Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

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Referenten-Entwurf für ein ... / b) Einführung einer Zinshöhenschranke

Neben die Zinsschranke soll eine weitere Regelung zur Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen treten. Die in § 4l EStG-E vorgesehene sog. Zinshöhenschranke soll für den Abzug von Zinsaufwendungen aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG gelten und ist dabei beschränkt auf Fälle, in denen der Gläubiger in dem Staat, in dem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte, Zielsetzung und Grundkonzeption des § 15a EStG

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Übergeordnetes Ziel der Einführung des § 15a EStG war als systembasierte Strukturnorm die Durchsetzung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (BT-Drucks 8/3648, 16 linke Spalte) durch die Einschränkung von Verlustausgleich, -vortrag oder -rücktrag bei beschränkt haftenden Kommanditisten oder durch vergleichbaren Haftungsverh...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erstausstattung

Literatur: Westerfelhaus, DB 1985, 937; Neufang, INF 1996, 553; Tiedke/Wälzholz, GmbHR 2001, 223 Die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder sonstigen Körperschaft einschließlich der Zurverfügungstellung der für die Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendigen Mittel durch die Gesellschafter ("Erstausstattung") ist ein Vorgang, der grundsätzlich auf gesellschaftsrechtlicher...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.8 Maßstab bei Geschäften, die nur mit Gesellschaftern abgeschlossen werden können

Rz. 197 Der Maßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist insoweit nicht anwendbar, als Maßnahmen nur von einem Gesellschafter vorgenommen werden können, daher regelmäßig nicht in den Kompetenzbereich des Geschäftsführers fallen. Ein Drittvergleich ist dann nicht möglich. Rz. 197a Als Maßstab kann in diesen Fällen nur eine modifizierte Form der Angemessen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung als Institut zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Körperschaft

Rz. 7 § 8 Abs. 3 KStG stellt das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung und weist ihm damit eine Funktion bei der Abgrenzung von Einkommenserzielung und -verwendung zu. Das ergibt sich schon aus dem sprachlichen Zusammenhang der Vorschrift. Wie in Rz. 6 dargestellt, dient der Begriff des Einkommens der Definition der dem Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen

Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und Anteilsübertragungen nach dem 3...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.4 Verlustabzugsverbot bei Organschaft

Rz. 80c Das Gesetz regelt die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG bei Bestehen einer Organschaft nicht ausdrücklich. Nach Verwaltungsauffassung[1] soll auch das negative Einkommen der Organgesellschaft den Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStG unterliegen. Dies ist insbesondere relevant bei unterjährigen Anteilsübertragungen, da sich in diesem Fall die Frage stellt, ob unterjährig be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.7 Rechtswirkungen: Vollständige oder anteilige Abzugsfähigkeit der Verluste

Rz. 156 Die Rechtswirkungen des Abs. 1 S. 5–8 bestehen darin, dass ein an sich nach S. 1 nicht abziehbarer, noch nicht genutzter Verlust trotz Vorliegens eines schädlichen Beteiligungserwerbs abziehbar wird, soweit der Verlust die stillen Reserven nicht übersteigt, die gesamten stillen Reserven also gleich hoch oder höher sind als der gesamte Verlust. Rz. 156a Erfasst werden ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.2 Steuerliche Benachteiligung der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Rz. 57 Das Körperschaftsteuersystem kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Eigenkapitals verglichen mit dem für (Gesellschafter-)Fremdkapital haben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft Fremdkapital auf, kann sie die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen. Nur beim Gläubiger werden die Zinsen als Einkommensbestandteil versteuert. Zu berücksichtigen sind aller...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 3.4 Zinsschranke

§ 4h EStG beschränkt den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen eines Betriebs grundsätzlich auf die Höhe der Zinserträge desselben Betriebs im selben Wirtschaftsjahr.[1] Darüber hinaus ist der Abzug auf das verrechenbare EBITDA [2] begrenzt (sog. Zinsschranke). § 8a KStG enthält die ergänzenden Regelungen für Körperschaften. Die Beschränkung ist erstmals für Wirtschaftsj...mehr

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Finanzierungskosten / 8.1.2 Auswirkungen der Zinsschranke

