Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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§ 23 Die Kostenfestsetzung / d) Die Antragstellung mehrerer Streitgenossen

Rz. 104 Da nach § 62 ZPO jeder Streitgenosse berechtigt ist, den Prozess zu betreiben, ergibt sich daraus zugleich das Recht, auch die Kostenfestsetzung und die Kostenausgleichung zu beantragen. Rz. 105 Sind Streitgenossen am Ausgang des Verfahrens jedoch unterschiedlich beteiligt und haben sie deshalb verschieden hohe Erstattungsquoten, muss getrennt abgerechnet werden. Dabe...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 2. Die Kostenentscheidung nach einem Anerkenntnis

Rz. 327 Grundsätzlich sind der anerkennenden Partei die Kosten des Verfahrens nach § 91 ZPO aufzuerlegen. Nach § 93 ZPO hat allerdings der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen, sofern der Beklagte Rz. 328 Ein sofortiges Anerkenntnis liegt grundsätzlich nur vor, wenn ...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / b) Sofortige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung

Rz. 96 Die Beschwerde hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, d.h. die angefochtene Entscheidung ist bis zu deren Aufhebung oder Abänderung uneingeschränkt zu befolgen. Dies ergibt sich aus § 570 Abs. 1 ZPO. Rz. 97 Ausnahmsweise hat die sofortige Beschwerde nach § 570 Abs. 1 ZPO aufschiebende Wirkung, wenn die angefochtene Entscheidung die Festsetzung eines Ordnungs- o...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 3. Das Verfahren zur Gewährung von Akteneinsicht

Rz. 613 Das rechtliche Interesse an der Akteneinsicht ist grundsätzlich glaubhaft zu machen. Die Möglichkeiten und die Form der Glaubhaftmachung richten sich dabei nach § 294 ZPO. Rz. 614 Mit der Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht wird das Gericht nach bestrittener Ansicht nicht rechtsprechend, sondern als Justizverwaltungsbehörde tätig.[486] Der Antrag ist dah...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / e) Abgetretene Ansprüche

Rz. 118 Die Geltendmachung eines Anspruches aus abgetretenem oder fremdem Recht muss erkennbar sein.[25]mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / c) Weitere Fälle der Verfahrensunterbrechung

Rz. 468 Verliert eine nicht anwaltlich vertretene Partei[319] die Prozessfähigkeit, stirbt der gesetzliche Vertreter der Partei oder hört die Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters auf, ohne dass die Partei prozessfähig geworden ist, so tritt ebenfalls eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 241 ZPO ein. Der nach der Klageerhebung gegen eine Vor-GmbH mit dem Wandel...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / b) Die Vernehmung des Beweisführers als Partei

Rz. 642 Die Vernehmung des Beweisführers als Partei kommt nach § 447 ZPO nur dann in Betracht, wenn eine der Parteien, d.h. entweder die beweisbelastete Partei, was die Regel sein wird, oder aber auch die gegnerische Partei, dies beantragt[386] und die andere Partei dem zustimmt. Rz. 643 Hinweis Durch die weit verbreitete Übung, nur die beweisbelastete Partei zu benennen und ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / G. Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung

Rz. 112 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt nach § 119 Abs. 1 ZPO für jeden Rechtszug als Ganzes [237] gesondert. Dies bedeutet, dass aus kostenrechtlicher Sicht[238] zu prüfen ist, ob ggf. gesonderte Verfahrensabschnitte auch gesonderte Kosten entstehen lassen und diesbezüglich eine Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung gleichfalls nicht mutwillig bzw. aussicht...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / b) Die Parteien

Rz. 75 In den darunter liegenden Zeilen sind die oder der Antragsteller und die oder der Antragsgegner einzutragen. Hier ist zur Vermeidung späterer Monierungen besondere Sorgfalt vonnöten. Rz. 76 Die Anforderungen an die Bezeichnung der Beteiligten entsprechen im Wesentlichen der Klageschrift (§ 253 Abs. 2 S. 1 ZPO). Die genauen Angaben sind erforderlich, weil sie im weitere...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / c) Verlängerungsgründe

Rz. 212 Die Verlängerungsgründe sind in § 520 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO normiert. Sie müssen nach § 224 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht werden, wobei die Rechtsprechung eine Glaubhaftmachung auf Anforderung genügen lässt.[328] Die Glaubhaftmachung kann auch im Wege der anwaltlichen Versicherung erfolgen. aa) Einwilligung des Gegners Rz. 213 Liegt eine Einwilligung des Berufungsgegner...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / d) Bezeichnung des Anspruches

