStG)

Tz. 268 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Durch das URefG 2008 ist in den Bestimmungen zur Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen die Regelung des § 20 Abs 9 UmwStG angefügt worden. Danach kann ein Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG des eingebrachten Betriebs nicht von der übernehmenden Gesellschaft verwertet werden, weil ein derartiger Vortrag nicht auf die Übernehmerin übergeht....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.2 Bedeutung der Zinsschranke und des Zinsvortrags

Mit der Zinsschranken-Regelung gem. § 4h EStG wird die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb eingeschränkt. Für den nicht abzugsfähigen Zinssaldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen i. S. d. Zinsschranke einer Periode räumt das Gesetz einen zeitlich unbefristeten Vortrag – den sog. Zinsvortrag – auf künftige Besteuerungszeiträume ein. Somit...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / a) Änderungen bei der Zinsschranke

Hintergrund: Die i.R.d. Zinsschrankenregelung in § 4h EStG vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere dazu, die Regelung an die Vorgaben der sog. ATAD-Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 anzupassen. Freibetrag als einziger Grund für die Nichtanwendung der Zinsschranke: Derzeit kommt die Zinsschranke nur zur Anwendung, wenn die die Zinserträge übersteigenden Zi...mehr