Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Begriff.

Rn 5 Die grobe Unbilligkeit darf nicht nur vorübergehend zu bejahen sein, weil andernfalls die Möglichkeit der Stundung nach § 1382 besteht (BGH NJW 70, 1600). Maßstab für die Billigkeitskorrektur ist die idealgerechte Durchführung des Zugewinnausgleichs auf der Grundlage des vom Gesetz angenommenen Grundmusters. Deshalb ist sie nicht gegeben, wenn ein Ehegatte Vermögen nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung.

Rn 5 Es wird nicht die letztwillige Verfügung, die die Zuwendung enthält, durch den Verzicht aufgehoben. Er bewirkt nur, dass die Zuwendung an den Verzichtenden so nicht anfällt, als ob dieser beim Erbfall nicht gelebt hätte; sie wird gegenstandslos. § 2346 I 2 gilt analog (Staud/Schotten Rz 28). An die Stelle des Verzichtenden treten unmittelbar die berufenen Ersatzerben, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 19 Bei Geldsummenschulden trägt der Gläubiger wegen des herrschenden schuldrechtlichen Nominalismus das Risiko der Geldentwertung (s.o. Rn 10). Dieser von § 313 nur für Extremfälle eingeschränkte (§ 313 Rn 31) Effekt lässt sich grds durch die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (auch Preis- oder Indexklausel) vermeiden. Wegen der damit verbundenen Durchbrechung des N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbesserung.

Rn 5 Es kommen sowohl Verbesserungen des Einkommens oder Wegfall von Belastungen als auch der nachträgliche Erwerb von Vermögen in Betracht. Beim Einkommen kann das sein die Erhöhung des Arbeitseinkommens oder der Bezug von Arbeitseinkommen, wenn zuvor Arbeitslosengeld bezogen wurde. Durch die gesetzliche Definition der Wesentlichkeit beim Einkommen ist der zuvor bestehende ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sittenwidrigkeit von Bedingungen.

Rn 6 Insb Bedingungen, die den Bedachten zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen bewegen sollen, sind an § 138 I zu messen. Dabei ist grds auf den Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung abzustellen; bei einem Wertewandel dürfte es angezeigt sein, auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen, um den Verfügungen des Erblassers zur Wirksamkeit zu verhelfen (s Vor §§ 2064 ff Rn 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abzug von Verbindlichkeiten.

Rn 5 Von dem am Stichtag vorhandenen Aktivvermögen sind an diesem Tage vorhandene Verbindlichkeiten abzuziehen. Unerheblich ist, ob die Verbindlichkeit bereits fällig ist. Abzustellen ist allein auf das Entstehen (BGH NJW 91, 1547 [BGH 24.10.1990 - XII ZR 101/89]). Nicht zu berücksichtigen sind sittliche Verpflichtungen (Grüneberg/Brudermüller Rz 14; aA: Frankf FamRZ 90, 998...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.7 Zuwendung und Zugewinnausgleich

Vorrang des Güterrechts Geht der Anspruch auf Rückgewähr ehebedingter Zuwendungen, bei schutzwürdigem Interesse am übertragenen Gegenstand, ausnahmsweise auf Rückübertragung gegen Geldausgleich, ist die Rechtslage durch den BGH geklärt worden: Der Anspruch ist bereits mit endgültiger Trennung entstanden und im Zugewinnausgleich als Aktiv- bzw. Passivposten im Endvermögen der ...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.3 Berücksichtigung im Zugewinnausgleich

Umstrittene Rechtsfrage Mit seiner neuen Rechtsprechung zur rechtlichen Einordnung der Zuwendung als Schenkung hat sich der BGH auch mit den Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich beschäftigt. Dazu heißt es lapidar: "Ist demgemäß nicht nur die Schenkung selbst, sondern auch der Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern sowohl im End- als auch im Anfangsvermögen des Schwieger...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Ehescheidung unvermeidlich, wird – wenn nicht etwas anderes vereinbart war – der Zugewinnausgleich durchgeführt. Diese besondere Form der Vermögensauseinandersetzung kann vor allem dann "spannend" sein, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnausgleich – Anspruchsvoraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Ist die Ehescheidung unvermeidlich, wird – wenn nicht etwas anderes vereinbart war – der Zugewinnausgleich durchgeführt. Diese besondere Form der Vermögensauseinandersetzung kann vor allem dann "spannend" sein, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Gesetze, Vo...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8 Verzinsung

