Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.7 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 6, 7, 8, 9a des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. In der Entgeltgruppe 6 sind Beschäftigte eingruppiert, deren Tätigkeit (nur) gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Zusätzliche selbstständige Leistungen sind nicht erforderlich. Das Tätigkeitsmerkmal basiert auf dem in...mehr

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B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Verzicht des Versicherers auf das Anfechtungsrecht

Rz. 10 In der Praxis sind Deckungskonzepte verbreitet, in den der Versicherer auf sein Recht zur Anfechtung bzw. zum Rücktritt gegenüber den versicherten Personen verzichtet, die den Rücktritts- oder Anfechtungsgrund nicht herbeigeführt haben. Hat also etwa einer von drei Vorständen falsche Angaben getätigt und ficht daraufhin der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Tä...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe im Strafverfahren nach Zulassung der Anklage?

§ 1 Abs. 1 BerHG Leitsatz Die Bewilligung von Beratungshilfe ist auch noch nach Zustellung der Anklageschrift in einem anhängigen Strafverfahren möglich. AG Köln, Beschl. v. 14.9.2023 – 360 XI 923/23 I. Sachverhalt Der Antragsteller begehrt Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung in einem bereits am AG Köln anhängigen Strafverfahren. Die Rechtspflegerin hat Beratungshilfe n...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / I. Das Ausgangsgericht entscheidet über die Zulassung

1. Anwendungsbereich Die Verfahrensordnungen sehen in zahlreichen Fällen vor, dass noch das Ausgangsgericht über die Zulassung des Rechtsmittels entscheidet. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Zulassung der Berufung in zivilprozessualen Verfahren (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Zulassungsentscheidung ist hier durch das Erstgericht von Amts wegen in dem Endurteil zu treffen, z...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / a) Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO)

Für das Verfahren auf Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO) entsteht eine 1,0-Gebühr nach Nr. 5120 GKG KV, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder erledigt sich das Zulassungsverfahren durch anderweitige Erledigung, fällt insoweit eine 0,5-Gebühr nach Nr. 5121 GKG KV an. Wird das Rechtsmittel zugelassen, so fallen nur die für das Berufungsverfahr...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Die Verfahrensordnungen sehen in zahlreichen Fällen vor, dass noch das Ausgangsgericht über die Zulassung des Rechtsmittels entscheidet. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Zulassung der Berufung in zivilprozessualen Verfahren (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Zulassungsentscheidung ist hier durch das Erstgericht von Amts wegen in dem Endurteil zu treffen, zwar nicht zwingend i...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / d) Sprungrevision und Sprungrechtsbeschwerde

Die Verfahren wegen der Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) und der Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG), über die der BGH als Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht entscheidet, werden von § 16 Nr. 11 RVG erfasst. Die anwaltliche Tätigkeit ist folglich dem Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahren zuzuordnen. Für die Gebühren gilt Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV, sodass die für d...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Gebühren

Nach Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV finden die für das Berufungsverfahren anfallenden Gebühren auch in den Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels Anwendung. Für das Verfahren vor dem OVG wegen der Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. 4 VwGO, § 78 Abs. 4 AsylG fällt deshalb eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV) an. Bei dieser Gebühr verbleibt es...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

Die Verfahrensordnungen sehen für zahlreiche Rechtsmittel als Zulässigkeitsvoraussetzung eine Zulassung vor. Dabei weicht die Ausgestaltung der Zulassung aber ab, was auch zu einer abweichenden kostenrechtlichen Behandlung führt.mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Sprungrevision und Sprungrechtsbeschwerde

Für das Verfahren auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) entsteht eine 1,5-Gebühr nach Nr. 1240 GKG KV, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder erledigt sich das Zulassungsverfahren durch anderweitige Erledigung, fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 1241 GKG KV an. Wird die Revision zugelassen, so fallen nur die für das Revisionsverfahren vorges...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 2. Anwaltsvergütung

Eine ausdrückliche Regelung im RVG fehlt. Die Tätigkeit für die Zulassung ist folglich wegen § 19 Abs. 1 S. 1 RVG noch der Tätigkeit im Erkenntnisverfahren zugeordnet. Es fällt folglich keine gesonderte Vergütung an. Erst das anschließende Rechtsmittelverfahren ist als eine eigenständige Angelegenheit zu behandeln (§ 17 Nr. 1 RVG).mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 3. Gerichtskosten

