Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.2 Vergleichsentgelt (§ 5 TVÜ)

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gem. § 5 ist der 2. Schritt der Überleitung in den TVöD. Soweit Abs. 1 auf die "erhaltenen" Bezüge abstellt, folgt daraus nicht, dass in Fällen, in denen dem Beschäftigten im Monat vor seiner Überleitung nicht der ihm zustehende ungekürzte Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine niedrigere Stufe gezahlt worden ist, das Vergleichsentgelt nur...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.9 Übergangsregelung zur Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage (§ 25)

§ 25 enthält eine besondere Besitzstandsregelung für Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst. Die Besitzstandsregelung bezieht sich ausschließlich auf die Zusatzversorgungspflichtigkeit der sog. Feuerwehrzulage nach Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O und greift die dort verankerte Besitzstandsregelung auf. Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O hat folgenden Wortlaut: Angestellte im Einsat...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.2 TVÜ-Bund

Die Abs. 1 bis 3 sind inhaltsgleich mit der Maßgabe, dass in Abs. 1 Satz 1 der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt ist und anstelle des BMT-G/BMT-G-O auf die für die Arbeiter des Bundes geltenden Manteltarifverträge MTArb/MTArb-O verwiesen wird und eine Protokollerklärung zu Abs. 2 Satz 1 nicht aufgenommen worden ist, da sich die regelmäßige Arbeitszeit im Bereich de...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.2 TVÜ-Bund

Die Fortgeltung der in der Protokollerklärung zu Abschnitt III genannten tariflichen Regelungen ist gemäß der Tarifeinigung vom 1.4.2014 entsprechend der für die VKA getroffenen Regelungen für den Bund übernommen worden. Nach § 16a Abs. 1 Satz 1 finden die §§ 25 und 37 MTArb/MTArb-O auf Beschäftigte, die nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind, entsprechend Anwe...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.3.1 TVÜ-VKA

Überleitung in die Entgeltgruppe 2 Ü (Abs. 1) Die Regelung in Abs. 1 betrifft lediglich den Arbeiterbereich wie folgt: Hierdurch sind die beim Inkrafttreten des TVöD bestehenden 15 Entgeltgruppen zunächst für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung um eine weitere Entgeltgruppe erweitert worden. Die Entgeltgruppe 2 Ü gilt jedoch auch nach dem Inkrafttreten ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.3 Stufenzuordnung der Angestellten (§ 6 TVÜ)

Die Stufenzuordnung gem. § 6 ist der 3. Schritt der Überleitung der Angestellten in den TVöD. Abs. 1 (Grundsatz) Für die Stufenzuordnung der Angestellten haben die Tarifvertragsparteien eine pragmatische Lösung gefunden, die Besitzstände für die Beschäftigten gesichert und Kostensteigerungen für die Arbeitgeber weitgehend vermieden hat. Nachdem die ersten 2 Schritte der Überlei...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.3 Geltungsbereich des TVÜ und allgemeine Übersicht

Der TVÜ gilt für alle Beschäftigten eines tarifgebundenen Arbeitgebers, deren Arbeitsverhältnis über den 30.9.2005 hinaus fortbesteht und die am 1.10.2005 unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind unschädlich. Diese Regelung in der Protokollerklärung zu § 1 Abs....mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Im Bereich der VKA-Tarifgebiet West erfasste der Tarifvertrag über die Einmalzahlung vom 9.2.2005 lediglich das Jahr 2005. Die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sind Regelungsgegenstand des TVÜ-VKA geworden. Im Bereich der VKA-Tarifgebiet Ost erfolgte aufgrund der Tarifrunde 2005 keine Einmalzahlung. Stattdessen wurde der Bemessungssatz wie fo...mehr

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Fördermittel-Radar für Unte... / 3 Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein innovatives Förderprogramm zur steuerlichen Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass Projekte, die nach dem 1.1.2020 gestartet wurden, zeitnah beantragt werden sollten, um eine Chance auf die Förderung inkl. dem Wirtschaftsjahr 2020 zu erhalten. Das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 bringt wes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2024