Ab Fälligkeit Die Zugewinnausgleichsforderung ist unter bestimmten Voraussetzungen ab Fälligkeit zu verzinsen. Der Ausgleichsanspruch entsteht mit Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und ist damit sofort fällig, § 271 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass die Ausgleichsforderung mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss bzw. bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechts...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Reform des Güterrechts

Zahlreiche Neuerungen Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts [1] in Kraft. Es brachte im Zugewinnausgleichsrecht einige neue Regelungen, die den Ausgleich "gerechter" machen sollen. Das bisherige Grundkonzept des Zugewinnausgleichs blieb dabei aufrechterhalten, da es sich auch in der Praxis bewährt hat. Wichtig Das hat sich beim...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7 Anrechnung von Vorausempfängen

Ausgleich bestimmter Zuwendungen Im Zuge der Auseinandersetzung der Ehegatten über den Zugewinnausgleich spielen häufig auch Zuwendungen der Ehegatten während des Zusammenlebens untereinander eine Rolle. Ob und wie diese gegebenenfalls im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, bestimmt § 1380 BGB . Abs. 1 Satz 1 lautet: Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angere...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Gleiche Teilhabe am Gewinn

Gegenüberstellung der Vermögen Scheiden tut weh – auch weil sich die Ehegatten in der Regel hinsichtlich ihres Vermögens auseinandersetzen müssen: Im Fall der Ehescheidung ist auf Antrag eines Ehegatten der Zugewinn real auszugleichen.[1] Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen der Eheleute gegenübergestellt. Derjenige Ehegatte, dessen Endvermögen (= Vermögen am Ende ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4.2 Welcher Index?

Probleme mit neuem Verbraucherindex Diese "Hochrechnung" ist allerdings nur möglich, wenn der Lebenshaltungskostenindex die Werte sowohl für den Anfangsstichtag als auch für den Endstichtag bereithält. Leider steht seit dem 1.1.2003 nur noch der einheitliche Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) zur Verfügung, der ab dem Jahr 1991 ermittelt wird. Der Verbraucherpreisind...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3 Anfangsvermögen

3.1 Was zählt zum Anfangsvermögen? Was gehört zum Anfangsvermögen? Das Anfangsvermögen umfasst alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, also auch alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstands bereits entstanden sind. Hierzu zählen auch geschützte Anwartschaften und vergleichbar...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4 Endvermögen

4.1 Was zählt dazu? Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteig...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4 Ausschluss des nur scheinbaren Zugewinns

3.4.1 Inflationsbedingter Mehrwert Wertsteigerung ist auszugleichen Ist der Wert des Grundbesitzes zum Endvermögensstichtag größer als zu Beginn des Güterstands, stellt der Mehrwert einen Zugewinn dar. Auszugleichen ist aber lediglich die reale Wertsteigerung. Der nur inflationsbedingte Mehrwert bleibt unberücksichtigt, weil es sich insoweit um einen scheinbaren (unechten) Zug...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5 Bewertung des Vermögens

5.1 Ermittlung des Grundstückswerts Hypothetischer Veräußerungserlös Die Bewertung des Grundbesitzes richtet sich grundsätzlich nach dessen Verkehrswert. Gemeint ist damit der Veräußerungserlös, der realistischerweise bei Ausnutzung aller Möglichkeiten auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden kann. Jedoch kommen für die Wertermittlung je nach Art des Grundbesitzes verschiedene ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6 Höhe der Ausgleichsforderung

6.1 Grundsatz Kappungsgrenze Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist.[1] Der ausgleichsverpflichtete Ehegatte muss sich also nicht verschulden, um den Zugewinnausgleichsbetrag aufzubringen.[2] Wird auch negatives Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt, kann – ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.2 Zuwendungen durch Verwandte