Gesonderte Gerichtskosten fallen nicht an, da die in dem Ausgangsverfahren entstehende Gebühr auch die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über die Zulassung des Rechtsmittels abdeckt. Eine besondere Kosteninstanz (§ 35 GKG) liegt nicht vor.mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Teilweise sehen die Verfahrensordnungen vor, dass ein besonderes Zulassungsverfahren durchzuführen ist. Das gilt für verwaltungsgerichtliche Verfahren. Nach § 124a Abs. 4 S. 1 VwGO ist die Zulassung der Berufung binnen eines Monats zu beantragen, wenn das Verwaltungsgericht die Berufung nicht in dem Urteil zugelassen hat. Über den Antrag, der bei dem Verwaltungsgericht zu st...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

1. Die Zulassung des Rechtsmittels erfolgt durch das Ausgangsgericht selbst;mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

3. Die Zulassung des Rechtsmittels ist als Beschwerdeverfahren ausgestaltet.mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

2. Die Zulassung des Rechtsmittels erfolgt in einem besonderen Zulassungsverfahren;mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / a) Zuordnung zum Berufungsverfahren

§ 16 Nr. 11 RVG bestimmt, dass Zulassungs- und Rechtsmittelverfahren dieselbe Angelegenheit bilden. Folglich liegt zwar gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine besondere Angelegenheit vor, jedoch nicht im Verhältnis zum Berufungsverfahren. Wird die Berufung zugelassen, fallen folglich für Berufungs- und Zulassungsverfahren keine gesonderten Vergütungen an.[2] Das Beruf...mehr

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AGS 11/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 481) mit den Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels. Die jeweiligen Verfahrensordnungen sehen unterschiedliche Konstruktionen vor. Zum Teil ist die Zulassung eines Rechtsmittels vor dem Rechtsmittelgericht zu beantragen; zum Teil ist durch eine Beschwerde vor dem potentiellen Rechtsmittelgeri...mehr

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ZErb 11/2023, Sachliche Zus... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche. Die Klägerinnen sind die Töchter des am xx.xx.2017 in München verstorbenen Erblassers, die Beklagte war dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser hatte mit seiner vorverstorbenen ersten Ehefrau am xx.xx.2008 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Klägerinnen als E...mehr

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AGS 11/2023, Zeitschriften aktuell

VorsRiBGH Dr. Ulrich Herrmann und RiOLG Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz, Gebührenvorschusspflicht im Rechtsmittelverfahren, NJW 2023, 1190 Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll im Verfahren nach der ZPO die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, die gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig geworden ist, zugestellt werden. Eine e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vergütungsspenden

Tz. 26 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Grundsätzlich ist die Zuwendung von Nutzungen und Leistungen nicht spendenfähig (§ 10b Abs. 3 Satz 1 EStG, s. Anhang 10). Tz. 27 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Aus dem Ausschluss von "Nutzungen und Leistungen" folgt nicht, dass Aufwendungen, z. B. anlässlich erbrachter Arbeitsleistungen des Zuwendenden/Spenders, die aus dessen Vermögen effektiv a...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / 1. Öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze

Rz. 52 [Autor/Stand] § 32 GrStG sieht in Abs. 1 Nr. 2 GrStG den Erlass für unrentable öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze vor. In Abgrenzung zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, der eine Grundsteuerbefreiung für inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts vorsieht, kommen hier Grundstücke im Privateigentum in Betracht, die der Öffentlichkeit zugänglich sind un...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.2 Grundsatz: Arzneimittelrechtliche Zulassung

Rz. 16 Da die Voraussetzungen für die Zulassung eines Arzneimittels nach dem AMG den Mindestvoraussetzungen entspricht, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung an eine wirtschaftliche Verordnungsweise i. S. v. § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 Satz 1 gestellt werden (BSG, Urteil v. 8.3.1995 – Edelfosin), besteht ein untrennbarer Zusammenhang zwischen dem SGB V und dem AMG....mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.4 Nachweis des Zusatznutzens und Nutzenbewertung

Rz. 20 Der medizinische Zusatznutzen ist im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie festzulegen. Vergleichstherapie ist diejenige Behandlung, die nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis in einer Indikation zweckmäßig und wirtschaftlich ist (BT-Drs. 17/2413 S. 21). Insofern stellt Abs. 1 Satz 10 klar, dass es sich bei der Vergleichstherapie um eine...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.5 Ausnahme: Härtefallprogramm

Rz. 27 Einer Zulassung bedarf es nicht gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 6 AMG für Arzneimittel, die unter den in Art. 83 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 genannten Voraussetzungen kostenlos für eine Anwendung bei Patienten zur Verfügung gestellt werden, die an einer zu einer schweren Behinderung führenden Erkrankung leiden oder deren Krankheit lebensbedrohend ist, und die mit einem zug...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.5 Nutzenbewertung für bereits zugelassene Arzneimittel (Abs. 6); außer Kraft ab 1.1.2014