Rz. 98 Im Forderungsbereich des Antrages muss der Anspruch nach Haupt-, Nebenforderungen und Auslagen getrennt, konkret und einzeln bezeichnet werden. Dies ergibt sich aus § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Rz. 99 Die Hauptforderungsbezeichnung ist im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren sehr stark formalisiert.[19] Rz. 100 Zum Anspruchsgrund ist eine Katalognummer einzutragen, di...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 3. Das Verfahren nach § 321 ZPO

Rz. 178 Der Antrag auf Urteilsergänzung muss grundsätzlich schriftlich gestellt werden. Lediglich beim Amtsgericht kann der Antrag nach § 496 ZPO auch zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Rz. 179 Hinsichtlich des Anwaltszwangs gilt § 78 ZPO, so dass beim Landgericht und Oberlandesgericht der Antrag grundsätzlich von einem dort zugelassenen Rechtsanwalt zu stellen...mehr

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§ 14 Das Verfahren vor den ... / a) Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör

Rz. 121 Bei einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör lassen sich aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vier Fallgruppen ableiten:[86] aa) Pannenfälle Rz. 122 Bei diesen Pannenfällen erfolgt der Verstoß gegen das rechtliche Gehör unbeabsichtigt. Von dieser Fallgruppe sind insbesondere Situationen erfasst, in denen versehentlich Schriftsätze nicht be...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 6. Das zweite Versäumnisurteil

Rz. 256 Wird der Einspruch nicht als unzulässig verworfen, so kommt es gem. § 341 ZPO zum Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache. Der Prozess wird nach der Zulässigkeit des Einspruchs dann gem. § 342 ZPO in den Stand zurückversetzt, in dem er sich vor Eintritt der Säumnis und des darauf ergehenden Versäumnisurteils befand. Rz. 257 Hinweis Da z...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / 2. Der Gegenstand der Zustellung

Rz. 20 Die §§ 166 ff. ZPO regeln zunächst nicht selbst, welche Schriftstücke in welcher Form zuzustellen sind. Dies muss sich aus den speziellen gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen ergeben, etwa aus § 253 ZPO für die Klageschrift. Rz. 21 Ebenfalls enthalten die §§ 166 ff. ZPO keine Bestimmungen darüber, in welcher Form die Schriftstücke zuzustellen sind, d.h. ob das Or...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 1. Die Rückgabe der Sicherheitsleistung nach § 109 ZPO

Rz. 195 Eine Sicherheitsleistung kann im Zivilprozess in verschiedenen Konstellationen erforderlich sein, so etwa wennmehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / b) Regelungsverfügung

Rz. 158 Bei der Regelungsverfügung gem. § 940 ZPO tritt an die Stelle des Individualanspruchs ein zwischen den Parteien – meist auf Dauer – angelegtes Rechtsverhältnis,[274] aus dem heraus einzelne Rechte und Pflichten der Beteiligten streitig sind. Die Besonderheit der Regelungsverfügung ist darin zu sehen, dass bestimmte Ansprüche noch nicht bestehen müssen; sie müssen abe...mehr

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§ 23 Die Kostenfestsetzung / 1. Vollstreckungstitel mit Kostengrundentscheidung

Rz. 7 Voraussetzung, um ein Kostenfestsetzungsverfahren einleiten zu können, ist ein zur Zwangsvollstreckung (der Kosten) geeigneter Titel (§§ 103 Abs. 1, 704, 794 ZPO). Titel sind zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn sie eine Pflicht zur Erstattung der Kosten enthalten.[2] Diese Kostengrundentscheidung ist Grundlage dafür, ob und ggf. wer wem in welcher Höhe die Kosten zu...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 3. Die Zurückweisung

Rz. 154 Bleibt die Monierung allerdings erfolglos, hat ein Zurückweisungsbeschluss zu ergehen. Dieser Beschluss ist dem Antragsteller nach § 691 Abs. 2 ZPO zuzustellen, denn er setzt die Monatsfrist zur Klageerhebung in Gang. Rz. 155 Der Beschluss ist grundsätzlich unanfechtbar (§ 691 Abs. 3 S. 2 ZPO). Der Antragsteller wird auf den Klageweg verwiesen. Erhebt er innerhalb ein...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / 8. Die öffentliche Zustellung

Rz. 210 Die öffentliche Zustellung ist aus den §§ 203–206 ZPO a.F. in die §§ 185–188 ZPO übernommen worden. Dabei hat der Gesetzgeber die bisher umständliche Regelung klarer gefasst und in der tatsächlichen Durchführung vereinfacht und auch verbilligt. Rz. 211 Die öffentliche Zustellung ist nur als letztes Mittel zulässig, wenn weder eine Zustellung an den Adressaten noch ein...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / XXVII. Muster: Sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2 ZPO