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Rz. 18 Für die Zeit der Arbeitsversäumnis hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit weiterhin der Arbeitsvertrag ( § 611a Abs. 2 BGB ).[1] Da nicht die Betriebsratstätigkeit als solche vergütet wird, wandelt sich der vertragliche sowie ggf. der tarifliche Entgeltanspruch nicht in einen gesetzlichen Ersatzanspru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Vergleichbare Mitarbeiter

Rz. 36 Die Vorschrift garantiert dem Betriebsratsmitglied nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten. Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds währ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.2.5 Gewährung oder Wegfall einer Zulage

Rz. 64 Sieht eine Vergütungsordnung eine Zulage vor, für die neben den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen weitere Merkmale vorliegen müssen, stellt die Zulage also eine Zwischenstufe zwischen den einzelnen Vergütungsgruppen dar, ist die Gewährung oder der Wegfall dieser Zulage eine nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtige Umgruppierung (BAG, Beschluss v. 2.4.1996, 1 ABR 50/95 [1]).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Höhe des Minde... / 2 Mindestlohn mit zusätzlichen Vergütungsbestandteilen

Problematisch können jedoch Arbeitsverhältnisse sein, bei denen sich ein Stundenlohn von 12,41 EUR brutto erst im Wege einer Umrechnung bzw. im Wege einer Addition von mehreren Vergütungsbestandteilen ergeben würde. Dies ist etwa der Fall, wenn der Mitarbeiter Anspruch auf eine fixe Vergütung i. H. v. 10 EUR zuzüglich eines Anspruchs auf eine variable Vergütung von 2,41 EUR pr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.1 Begriff

Rz. 39 Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmtenEntgeltgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (BAG, Beschluss v. 13.08.2019, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.1 Begriff

Rz. 55 Umgruppierung i. S. v. § 95 Abs. 1, § 99 Abs. 1 BetrVG ist die Änderung der Einreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung (BAG, Beschluss v. 19.4.2012, 7 ABR 52/10 [1]). Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 6 Pfändung, Wechselschichtzulage, Zuschläge für ungünstige Zeiten (Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit)

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Hauspflegerin bei einer Arbeitgeberin, die Sozialstationen betreibt. Nach einem Insolvenzverfahren war sie in einer sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Die Arbeitgeberin führte den – aus ihrer Sicht – pfändbaren Teil der Vergütung an den Treuhänder ab, wobei s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Höhe des Minde... / 2.1 Keine Anrechenbarkeit

Auf den gesetzlichen Mindestlohn sind nicht anrechenbar: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung und sonstige vermögenswirksame Leistungen[1] Nachtzuschläge[2] Nachtzuschläge sind grundsätzlich nicht anrechenbar, weil der Gesetzgeber für die Zahlung von Nachtzuschlägen in § 6 Abs. 5 ArbZG eine gesonderte Rechtsgrundlage geschaffen hat.[3] Aus dieser lässt sich entnehmen, da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Übergangsfragen

Rz. 5 Die mehrfachen Veränderungen der Regelung über die Aussetzungszinsen, insbesondere die Ausdehnung der Zinspflicht, werfen Fragen hinsichtlich des Anwendungsbereiches auf. Rechtsbehelfsverfahren sind meist sehr langwierig und können sich über die zeitlichen Grenzen des Anwendungsbereichs der nacheinander geltenden Vorschriften über Aussetzungszinsen hinweg erstrecken. A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 3.1 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Berechnungsgrundlage für das Regelentgelt ist das im Bemessungszeitraum erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] wird erst in einem späteren Rechenschritt berücksichtigt.[2] Praxis-Tipp Laufendes Arbeitsentgelt Das laufende Arbeitsentgelt ist auch zu berücksichtigen, soweit es die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Die Beitragsmessungsgren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Höhe des Minde... / 2.2 Anrechenbarkeit

Auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar sind: Allgemeine Tätigkeitszulagen, die der Arbeitnehmer für jede Tätigkeitsstunde erhält und die nicht zur Abgeltung besonderer Erschwernisse dienen. Dazu gehört z. B. die Bauzulage, Kassenzulagen oder auch eine "Verkehrsmittelzulage", die jeder Arbeitnehmer für eine Reinigungstätigkeit erhält.[1] Einmalzahlungen, die aus bestimmten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.4 Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers (Nr. 4)

Rz. 138 Dieser Fall tritt in der Praxis insbesondere bei Versetzungen auf. Eine Benachteiligung kann in den äußeren Arbeitsbedingungen des neu zugewiesenen Arbeitsplatzes liegen, wie etwa Lärm, Staub, Feuchtigkeit, Schmutz, längerer Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz, oder auch in der Änderung der materiellen Arbeitsbedingungen, wenn z. B. mit dem alten Arbeitsplatz Zulagen verbun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Schmerzensgeld

Rz. 6 Im Rahmen eines Prozesskostenhilfe-Gesuchs ist Schmerzensgeld analog § 83 Abs. 2 SGB XII kein einzusetzendes Vermögen.[13] Der Zinsertrag jenseits der in § 31 BVG aufgeführten Beträge (Rentenbeträge + Zulagen) ist allerdings einzusetzen. Rz. 7 Etwas anderes kann gelten, wenn die Verfahrenskosten nur einen geringen Teil des bislang gezahlten Schmerzensgeldes ausmachen,[1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 3 Nettomethode: Pfändbare und pfändungsfreie Beträge bei Bruttovergütung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttoverdienst von 4.000 EUR monatlich. Er ist ledig und hat ein minderjähriges Kind. In diesem Monat hat er zusätzlich ausnahmsweise noch verdient: Überstundenzuschläge: 500 EUR brutto, tarifliches zusätzliche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1 Was gehört zum Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen sind alle in Geld zahlbaren Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf Benennung (Entgelt für Bereitschaftsdienst, Erfolgsbeteiligung, Ergebnisbeteiligung, Gehalt, Gewinnanteil, Provision, freie Mitarbeiter, Prämie, tarifliche und außertarifliche Zulagen, Tantieme etc.) und Berechnungsart (z. B. Zeit- oder Leistungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.2 Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens

Das Berechnungsverfahren ist in § 850e Nr. 1 ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nachfolgendes Schema zur Berechnung des pfändbaren Betrags:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.5 Inhalt der Prüfungsanordnung

Rz. 8 Der notwendige Inhalt der Prüfungsanordnung ergibt sich aus der Funktion der Prüfungsanordnung als Rechtsgrundlage der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung hat daher die Rechtsgrundlagen der Außenprüfung, die zu prüfenden Steuerarten, Steuervergütungen, Prämien, Zulagen, ggf. zu prüfende bestimmte Sachverhalte sowie den Prüfungszeitraum zu enthalten.[1] Die einzelnen Te...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Prüfungsanordnung

Rz. 34 Außer dem Prüfungsadressaten muss die Prüfungsanordnung auch den Gegenstand der Prüfung klar und eindeutig bezeichnen. Mögliche Gegenstände einer Außenprüfung sind nach § 194 Abs. 1 S. 2 AO vor allem bestimmte Steuerarten, bestimmte Besteuerungszeiträume oder bestimmte Sachverhalte. Die Anordnung der Außenprüfung für eine bestimmte Steuerart umfasst nicht nur die Fests...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / a) Festsetzung der Zulage

Ab dem Beitragsjahr 2024 erfolgt eine Festsetzung der Zulage von Amts wegen (§ 90 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 EStG i.d.F. v. 16.12.2022), auf besonderen Antrag des Zulageberechtigten (§ 90 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG i.d.F. v. 16.12.2022) oder auf Anforderung des zuständigen FA (§ 90 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 EStG i.d.F. v. 16.12.2022). aa) Festsetzung von Amts wegen Eine Festsetzung von Amts weg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / b) Rückforderung von Zulagen