Rz. 37 Auch für bereits zugelassene und im Verkehr befindliche Arzneimittel konnte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung veranlassen. Die Nutzenbewertung war dann Grundlage der nachfolgenden Vereinbarung eines Erstattungsbetrages zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmer. Die Formulierung in Abs. 6 Satz 1 zeigte, da...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.3 Anwendungsbegleitende Datenerhebung und Auswertung (Abs. 3b)

Rz. 32b Abs. 3b ist durch das AMVSichG (Rz. 4f) neu eingefügt worden. Nach Satz 1 kann der Gemeinsame Bundesausschuss von pharmazeutischen Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist frühestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens (Klarstellung durch das GKV-FKG, vgl. Rz. 4h) zur Erfassung aller Patienten und Patientinnen, die ab diesem Zeitpunkt mi...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.3 Ausnahme: "Off-Label-Use"

Rz. 19 Die Zulassung nach dem AMG beschränkt den Leistungsanspruch des Versicherten grundsätzlich auf den im Zulassungsantrag angegebenen Anwendungskreis (vgl. hierzu BSGE 85 S. 36, 54). Mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 3, § 12 Abs. 1) sind Fertigarzneimittel nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27 Abs. 1 Sa...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Auf das Verfahren zur Festsetzung der Entschädigung nach § 191 sind die Vorschriften des JVEG entsprechend anwendbar. Bei dem Anfall von erstattungsfähigen Kosten nach dem JVEG setzt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Höhe der zu vergütenden Kosten sowie die Gewährung eines Vorschusses nach § 3 JVEG durch einen Verwaltungsakt fest. Der Verwaltungsakt stellt kein...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.3 Kinderarzneimittel/Arzneimittelliste (Abs. 5a)

Rz. 20b Abs. 5a ist durch das ALBVVG (vgl. Rz. 3i) vor im Hintergrund von öffentlich massiv kritisierten Lieferengpässen gerade im Bereich der Kinderarzneimittel eingefügt worden. Der Gesetzgeber hat sich der Erkenntnis gebeugt, dass Darreichungsformen wie Säfte, Zäpfchen oder geringe Wirkstärken für pharmazeutische Unternehmer aufwendiger in der Produktion und im Vergleich ...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.4 Erneute Nutzenbewertung (Abs. 5 und 5a; Abs. 5b)

Rz. 34 Nach Abs. 5 kann der pharmazeutische Unternehmer frühestens ein Jahr nach Veröffentlichung des Beschlusses nach Abs. 3 eine erneute Nutzenbewertung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Erforderlichkeit wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nachweist, was letztlich bedeutet, dass sich der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nachhaltig geändert...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1.2 Ausnahmen von der Gruppenbildung

Rz. 7c Die durch das AMVSG (vgl. Rz. 3g) nach Abs. 1 Satz 2 eingefügten neuen Sätze 3 und 4 geben dem Gemeinsamen Bundesausschuss vor, in Zukunft bei der Bildung von Festbetragsgruppen von Arzneimitteln mit Wirkstoffen zur Behandlung bakterieller Infektionskrankheiten auf Antibiotika die Resistenzsituation zu berücksichtigen. Arzneimittel, die als Reserveantibiotika für die ...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.5 Sonderregelungen (Abs. 1b bis 1d)

Rz. 26 Der auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit durch das AMVSG (Rz. 4d) eingeführte Abs. 1b (nach der Änderung durch das GKV-FKG – vgl. Rz. 4h – nun Abs. 1b Satz 3) schafft eine weitere Sonderregelung, die den pharmazeutischen Unternehmer von der Pflicht zur Vorlage von Nachweisen nach Abs. 1 Satz 3 entbindet. Nach Abs. 1b Nr. 1 handelt...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 3 Literatur

Rz. 64 Axer, Zur Verfassungsmäßigkeit der zu erwartenden Rechtsverordnung zur Positiv-Liste, NZS 2001 S. 225. Knispel, Zu wettbewerbsrechtlichen Fragen, NZS 2000 S. 379. Rausch/Müller-Bohn, Cannabis schlägt hohe Wellen an der Küste, DAZ 2017, Nr. 46 S. 84. Koch, Keine Kostenübernahme für Arzneimittel Avastin bei abgelehnte Zulassung durch europäische Arzneimittel-Agentur, juris...mehr

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Sommer, SGB V § 330 Vermeid... / 2.3 Information (Abs. 3)

