Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / hh) Bei Abänderungsantrag des Schuldners: Weiter einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, aber kein Rückforderungsantrag mehr

Rz. 522 Beachten! Bei einem Abänderungsantrag des Schuldners sollte auch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 242 FamFG, § 769 ZPO (die antragsbegründenden Tatsachen müssen gemäß § 31 FamFG glaubhaft gemacht werden!) beantragt werden. So bleibt es dem Schuldner jedenfalls in eindeutigen Verfahren erspart, zunächst weiter in der vollen titulierten Höhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vollstreckungsgegenklage

Rz. 38 Muster 58.10: Vollstreckungsgegenklage Muster 58.10: Vollstreckungsgegenklage An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Klage nach § 767 ZPO In dem Rechtsstreit des _____ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Klägers:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Voraussetzungen

Rz. 33 Der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO kommt in der Zwangsvollstreckung eine doppelte Bedeutung zu. Liegt nicht nur eine Vollstreckungsmaßnahme, sondern eine Vollstreckungsentscheidung vor (siehe dazu Rdn 23 ff.),[21] so ist die sofortige Beschwerde unmittelbar statthaft und tritt an die Stelle der Erinnerung. Während die Erinnerung allerdings ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 5. Muster: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

Rz. 68 Muster 58.17: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen Muster 58.17: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen An das Amtsgericht in _____ Antrag auf eine richterliche Anordnung nach § 758a Abs. 4 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner – beantr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Die Durchsetzung eines titulierten Anspruchs unterliegt dem staatlichen Gewaltmonopol. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im 8. Buch der ZPO, §§ 704 ff. ZPO, sowie im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird vom Gerichtsvollzieher und dem mit Ausnahme der Rechtsmittelverfahren das Vollstreckungsgericht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / F. Forderungspfändung

I. Allgemein 1. Typischer Sachverhalt Rz. 102 Nachdem seitens des Gläubigers Herrn Mack die Sachpfändung und das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt worden sind, liegt nunmehr das Vermögensverzeichnis des Schuldners Klamm vor. Aus diesem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Klamm verschiedene Forderungen gegen dritte Personen hat, u.a. in einem Arbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Allgemein

1. Typischer Sachverhalt Rz. 102 Nachdem seitens des Gläubigers Herrn Mack die Sachpfändung und das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt worden sind, liegt nunmehr das Vermögensverzeichnis des Schuldners Klamm vor. Aus diesem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Klamm verschiedene Forderungen gegen dritte Personen hat, u.a. in einem Arbeitsverhältni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / C. Sachpfändung

I. Gerichtsvollziehervollstreckung 1. Typischer Sachverhalt Rz. 51 Herr Mack hat vor dem Amtsgericht Düren ein Urteil gegen Herrn Klamm erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Mack 2.000 EUR nebst 8 % Zinsen, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.5.2021 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Mack möchte nunmehr, na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Kalendertag – § 751 Abs. 1 ZPO

Rz. 6 § 751 ZPO ist zu beachten, wenn im Urteil ein bestimmtes Datum für die Fälligkeit des Anspruchs genannt ist. Die Zwangsvollstreckung ist erst nach Ablauf des im Titel genannten Kalendertages zulässig, was die vorherige Schaffung der Voraussetzung der Zwangsvollstreckung, insbesondere die Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht hindert. Weiterhin erlangt diese Vorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Die Klage nach § 805 ZPO ist eine mindere Form der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Die so genannte Vorzugsklage führt gerade nicht zu einer Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand wie die Drittwiderspruchsklage, sondern zur weiteren Durchführung der Zwangsvollstreckung. Sie kann dem aus einem Vorzugsrecht berechtigten weiteren Gläub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Muster: Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, § 1079 ZPO

Rz. 12 Muster 58.2: Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, § 1079 ZPO Muster 58.2: Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, § 1079 ZPO An das Amts-/Landgericht – Geschäftsstelle – in _____ Az: _____ In Sachen _____ ./. _____ überreiche ich in der Anlage die Ausfertigung des Urteils des _____-gerichts _____ vom _____, Az: _____, und beantrage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 29 Hier kann auf die Ausführungen oben (siehe Rdn 24 f.) verwiesen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr Mack hat vor dem Amtsgericht Düren ein Urteil gegen Herrn Klamm erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Mack 2.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.4.2021 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Mack möchte nunmehr, nachdem Herr Klamm auf mehrmaliges Anschreiben nicht reagiert hat, anwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 39 Zum Antrag auf Anerkenntnisurteil gemäß § 307 ZPO: Eines förmlichen Antrages bedarf es zwar nicht. Gleichwohl erscheint es sachgerecht, ihn als "Anregung" zu formulieren, da in der Praxis sonst nach einem Anerkenntnis nachgefragt wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 70 Bei der Zwangsvollstreckung hat der Gerichtsvollzieher bei Herrn Klamm eine äußerst wertvolle HiFi-Anlage mit einem aufwändigen Boxensystem gepfändet, deren allgemeinen Verkaufserlös er in seinem Protokoll mit ca. 3.000 EUR angibt. Herr Mack möchte nunmehr gerne dem Schuldner ein einfaches Soundsystem zur Verfügung stellen, damit er diese wertvolle Anlage bestmöglich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / VII. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 ZPO)