Zinsaufwendungen, die nach § 4h Abs. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, werden bei der Gewerbesteuer nicht hinzugerechnet, da sie den Gewinn nicht gemindert haben. Werden sie aufgrund der EBITDA-Vortragsregelung des § 4h Abs. 1 Sätze 3 – 6 EStG in einem späteren Wirtschaftsjahr abgezogen, unterliegen sie in dem Jahr der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1a G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / Zusammenfassung

Begriff Finanzierungskosten sind die Aufwendungen, die für die Beschaffung und den Erhalt von Darlehens- oder Kreditmitteln anfallen. Dazu gehören u. a. Schuldzinsen, Agio, Disagio, Damnum, Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren des Kreditinstituts oder des Finanzierungsberaters. Finanzierungskosten gehören bei betrieblicher oder beruflicher Veranlassung, Aufnahme und Verwendu...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 3.1.1 Zweistufige Prüfung

Die ertragsteuerliche Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben ist zweistufig zu prüfen. Im ersten Schritt ist zu klären, ob und inwieweit die Schuldzinsen betrieblich veranlasst sind. Schuldzinsen gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben, soweit sie mit einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 – 3 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Der wirt...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / Zusammenfassung

Überblick Finanzierungskosten gehören bei betrieblicher oder beruflicher Veranlassung der Darlehens- oder Kreditmittel, für die sie entstehen, zu den typischen Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Ihr Abzug ist zum Teil nur beschränkt zulässig, wie z. B. bei Überentnahmen oder bei Anwendung der Zinsschranke. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 4 Abs. 4 EStG regelt den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nationale Bestimmungen

Rn. 24 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Anwendung der sog Zinsschranken-Regelung gemäß § 4h EStG kommt für beschränkt stpfl Einkünfte aus einer inländischen LuF (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG), aus Gewerbebetrieb (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a und f EStG und aus selbstständiger Tätigkeit (§ 49 Abs 1 Nr 3 EStG) in Betracht (vgl Bärsch in H/H/R, § 49 EStG Rz 31, August 2019). Rn. 25 Stand: EL ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Beteiligung von Körperschaften an einer Mitunternehmerschaft: Ermittlung des verrechenbaren EBITDA und des maßgeblichen Gewinns

Streitig ist, ob bei der Ermittlung des maßgeblichen Gewinns (§ 4h Abs. 3 S. 1 EStG) i.R.d. verrechenbaren EBITDA nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG die von der klagenden Mitunternehmerschaft erzielten Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne (§ 8b KStG) vollständig oder lediglich zu 5 % zu berücksichtigen sind. Das FG entschied: § 4h Abs. 3 S. 1 EStG ist dahin auszulegen, dass be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind

Leitsatz 1. Ein Entgelt, mit dem nicht die Möglichkeit zur Nutzung von Fremdkapital, sondern eine andere Leistung des Kreditgebers vergütet wird, ist keine Zinsaufwendung im Sinne des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG. 2. Eine sogenannte "arrangement fee", mit der gesonderte, über die Kapitalüberlassung hinausgehende Leistungen einer Konsortialführerin vergütet werden und die sich nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Verlustverrechnung innerhalb eines Veranlagungszeitraums

Tz. 504 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Streng genommen stellt auch der Abzug von BA, WK und sonstigen Aufwendungen von den stpfl BE/Erträgen eine Form der Verlustverrechnung dar. Beispiel: Bei der X-GmbH ergibt sich im Wj 01 aufgrund der Tw-Abschr eines Grundstücks ein Aufwand iHv 100 Mio EUR. Insges hat sich bei der X-GmbH im Wj 01 jedoch ein Gewinn iHv 101 Mio EUR ergeben. Lösun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Broer, Verlustvorträge von Kö in D – Damoklesschwert für die St-Einnahmen der öff Haushalte, Wirtschaftsdienst 2010, 401; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm –, Ubg 2010, 73; Möhlenbrock, Perspektiven der Verlustnutzung bei Kö und deren AE, Ubg 2010, 256; Neyer, Die Konzernklausel für den Verlustabzug – Problembereiche der Ve...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.11 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Zuvor hatte das FG Baden-Württemberg[2] die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs als verfassungskonform gewertet. In der hiergegen erhobenen Revision hatte der BFH die Streitsach...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2022 ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2022 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 14 Zinsschranke