Rz. 650 Muster 13.27: Sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2 ZPO Muster 13.27: Sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2 ZPO An das Landgericht/Oberlandesgericht – Beschwerdekammer / Beschwerdesenat – in _________________________ über das Amtsgericht/Landgericht (= Ausgangsgericht) in _________________________ Sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2 ZPO In dem Rechtsstreit Kläger ./. Bekl...mehr

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§ 5 Klageerhebung / 6. Streitgenossenschaft

Rz. 103 Sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite können Personenmehrheiten im Rahmen einer sogenannten Streitgenossenschaft auftreten. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen einfacher und notwendiger Streitgenossenschaft. Rz. 104 Bei der einfachen Streitgenossenschaft besteht nur eine äußere Verbindung mehrerer Kläger oder Beklagter durch das Prozessrechtsverhältnis. Hie...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Einsatz von Einkommen

Rz. 54 Die Partei hat gem. § 115 Abs. 1 ZPO ihr Einkommen einzusetzen, soweit es ihr zumutbar ist.[96] Rz. 55 Einzusetzen sind alle Einkünfte – gleichgültig ob aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit – in Geld oder in Geldeswert (z.B. freie Unterkunft und Verpflegung,[97] Deputate, sonstige Sachbezüge,[98] Taschengeld des Ehegatten[99]), unabhängig davon, woher ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Änderung bei Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 182 Kommt es zu einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse, so kann das Gericht entweder Rz. 183 Zu beachten ist, dass erst eine wesentliche Änderung zu einer abändernden Entscheidung führen darf. Dies bedeutet, dass sich hierdurch eine Auswirkung au...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / a) Die Zustellung nach § 183 Abs. 1 ZPO außerhalb der Europäischen Union

Rz. 257 Nach § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. Art. 14 EuZustVO sowie § 183 Abs. 2 S. 2 ZPO kann nunmehr ein Schriftstück im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden, wenn eine völkerrechtliche Vereinbarung mit dem Staat, in dem zugestellt werden soll, dies vorsieht. Da es sich hierbei um die schnellste und kostengünstigste Variante handelt, sollte diese ...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / b) Heilung von Vollziehungsmängeln

Rz. 83 Ist die Zustellung fehlgeschlagen, kann dieser Fehler unter den Voraussetzungen des § 189 ZPO geheilt werden. Geheilt werden können nach h.M. Mängel "bei der Ausführung" der Zustellung, also solche des Zustellungsvorgangs, nicht aber solche, die dem zugestellten Schriftstück selbst anhaften.[137] Eine Parteizustellung heilt den Mangel einer Zustellung von Amts wegen n...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / XVIII. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Hinausschiebung der Urteilszustellung nach § 317 Abs. 1 S. 3 ZPO

Rz. 239 Muster 15.18: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Hinausschiebung der Urteilszustellung nach § 317 Abs. 1 S. 3 ZPO Muster 15.18: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Hinausschiebung der Urteilszustellung nach § 317 Abs. 1 S. 3 ZPO An das Landgericht – Beschwerdekammer – in _________________________ über das Amtsgericht[196] in _________________________ Sofor...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / VI. Schadensersatzrisiko (§ 945 ZPO)

Rz. 123 Wer einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung erwirkt und den Titel dem Schuldner zustellt, muss sich der Gefahr bewusst sein, dass er möglicherweise gem. § 945 ZPO einem verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch ausgesetzt ist, wenn sich die Anordnung des Arrests oder der einstweiligen Verfügung später als von Anfang an ungerechtfertigt erweist. Dasselbe g...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 3. Das Versäumnisurteil gegen den Kläger

Rz. 180 Erscheint der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, so kann der Beklagte seinerseits beantragen, dass sein Antrag auf Klageabweisung durch Versäumnisurteil beschieden wird. Voraussetzung ist, dass die Klage zulässig war. Rz. 181 Hinweis Ist die Klage unzulässig, so kann kein die Weiterführung des Prozesses zulassendes Versäumnisurteil ergehen. Vielmehr is...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / V. Muster: Antrag auf dinglichen Arrest

Rz. 293 Muster 16.5: Antrag auf dinglichen Arrest Muster 16.5: Antrag auf dinglichen Arrest An das Landgericht _________________________ Antrag auf dinglichen Arrest des _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen dinglichen Arrestes. Namens und kraft beigefügter Vollm...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / dd) Aufhebung des Arrestes wegen veränderter Umstände nach § 927 ZPO