a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Rz. 48 Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _____ Antrag nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 32 Der Gläubiger beantragte aufgrund eines vollstreckbaren Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde erlassen und entsprechend zugestellt. Auf die Erinnerung des Schuldners nach § 766 ZPO – er wurde gemäß § 834 ZPO nicht angehört – ist dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufschiebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Voraussetzungen Rz. 33 Der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO kommt in der Zwangsvollstreckung eine doppelte Bedeutung zu. Liegt nicht nur eine Vollstreckungsmaßnahme, sondern eine Vollstreckungsentscheidung vor (siehe dazu Rdn 23 ff.),[21] so ist die sofortige Beschwerde unmittelbar statthaft und tritt an die Stelle der Erinnerung. Während die Erin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 22 Zur Zuständigkeit des Gerichts: Zuständig ist das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Klausel erteilt hat (§§ 732 Abs. 1, 724 Abs. 2 ZPO). Liegt eine notarielle Urkunde vor, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat (§ 797 ZPO).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / X. Muster: Zustellungsauftrag

Rz. 17 Muster 58.5: Zustellungsauftrag Muster 58.5: Zustellungsauftrag An das Amtsgericht _____ – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – in _____. In Sachen Mack ./. Klamm überreiche ich anliegend vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches des AG Düren vom _____, Az. _____ mit der Bitte zur Zustellung an den Schuldner und Übersendung des Zustellnachweises. Rechtsanwaltmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Einfache Vollstreckungsklausel

Rz. 10 Muster 58.1: Einfache Vollstreckungsklausel Muster 58.1: Einfache Vollstreckungsklausel An das Amtsgericht Düren – Geschäftsstelle – in _____ Az: _____ In Sachen Mack ./. Klamm überreiche ich in der Anlage die Ausfertigung des Urteils des Amtsgerichts Düren vom _____, Az:_____, und beantrage, die Vollstreckungsklausel zu erteilen. Rechtsanwaltmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

a) Titel Rz. 3 Für jeden Fall der zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Vollstreckungstitel ist zunächst das Urteil (§ 704 ZPO), dann aber auch die in § 794 Abs. 1 ZPO genannten Titel, die mit dem Prozessvergleich, den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, den Vollstreckungsbescheid sowie den vollstreckbaren notariellen Urkunden eine beson...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 732 ZPO

Rz. 21 Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Erinnerung nach § 732 ZPO Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsführer – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zug-um-Zug-Vollstreckung – §§ 726 Abs. 2, 756 ZPO

Rz. 8 Hängt die Zwangsvollstreckung von einer Zug-um-Zug zu erbringenden Leistung des Gläubigers ab, wird die Vollstreckungsklausel ohne den Nachweis erteilt, dass die Leistung tatsächlich erbracht ist (vgl. § 726 Abs. 2 ZPO). Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die dem Schuldner obliegende Leistung in der Abgabe einer Willenserklärung Zug-um-Zug gegen eine Leistung des Gläubi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 41 Der Gerichtsvollzieher hat bei der Pfändung allein auf den Gewahrsam des Schuldners abzustellen, § 808 ZPO und deshalb nicht zu prüfen, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist, § 71 GVGA. Anderes ist nur dann zulässig, wenn sich "offensichtlich" aus den tatsächlichen Umständen ergibt, dass die Sache einem Dritten gehört. Dies bringt es mit sich, dass der Gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zustellung

Rz. 5 Der Vollstreckungstitel muss vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt sein oder zumindest gleichzeitig mit der Vollstreckung zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 ZPO). Hiervon ausgenommen sind lediglich die einstweilige Verfügung (§ 936 i.V.m. § 929 Abs. 3 ZPO) und der Arrestbefehl (§ 929 Abs. 3 ZPO); hierbei ist allerdings unbedingt die Vollziehungsfrist des § 929 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Die Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO ist ein Rechtsbehelf, der für das Verfahren der Zwangsvollstreckung vorgesehen ist. Rz. 25 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann nur die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren angegriffen werden. Insoweit ist sie abzugrenzen von der Vollstreckungsentscheidung, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 9 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren, dem Schuldner zur Last, § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO. Hierzu gehört die Vergütung des Rechtsanwaltes ebenso wie die Gebühren und Auslagen des Vollstreckungsorgans. Sie sind mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines besonderen Vollstreckungstitels bedarf es nicht. Beachtet werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Drittwiderspruchsklage

Rz. 42 Muster 58.11: Drittwiderspruchsklage Muster 58.11: Drittwiderspruchsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Klage nach § 771 ZPO In dem Rechtsstreit des _____ (Dritter) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Klägers:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Sicherheitsleistung – § 751 Abs. 2 ZPO