Rz. 6 Die gematik informiert das Bundesministerium für Gesundheit und das BSI in geeigneter Weise über erkannte Sicherheitsmängel und die Nachweise nach Abs. 2 (Satz 1). Die gematik kann von den Inhabern einer Zulassung für Komponenten oder Dienste der Telematikinfrastruktur (§ 311 Abs. 6, § 325) oder Inhabern einer Bestätigung (§ 327) geeignete Nachweise darüber verlangen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.6 Abs. 6 i. d. F. durch das AMVSG zum 13.5.2017

Rz. 39c Das AMVSG v. 4.5.2017 hat Abs. 6 wieder eingeführt. Die Norm regelt die Bewertung von Arzneimitteln im sog. Bestandsmarkt, die mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz aufgehoben worden war. Der Gesetzgeber sah es sinnvoll und erforderlich an, in bestimmten Fällen eine Nutzenbewertung für Arzneimittel mit Wirkstoffen durchzuführen, die schon in bereits vor dem 1.1.2011 erst...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.6 Ausnahme: Seltenheitsfall

Rz. 28 Eine Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung kann allerdings ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn es sich um einen Fall der Seltenheit oder der grundrechtsorientierten Auslegung handelt. Ein Seltenheitsfall (vgl. www.orpha.net sowie www.portal-se.de) wird angenommen, wenn das festgestellte Krankheitsbild aufgrund seiner S...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1 Arzneimittelgruppen (Abs. 1, 1a und 1b)

Rz. 5b Mit der Entscheidung der grundlegenden Frage, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge überhaupt festgesetzt werden können, ist der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt. Das Hauptproblem seiner Tätigkeit besteht darin, bei der Gruppenbildung zu gewährleisten, dass Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternati...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.2 Neue Wirkstoffe

Rz. 12 § 35a Abs. 1 enthält die Grundregeln für das Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist zuständig für die Bewertung des Nutzens von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. Neue Stoffe im Sinne dieser Vorschrift sind Wirkstoffe, deren Wirkung bei der erstmaligen Zulassung durch die zuständig...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.1 Arzneimittel mit Zusatznutzen (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Entschließung über die Nutzenbewertung innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Nutzenbewertung, die nach Abs. 2 Satz 3 spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem nach Abs. 1 Satz 3 maßgeblichen Zeitpunkt für die Einreichung der Nachweise im Internet zu veröffentlichen ist. Für das Verfahren ...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1.1 Bildung der Arzneimittelgruppen (Abs. 1)

Rz. 6 Die Gruppenbildung ist nach Abs. 1 Satz 1 Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, der in seiner Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (AM-RL) gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 bestimmt, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können und welche Vergleichsgrößen dabei zugrunde zu legen sind. Dies...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.3 Hinreichende Erfolgsaussicht

Rz. 25 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussicht (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) besteht. Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist. Die Anforderungen an die...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1.5 Arzneimittel mit therapeutischer Verbesserung (Abs. 1b)

Rz. 12 Der durch das AVWG (Rz. 3a) mit Wirkung zum 1.5.2006 eingefügte Abs. 1b konkretisiert die Regelungen in Abs. 1 Satz 3 HS 2 a. F., nach Inkrafttreten des AMVSG nun § 35 Abs. 1 Satz 6 zur Freistellung eines Arzneimittels mit therapeutischer Verbesserung von den Festbeträgen. Sätze 1 bis 3 definieren, was unter einer therapeutischen Verbesserung zu verstehen ist. Sätze 4...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.1 Allgemeines

Rz. 29 Nach § 193 Abs. 3 sind die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Im Gegensatz zum Auftreten in einem Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) wird die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet. Die Vorschrift stellt klar, dass die Notwendigkeit der Hinzuzi...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.7 Beratung des pharmazeutischen Unternehmers (Abs. 7)

Rz. 40 Die Beratung des pharmazeutischen Unternehmers ist eine durch das AMNOG eingeführte neue Aufgabe. Abs. 7 (vgl. auch § 8 AM-NutzenV) will gewährleisten, dass der pharmazeutische Unternehmer frühzeitig die Möglichkeit einer wissenschaftlichen verfahrenstechnischen Beratung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten kann. Soweit erforderlich erteilt der Gemeinsame Bun...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.2.2 Dieselbe Angelegenheit

Rz. 24 Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, hängt davon ab, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (BVerwG, Urteil v. 9.5.2000, 11 C 1/99; BGH, Urteil v. 21.6.2011, VI ZR 73/10; BVerfG, Beschluss v. 15.7.1997, 1 B...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.1 Gebührentatbestand, Kostenverzeichnis

Rz. 29 In Teil 7 des Kostenverzeichnisses (KV GKG), Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, sind die Gebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geregelt. Wenn im Einzelfall kein Gebührentatbestand vorliegt, ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei (vgl. BSG, Beschluss v. 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D zum Analogieverbot bei Gerichtskosten; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v....mehr