Hilfe beim Hausbau Im Rahmen des Zugewinnausgleichs geht es häufig um die Frage, in welcher Weise Zuwendungen Dritter im jeweiligen Anfangsvermögen der Ehegatten zu berücksichtigen sind.[1] Meist geht es um die finanzielle Unterstützung durch die (Schwieger-)Eltern beim Erwerb von Immobilien. Hinweis Indizien für Privilegierung Immer wieder bereiten die Fälle Abgrenzungsschwieri...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.6 Gemischte Schenkung

Abgrenzung schwierig Gestattet ein Grundstückseigentümer jemandem auf seinem Grundstück ein Wohngebäude zu errichten und verspricht formlos, ihm Wohnungseigentum an dem fertiggestellten Gebäude zu übertragen, kann die Erfüllung dieses Versprechens eine gemischte Schenkung sein, bei der nur der Miteigentumsanteil an dem Grundstück unentgeltlich zugewendet wird. In einem solche...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.3 Zuwendungen unter den Ehegatten

Vorgriff auf das Erbrecht § 1374 Abs. 2 BGB rechnet die Vermögenswerte dem Anfangsvermögen zu, die während der Ehe durch Schenkung oder von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder als Ausstattung erlangt worden sind, und entzieht sie damit der rechnerischen Teilhabe des anderen Ehegatten. Der Wortlaut des Gesetzes macht dabei keinen Unterschied, von wem die...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4.1 Inflationsbedingter Mehrwert

Wertsteigerung ist auszugleichen Ist der Wert des Grundbesitzes zum Endvermögensstichtag größer als zu Beginn des Güterstands, stellt der Mehrwert einen Zugewinn dar. Auszugleichen ist aber lediglich die reale Wertsteigerung. Der nur inflationsbedingte Mehrwert bleibt unberücksichtigt, weil es sich insoweit um einen scheinbaren (unechten) Zugewinn handelt.[1] Denn der Bewertu...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.2 Grundstücksbelastungen

Grundstücksrechte Die Bewertung von Grundstücksrechten kann mitunter Schwierigkeiten bereiten, die hier nicht im Einzelnen dargelegt werden können. Von großer praktischer Bedeutung ist die Bewertung eines Wohnungsrechts oder eines Nießbrauchs. Sie wird dadurch erschwert, weil sich insoweit die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach geändert hat. Wohnrecht und Nießbrauch Der ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.4 Hinzuzurechnende Beträge

Illoyale Vermögensminderung Mancher Ehegatte ist zum "Stichtag" erstaunlich unvermögend: Vor Kurzem noch vorhandene Vermögenswerte sind plötzlich verschwunden. Solche Vermögensminderungen können, wenn sie "illoyal" sind, nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen zugerechnet werden. Doch was tun, wenn lediglich der Verdacht besteht und konkrete Beweise fehlen? Praxis-Tipp Berücksi...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Berücksichtigung von Schulden

Gesamtschulden Werden Verbindlichkeiten für rein familiäre Zwecke aufgenommen, etwa zur Finanzierung eines Eigenheims, können sie gleichwohl beim Anfangs- und Endvermögen beiden Ehegatten anteilig zugerechnet werden. Dem steht nicht entgegen, dass für diese Verbindlichkeiten im Außenverhältnis nur ein Ehegatte haftet. Meist haften jedoch beide Ehegatten gegenüber der Bank, wä...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Was zählt dazu?

Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteigentumsanteils an. W...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.1 Ermittlung des Grundstückswerts

Hypothetischer Veräußerungserlös Die Bewertung des Grundbesitzes richtet sich grundsätzlich nach dessen Verkehrswert. Gemeint ist damit der Veräußerungserlös, der realistischerweise bei Ausnutzung aller Möglichkeiten auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden kann. Jedoch kommen für die Wertermittlung je nach Art des Grundbesitzes verschiedene Berechnungsverfahren in Betracht.[1...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.4 Unternehmenswert

Die Bewertung von Unternehmen, Gewerbebetrieben und Praxen freiberuflich Tätiger ist seit jeher umstritten und auch für Fachleute schwierig zu erfassen. Im Güterrecht schreibt das Gesetz in § 1376 Abs. 4 BGB lediglich bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben für die Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens die sog. Ertragswertmethode vor. Ansonsten verlangt...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.1 Was zählt zum Anfangsvermögen?