Rz. 111 Der Arrestschuldner kann nach der Bestätigung der Eilanordnung gem. § 927 ZPO deren Aufhebung beantragen, wenn sich die Umstände nachträglich geändert haben.[181] Demnach kommt der Eilmaßnahme wegen ihres summarischen Charakters im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren nur eine eingeschränkte Rechtskraft zu. Rz. 112 Der Antrag ist bei Anhängigkeit der Hauptsache ausschli...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / X. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Hinausschiebung der Urteilszustellung nach § 317 Abs. 1 S. 3 ZPO

Rz. 264 Muster 18.10: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Hinausschiebung der Urteilszustellung nach § 317 Abs. 1 S. 3 ZPO Muster 18.10: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Hinausschiebung der Urteilszustellung nach § 317 Abs. 1 S. 3 ZPO An das Landgericht – Beschwerdekammer– in _________________________ über das Amtsgericht[154] in _________________________ Sofort...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 7. Abgabe an das Streitgericht

Rz. 220 Mit der Abgabe endet das Mahnverfahren. Mit Eingang der Akten beim Empfangsgericht wird die Sache dort anhängig. Rz. 221 Die Rechtshängigkeit wird auf den Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids zurückbezogen, wenn die Sache "alsbald" nach Widerspruchseinlegung in das Streitverfahren gegeben wird. Bei der Definition des Wortes "alsbald" gibt es ähnliche Abgrenzungs...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 2. Der Urteilsergänzungsantrag ist fristgebunden

Rz. 169 Die Urteilsergänzungsfrist beträgt gem. § 321 Abs. 2 ZPO zwei Wochen. Sie ist keine Notfrist und keine andere in § 233 ZPO genannte Frist. Rz. 170 Eine Verkürzung der Urteilsergänzungsfrist kann gem. § 224 Abs. 1 S. 1 ZPO vereinbart werden, dürfte praktisch aber keine Relevanz haben. Rz. 171 Eine Fristverlängerung durch das Gericht ist nach § 224 Abs. 2 ZPO nicht mögli...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / a) Statthaftigkeit und Parteien der Anschlussberufung

Rz. 416 Gem. § 524 Abs. 1 ZPO kann sich der Berufungsbeklagte der Berufung mit der Anschlussberufung anschließen. Voraussetzung der Anschlussberufung ist also eine vorhandene Berufung. Eine vor dem Hauptrechtsmittel eingelegte Anschlussberufung wird mit der Berufungseinlegung durch den Gegner wirksam. Auch der Streithelfer des Berufungsbeklagten kann die Anschlussberufung ei...mehr

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§ 20 Wiedereinsetzung in de... / 1. Einleitung

Rz. 35 Nach § 233 ZPO kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Betracht, wenn die Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, die versäumte Frist einzuhalten. Das Nichtverschulden der Fristversäumung ist damit die zentrale Wiedereinsetzungsvoraussetzung. Liegt demgegenüber ein Verschulden vor, so kann der Haftungsfall regelmäßig nur noch verhindert werden, wenn...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / II. Der Antrag auf Hinausschieben der Urteilszustellung nach § 317 ZPO

Rz. 23 Nach Verkündung eines erstinstanzlichen Urteils ist es nach § 317 Abs. 1 S. 1 ZPO den Parteien von Amts wegen zuzustellen. Rz. 24 Mit der Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung beginnen unter anderem die Berufungs- und die Berufungsbegründungsfrist, aber auch die Fristen für die Tatbestandsberichtigung oder die Urteilsergänzung zu laufen. Rz. 25 Wollen die Partei...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / ee) Wert des Beschwerdegegenstands

Rz. 25 In § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wird für die zulassungsfreie Berufung auf den Wert des Beschwerdegegenstands abgestellt.[51] Dieser ist begrifflich vom erstinstanzlichen Streitgegenstand und der Beschwer als solcher zu unterscheiden.[52] Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands im Sinne des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist nach der Rechtsprechung des BGH der Wert der Beschwer gemei...mehr

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§ 20 Wiedereinsetzung in de... / 3. Das Verschulden eines Vertreters der Partei

Rz. 47 Ein Verschulden anderer Personen wird der Partei dabei grundsätzlich nicht zugerechnet. § 278 BGB findet insoweit keine Anwendung.[91] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn es sich bei der anderen Person um einen Vertreter handelt. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 51 Abs. 2 ZPO für die nicht prozessfähige und gesetzlich vertretene Partei und aus § 85 Abs. 2 ZPO fü...mehr

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§ 6 Die Klageerwiderung / 6. Der Einwand der fehlenden Prozesskostensicherheit