Rückforderungsfristen: Erkennt die ZfA, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, hat sie zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen mittels Datensatz vom Anbieter zurückzufordern. Hierbei gelten folgende Fristen: Beitragsjahre 2018 oder älter: Es gelten die allgemeinen Fristen der AO. Beitragsjahre 2019-2023: Die Überprüfung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / aa) Festsetzung von Amts wegen

Eine Festsetzung von Amts wegen hat die ZfA in folgenden Fällen vorzunehmen: Die von der ZfA berechnete Zulage weicht von der beantragten Zulage ab. Beachten Sie: Die Fälle der bei einer Erstberechnung gekürzten Zulagen wegen nicht erreichten Mindesteigenbeitrags sind davon nicht betroffen. Zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen werden zurückgefordert.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / cc) Anforderung einer Festsetzung

Eine Festsetzung hat die ZfA auch vorzunehmen, wenn das zuständige FA diese aufgrund nicht erklärbarer, abweichender Daten anfordert und bisher keine Festsetzung erfolgt ist. Das FA erhält eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens und hat die festgesetzten Daten seiner Berechnung zugrunde zu legen (§ 91 Abs. 1 S. 4 EStG). Ausnahme: Eine Festsetzung auf Anforderung des F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / bb) Festsetzung auf besonderen Antrag

Sofern nicht bereits eine Festsetzung von Amts wegen erfolgt ist, kann eine Festsetzung auf besonderen Antrag des Zulageberechtigten erfolgen. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres vom Zulageberechtigten an die ZfA zu richten. Die Frist beginnt mit der Erteilung der Bescheinigung nach § 92 EStG, die die Ermittlungsergebnisse für das Beitragsjahr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / d) Datenabgleich

Mitteilung von Abweichungen: Ergibt die Prüfung der ZfA nach § 91 Abs. 1 EStG eine Abweichung von dem in der Steuerfestsetzung berücksichtigten Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG, teilt die ZfA dies dem FA mit. Änderung der Steuerbescheide: Der Einkommensteuerbescheid oder die gesonderte Feststellung (§ 10a Abs. 4 S. 1 EStG) ist daraufhin insoweit nach § 91 Abs. 1 S. 3 Halbs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / c) Festsetzungsfrist

Längere Festsetzungsfristen bei Kindererziehenden: Ab dem Beitragsjahr 2023 gilt nach § 90 Abs. 3 S. 6 und 7 EStG davon abweichend eine längere Festsetzungsfrist hinsichtlich der Rückforderung bei Kindererziehenden. Wenn die Kindererziehungszeiten, z.B. aufgrund eines Ausschlussgrundes, vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anerkannt werden, hat die ZfA die Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / 4. Fazit

Das BMF nimmt auf mehr als 100 Seiten zum Bereich der privaten Altersvorsorge – speziell der Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug, der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG, der schädlichen Verwendung von Altersvorsorgevermögen, des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags und der Tilgungsförderung für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung, dem Pfändungsschutz, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / a) Rückzahlung der Förderung

Umfang der Rückzahlungsansprüche: Liegt eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen vor, sind die darauf entfallenden während der Ansparphase gewährten Zulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag § 94 Abs. 1 EStG). Kosten und Gebühren der schädlichen Verwendung: Der Anbieter darf K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / a) Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags

Die Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags ist nur aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag und die Tilgungsförderung nur bei Zahlung von Tilgungsleistungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags. Der vereinbarte Beginn der Auszahlungsphase darf...mehr

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Lohnstundensatzkalkulation ... / Schritt 4: Lohn- und Gehaltskosten ermitteln