Was gehört zum Anfangsvermögen? Das Anfangsvermögen umfasst alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, also auch alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstands bereits entstanden sind. Hierzu zählen auch geschützte Anwartschaften und vergleichbare Rechtsstellungen, die einen Ansp...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.3 Negatives Endvermögen

Neuregelung Wenn ein negatives Anfangsvermögen berücksichtigt wird, muss zur Vermeidung eines Ungleichgewichts auch ein negatives Endvermögen berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um eine Folgeänderung zur Einführung des negativen Anfangsvermögens. Daher bestimmt § 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F.: "Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen." Hi...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.3 Grundstücksübertragung mit Rückfallklausel

Vorsichtige Eltern Eltern übertragen oftmals ihr Hausgrundstück unentgeltlich an ihr Kind, wollen dabei aber auch sicherstellen, dass die Immobilie nicht "in fremde Hände" fällt. So kann im notariellen Vertrag bestimmt werden, dass das Kind das Hausgrundstück nicht verkaufen darf, ansonsten fällt die Immobilie wieder in das Eigentum der Eltern zurück. Statt eines automatische...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Unlautere Vermögensdispositionen

Vermögensminderung droht Diese Regelung schützt allerdings illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 BGB wie auch jede Vermögensreduzierung, die bis zur Beendigung des Güterstands (Rechtskraft der Scheidung) eintritt. Für die Berechnung des Zugewinns kam es nach altem Recht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Aus...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.3 Unverschuldete Vermögensminderung

Schutz bei Unbilligkeit Auch der redliche Ehegatte, dessen Vermögen sich in unverschuldeter Weise verringert hat (Beispiel: Rückgang der Aktienkurse), schuldet den uneingeschränkten Ausgleich.[1] Eine einschränkende Auslegung des § 1384 BGB dahin, dass bei einem vom Ausgleichspflichtigen nicht zu verantwortenden Vermögensverlust die Begrenzung des § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB an ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.1 Grundsatz

Kappungsgrenze Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist.[1] Der ausgleichsverpflichtete Ehegatte muss sich also nicht verschulden, um den Zugewinnausgleichsbetrag aufzubringen.[2] Wird auch negatives Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt, kann – anders als na...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2.1 Zugewinngemeinschaft

Ausgleich des Zugewinns Im Fall der Beendigung des Güterstands ist grundsätzlich der Zugewinn auszugleichen. Die Form des Ausgleichs hängt zunächst davon ab, aus welchem Grund die Zugewinngemeinschaft endete. Es ist zu unterscheiden zwischen der Beendigung durch den Tod eines Ehegatten[1] und der Beendigung auf andere Art und Weise[2], insbesondere Scheidung. Stirbt ein Ehega...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.5 Negatives Anfangsvermögen

Berücksichtigung der Schulden Nach § 1374 Abs. 1 BGB a. F. durften vom Anfangsvermögen Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden. Das Anfangsvermögen konnte also nie geringer als Null sein. Jede Mehrung des Anfangsvermögens mindert den Zugewinn. Folglich bedeutete dieses Schuldenprivileg eine rechnerische Verkürzung des Zugewinns um die während der Ehe ...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.3.3 Widerrufsrecht

Grober Undank? Das Widerrufsrecht des Schenkers wegen groben Undanks des Beschenkten knüpft an die Verletzung der Verpflichtung zu einer von Dankbarkeit geprägten Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers an, die dieser vom Beschenkten erwarten darf. Ob der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt hat, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung a...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.1 Wirksamkeitskontrolle

Inhaltskontrolle möglich Allerdings unterliegen solche Eheverträge einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte.[1] So könnte die in einem umfassenden Ehevertrag vereinbarte Gütertrennung unwirksam sein, wenn sich bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung herausstellt, dass der Vertrag etwa wegen der (unzureichenden) Regelung des Unterhalts die Ehefrau unangemessen bena...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.5.5 Verhältnis zum Güterrecht

Zusätzlicher Anspruch Ein solcher gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch kommt – wie der BGH[1] entschied – nicht erst in Betracht, wenn der Zugewinnausgleich nicht zu einem angemessenen Ergebnis führt. Er besteht vielmehr neben einem Anspruch auf Zugewinnausgleich und kann auch Zeiträume vor der Eheschließung und nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags betreffen. Es...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.3 Ausübungskontrolle