Rz. 173 Im Rahmen zunehmender Mobilität und international wirtschaftlicher Verflechtungen nehmen Rechtsstreitigkeiten mit ausländischen Prozessparteien zu. Rz. 174 Hinweis Allerdings zeigt die Rechtsprechung hier auch zunehmend Beispielsfälle in Alltagsgeschäften etwa bei Verkehrsunfällen,[85] Mietstreitigkeiten,[86] Versicherungsansprüchen[87] oder Auseinandersetzungen im Ra...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 5. Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil

Rz. 222 Wurde ein Versäumnisurteil erlassen, so steht der säumigen Partei in erster Instanz nach § 338 ZPO, in der Berufungsinstanz nach § 539 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 338 ZPO, der Einspruch gegen das Versäumnisurteil zu. Auf die Möglichkeit des Einspruches ist die Partei hinzuweisen, § 338 S. 2 ZPO. Ein Verstoß gegen die Hinweispflicht des § 338 S. 2 ZPO hindert nur den Beginn d...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / a) Zustellung von Amts wegen

Rz. 254 Der Vollstreckungsbescheid wird – wenn der Antragsteller nichts anderes wünscht – vom Gericht von Amts wegen zugestellt. Der Antragsteller erhält eine mit Zustellungsbescheinigung versehene Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, mit der er die Zwangsvollstreckung einleiten kann. Eine Vollstreckungsklausel ist nur ausnahmsweise nötig (vgl. § 796 Abs. 1 ZPO und § 31...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 4. Rechtsmittel gegen die Entscheidung über den Urteilsergänzungsantrag

Rz. 189 Über die Urteilsergänzung entscheidet das erstinstanzliche Gericht durch Ergänzungsurteil. Über das Ergänzungsurteil entscheidet/n der/die geschäftsplanmäßig zuständige/n Richter, unabhängig davon, ob sie bei dem Haupturteil mitgewirkt haben.[169] Rz. 190 Dieses ist selbstständig mit der Berufung gem. §§ 511 ff. ZPO anfechtbar. Die Berufungsfrist für das Ergänzungsurt...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / cc) Besonderheiten bei Vollstreckung im Ausland

Rz. 42 § 917 Abs. 2 ZPO enthält einen besonderen Arrestgrund, wenn der Gläubiger im Ausland vollstrecken müsste, weil der Schuldner kein ausreichendes Inlandsvermögen besitzt bzw. die Gefahr besteht, dass er Vermögen ins Ausland schafft. Nach nunmehr h.M. muss das Urteil, das im Ausland vollstreckt werden müsste, nicht das Urteil eines inländischen Gerichts sein, sondern kan...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / a) Antrag

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§ 13 Sondersituationen im P... / IV. Entscheidung nach Lage der Akten

Rz. 274 Ist zwischen den Parteien bereits in einem Termin zur mündlichen Verhandlung einmal streitig verhandelt worden und bleibt eine Partei in einem nachfolgenden Termin zur mündlichen Verhandlung säumig, so kommt nicht nur der Erlass eines Versäumnisurteils in Betracht, sondern auch eine Entscheidung nach Lage der Akten gem. § 251a ZPO, soweit das Gericht den Rechtsstreit...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / aa) Zahlungsverfügung

Rz. 165 Die Zahlungsverfügung ist auf die vorzeitige Durchsetzung des Geldanspruchs gerichtet. Neben den gesetzlich geregelten Fällen (§§ 49, 119, 247 FamFG, vormals § 1615o BGB) kommt sie auch bei Lohn-, Gehalts-, Renten- und Schmerzensgeldzahlungen in Betracht, wenn der Gläubiger dringend auf sie angewiesen ist.[286] Bejaht wurde sie so z.B. bei einmaligen Arzt- oder Kurko...mehr

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§ 5 Klageerhebung / III. Muster: Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit

Rz. 292 Muster 5.3: Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit Muster 5.3: Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit An das Oberlandesgericht[293] _________________________ _________________________ In der Sache _________________________ gegen wird beantragt, Begründung: D...mehr

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§ 5 Klageerhebung / XXVIII. Muster: Klage im Urkundenprozess

Rz. 331 Muster 5.40: Klage im Urkundenprozess Muster 5.40: Klage im Urkundenprozess An das Landgericht _________________________ – Zivilkammer – _________________________ Klage im Urkundenprozess[345] der _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – Streitwert (vorläufig): 25.000,00 EUR Namens un...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / i) Die Unterschrift

Rz. 132 Grundsätzlich ist der Mahnbescheidsantrag handschriftlich zu unterzeichnen. Im Falle der Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten müssen elektronische Dokumente gem. § 130a Abs. 3 ZPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermitt...mehr