Als nächstes ermitteln Sie die jährlichen Lohn- und Gehaltskosten Ihrer Firma, einschließlich Weihnachtsgeld, Sozialkosten oder Zulagen (vgl. Tab. 5). Am einfachsten ist es, wenn Sie die Kosten aus der BWA des Vorjahres entnehmen und evtl. Tariflohnsteigerungen aufschlagen. Oder Sie sehen die Arbeitsverträge einsehen oder Sie können die Daten aus der Buchhaltung bzw. von Ihr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.4.2 Übergangsweise Fortzahlung als persönliche Zulage (Absatz 3 Satz 2)

Für am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) berücksichtigte Kinder sind Besitzstandszulagen nach § 11 TVÜ-VKA als persönliche Zulage fortzuzahlen (Absatz 3). Voraussetzung für die Weiterzahlung ist danach, dass bei der Überleitung in den TV-V (also am Stichtag) die kinderbezogenen Entgeltbestandteile auch tatsächlich bezogen worden sind. Die Dauer der Fortzahlung der Zulage ist vom Alt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.1 Gewährung einer Zulage für die Dauer der Übertragung (Absatz 3 Satz 1)

§ 5 Abs. 3 Satz 1 entspricht in etwa § 24 Abs. 1 BAT bzw. § 14 Abs. 1 TVöD und gilt auch für die in § 24 Abs. 2 BAT geregelten Fälle. Die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und der vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit enthält der TV-V – ebenso wie der TVöD – nicht. Nach der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 3 gilt die Regelung auch für die Vertret...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.2 Bemessung der Zulage (Absatz 3 Satz 2)

§ 5 Abs. 3 Satz 2 regelt die Bemessung der Zulage. Im Unterschied zu § 24 Abs. 3 BAT und der zuletzt mit Wirkung vom 1.3.2018 geänderten Regelung in § 14 Abs. 3 TVöD (Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit ergeben hätte) ist unabhängig von der Wertigkeit der vorübergehend übertragenen Tätigkeit in allen Fällen die nächst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.4.3 Zulage im Tarifgebiet Ost (Absatz 3 Satz 3)

Aufgrund der ab 1. Januar 2010 geltenden Ost-/Westangleichung des Bemessungssatzes für die bis dahin noch nicht erfassten Entgeltgruppen 9 bis 15 beträgt die persönliche Zulage für alle Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 3 (also Tarifgebiet Ost) 100 v. H. der für das Tarifgebiet West geltenden Beträge. Es wird also insoweit der Höhe nach zwischen Ost und West keine Un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.4.2 Übergangsweise Fortzahlung als persönliche Zulage (Absatz 3 Satz 2)

Für am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) berücksichtigte Kinder sind die kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach bestimmten Maßgaben als persönliche Zulage fortzuzahlen (Absatz 3). Voraussetzung für die Weiterzahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile ist danach, dass bei der Überleitung in den TV-V (also am Stichtag) diese Entgeltbestandteile auch tatsächlich bezogen worden ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.10 Dynamisierung der Zulagen (Absatz 10)

Absatz 10 regelt seit dem 1. Januar 2010 die Dynamisierung aller Wechselschicht- und Schichtzulagen. Sowohl die "kleine" (Absätze 5 und 6) als auch die "große" (Absätze 7 und 8) Zulage für ständige und nicht ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit verändert sich wie das Tabellenentgelt nach der Anlage 2. Die Entwicklung der einzelnen Beträge ist den vorstehenden Tabellen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.9 Versorgungs- und entsorgungstypische Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 7 bis 9)

Aufgrund des 4. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 zum TV-V sind die Absätze 7 bis 9 in den TV-V eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1. April 2008. Die von den Gewerkschaften im Rahmen der Tarifrunde 2008 geforderte deutliche Anhebung der Zulagenbeträge für Wechselschicht- und Schichtarbeit hat zu langwierigen Auseinandersetzungen geführt, weil die VKA es nicht...mehr