Verstoß gegen Treu und Glauben? An die Bestandskontrolle nach § 138 Abs. 1 BGB schließt sich im Übrigen die gerichtliche Ausübungskontrolle nach §§ 242, 313 BGB an: Die Berufung auf den Ausschluss im Ehevertrag darf nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen.[1] Hierbei ist zu prüfen, ob sich aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolgen nunmehr eine evide...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 2 Entstehung

Ehevertrag Der Güterstand der Gütertrennung tritt zum einen ein, wenn die Eheleute dies in einem notariellen Ehevertrag vereinbaren. Allerdings will dieser Schritt wohl bedacht sein. Anlass für die Vereinbarung der Gütertrennung ist häufig die Überlegung, dieser Güterstand biete größeren Schutz vor Gläubigern (Stichwort: "Sippenhaft"). Doch ist insoweit ein Wechsel des Güter...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 5.2 Insolvenz des Zugewinnausgleichsgläubigers

Abgrenzung Zu dem Schuldnervermögen gehören auch Forderungsrechte, soweit sie pfändbar sind; unpfändbare Rechte, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse.[1] Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist zwar ein Forderungsrecht, jedoch nur dann pfändbar, wenn er durch (Ehe-)Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist.[2] Dementsprechend i...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.9.1 Spätere Eheschließung

Voreheliche Zuwendung Voreheliche Zuwendungen (egal ob unter Verlobten oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) werden nach der Rechtsprechung des BGH[1] wie ehebedingte Zuwendungen behandelt, wenn in Erwartung einer bevorstehenden Eheschließung besondere Vermögensdispositionen getroffen werden, als deren Geschäftsgrundlage sowohl die Gründung als auch der Fortb...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.11 Geltendmachung der Unwirksamkeit

Rückabwicklung Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten über sein gesamtes Vermögen, so kann er die sich aus der Unwirksamkeit der Verfügung ergebenden Rechte geltend machen.[1] Dasselbe Recht steht dem Ehepartner zu.[2] Insbesondere können die Ehegatten die Rückübertragung im Grundbuch verlangen.[3] Zuständig ist das Familiengericht.[4] G...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.3 Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Nach der Trennung Auch im Zusammenhang mit der Trennung der Eheleute kann ein Ehevertrag in Gestalt einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, in dem auch güterrechtliche Fragen zu klären sein können. Im Falle beiderseitiger Verhandlungsbereitschaft kann es sich empfehlen, einen vorgezogenen Stichtag für die Berechnung des Endvermögens und wechselseitige Auskunftser...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.6 Sonderfall: Teilungsversteigerung

Schutzzweck vergleichbar Durch die Zustimmungspflicht soll der Ehepartner verhindern können, dass das fragliche Rechtsgeschäft in seinen Konsequenzen zum einen die wirtschaftliche Grundlage der Familie und zum anderen seinen etwaigen Anspruch auf Zugewinnausgleich bedroht.[1] Wegen dieser beiden Schutzzwecke hat § 1365 BGB auch dann entsprechend zu gelten, wenn es um keine Ve...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.1.1 Dreijährige Trennung

3-jährige Trennung Die Zugewinngemeinschaft kann nach § 1386 i. V. m. § 1385 Nr. 1 BGB durch einen rechtsgestaltenden Beschluss vorzeitig aufgehoben werden, wenn die Ehegatten seit mehr als 3 Jahren voneinander getrennt sind. Weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Insbesondere kommt es auf eine bereits rechtshängige Zugewinnausgleichsfolgesache nicht an.[1] Dies gilt auch, so...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4.2 Formvorschriften

Formunwirksamkeit Vorsicht ist bei Vereinbarungen zwischen den Eheleuten geboten, denn sie können formunwirksam sein, wie in folgendem Fall: Im gesetzlichen Güterstand lebende Eheleute vereinbarten formlos, dass Aufwendungen des einen in den Umbau des Wohnhauses der Familie, welches sich auf dem im Alleineigentum des anderen stehenden Grundstück befindet, zu ersetzen sind, im...mehr