Zeile 296 In dieser Zeile werden zunächst alle Zinsaufwendungen, die den Gewinn handels- oder steuerbilanziell (Zeile 11) verringert haben, hinzugerechnet. Dies dient der korrekten Anwendung der Zinsschranke. Besteht Organschaft, sind diese Zeilen nur von dem Organträger auszufüllen, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, da die Zinsschranke nach § 15 Satz 1 Nr....mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In Zeile 1 ist der Betrieb zu benennen, für den die Anlage GK ausgefüllt wird. Eine Kapitalgesellschaft hat grundsätzlich nur einen Betrieb. Eine Unterscheidung nach Betrieben erfolgt nur im Rahmen der Zinsschranke. Dies kann aber in Zeile 1 nicht gemeint sein, da z. B. ein Betrieb im Sinne der Zinsschranke der Organkreis ist, Anlage GK aber sowohl von der Organgesell...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage GK dient der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Körperschaft. Sie ist seit Vz 2017 auszufüllen. In den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen erfolgte die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Vordruck KSt 1 A sowie den Anlagen A, AE und B. Diese Vordrucke sind verkürzt worden (z. B. KSt 1) bzw. sind weggefallen (z. B. Anlage AE, B). Die ents...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 1.4 Benötigte Vordrucke

Welche Vordrucke benötigt werden, hängt zunächst davon ab, ob eine gesonderte Feststellungserklärung oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben ist. Bei einer gesonderten Feststellung werden benötigt: die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ( Hauptvordruck ESt 1 D ), für die Erklärung der gesondert festzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Die Fortschreibung des früheren EK 02 ist durch Zeitablauf ersatzlos entfallen. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, au...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG zu e...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeilen 1–3 Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Stpfl., sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Stpfl. abgegrenzt is...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zinsschranke

1 Zweck und Aufbau des Vordrucks Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach §...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 5 Weitere Angaben

Vor Zeilen 37–38 In den Zeilen 37 und 38 sind außerhalb der Berechnung der abzugsfähigen Zinsaufwendungen und des verbleibenden Zinsvortrags 2 Werte einzutragen, die für die Ermittlung der abziehbaren Zinsaufwendungen notwendig sind. Bei Organschaften ist diese Zeile nur vom Organträger auszufüllen; dann müssen die Eintragungen aber auch die jeweiligen Werte aller Organgesells...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 12 EBITDA-Vortrag bezogen auf das laufende Wirtschaftsjahr

Zeile 100 In dieser Zeile ist das verbleibende EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Es ergibt sich aus dem Betrag aus Zeile 54 (EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs) abzüglich Zeile 55 (Verrechnung des EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres). Zeile 101 In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird. Dieser ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 9 EBITDA-Vortrag bezogen auf das dritte vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 76 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 77 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 78 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 79 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 80 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsch...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 11 EBITDA-Vortrag bezogen auf das erste vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 92 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 93 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 94 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 95 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 96 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsch...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 8 EBITDA-Vortrag bezogen auf das vierte vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 68 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 69 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 70 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 71 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 72 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der dem vorangegangenen Wirtsch...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 10 EBITDA-Vortrag bezogen auf das zweite vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 84 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 85 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 86 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 87 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 88 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsch...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Vor Zeilen 28–36 In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Stpfl. im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorlieg...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anzurechnenden ausl...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 7 EBITDA-Vortrag bezogen auf das fünfte vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 60 In dieser Zeile ist der Abschlusszeitpunkt des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs anzugeben. Dies ist erforderlich, weil der EBITDA-Vortrag je Wirtschaftsjahr ermittelt wird. Da auch Rumpfwirtschaftsjahre betroffen sein können, dient die Angabe des Abschlusszeitpunkts der Identifizierung des jeweiligen Wirtschaftsjahrs. Zeile 61 In Zeile 61 ist der EBITDA-Vortrag...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. Für den Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7ff. AStG ist allerdings zu unterscheiden. Hinzurechnungsbeträge des Jahres 2021, die am 1.1.2022 zufließen, müssen in den Einkünften enthalten se...mehr