Rz. 7 § 751 Abs. 2 ZPO betrifft gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Urteile nach §§ 709, 711, 712 Abs. 2 ZPO. Die festgesetzte Sicherheit muss vom Gläubiger nach § 108 ZPO gemäß der gerichtlichen Bestimmung, ansonsten durch Hinterlegung von Geld, geeigneten Wertpapieren oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 40 Der D lieh dem Schuldner, der in einer Musikband mitspielte, eine wertvolle Gitarre. Im Zuge weiterer Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dritten Gläubigern wurde eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit pfändete der Gerichtsvollzieher auch die Gitarre des D und versah sie mit einer Pfandsiegelmarke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes

Rz. 30 Muster 58.8: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes Muster 58.8: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _____ In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Nach verschiedenen Kontaktaufnahmen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner rechnet der Gläubiger mit der Vollstreckungsforderung gegen eine dem Schuldner gegen ihn zustehende höhere Forderung teilweise auf. Der Gläubiger schr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 19 Der Antragsteller S hat von dem Antragsgegner G aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Antragstellers S zunächst nicht ausgeglichen worden. Der Antragsgegner G hat daraufhin ein Klageverfahren eingeleitet und die Forderung tituliert. Nachfolgend ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Muster: Antrag nach § 888 ZPO

Rz. 163 Muster 58.32: Antrag nach § 888 ZPO Muster 58.32: Antrag nach § 888 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _____ In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ Aktenzeichen: _____ überreiche ich im Namen und in Vollmacht des Gläubig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Gefahr im Verzug

Rz. 63 Bei Gefahr im Verzug kann die Durchsuchung auch ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden kann. Allerdings ist der Begriff eng auszulegen.[57] Gefahr im Verzug ist anzunehmen bei der Vollstreckung von einstweiligen Verfügungen und Arresten oder bei konkreten Anhaltspunkten für eine Vollstreckungsvereitelung, wenn die Einholung der richterlichen Anordnung vor der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 100 Die Vorpfändung gem. § 845 ZPO beinhaltet die formgebundene Benachrichtigung des Drittschuldners von der unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung in Form einer Forderungspfändung. Entsprechend § 802a Abs. 2 Nr. 5 Hs. 2 ZPO kann sie bereits vor Klauselerteilung und Zustellung erfolgen. Auch vor Erteilung der Ausfertigung eines Titels kann bereits eine Vorpfändun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Grundeigentum

Rz. 133 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine Vollstreckungsmöglichkeit gegeben. Die ZPO bietet in § 866 ZPO die Möglichkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück. Hiermit wird zunächst nur eine Sicherung der Forderung des Gläubigers erreicht. Allerdings können damit auch bei ursprünglich persönlichen Forderungen, die im Rahmen der For...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Voraussetzungen/Antrag

Rz. 81 Es bestehen keine besonderen Voraussetzungen, um die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen zu können. Vielmehr handelt es sich um eine der fünf alternativ zur Verfügung stehenden Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers nach § 802a ZPO. Das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft wird auf Antrag des Gläubigers durch den zuständigen Gerichtsvollzieher eingeleitet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 23 Der Gläubiger hat dem Schuldner aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Schuldners nicht ausgeglichen worden. Der Gläubiger hat daraufhin einen entsprechenden Titel erwirkt. Aus diesem Titel betreibt er nunmehr die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Im A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 20 Da das Klauselverfahren ein selbstständiges Verfahren ist, können Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht mit den Rechtsbehelfen des späteren Zwangsvollstreckungsverfahrens vorgebracht werden. Auch ist das Vollstreckungsorgan nicht berechtigt, die materielle Richtigkeit der Vollstreckungsklausel zu prüfen.[17] Eine eigenständige Regelung ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / D. Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

I. Typischer Sachverhalt Rz. 79 Herr Mack hat gegen Herrn Klamm einen Zahlungstitel erwirkt. Auf eine weitere Zahlungsaufforderung wird der Anspruch aber nicht erfüllt. Die Frage seines Bevollmächtigten, wo ggf. erfolgreich vollstreckt werden könnte, muss Herr Mack unbeantwortet lassen. Hierzu liegen ihm keinerlei Erkenntnisse vor. Der Bevollmächtigte erwägt deshalb unmittelb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

1. Zweck Rz. 80 Durch die Abnahme der Vermögensauskunft kann der Gläubiger Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners erhalten, der in diesem Verfahren ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern hat. Dabei ist vom Schuldner sein Einkommen und Vermögen in zugriffsfähiger Form anzugeben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / J. Erzwingung von Duldungen und Unterlassungen

I. Typischer Sachverhalt Rz. 165 Der Gläubiger ist Inhaber eines geschützten Markennamens, der vom Schuldner widerrechtlich benutzt wurde. In einem Rechtsstreit ist festgestellt worden, dass der Schuldner die Benutzung dieses Markennamens zu unterlassen hat. Für den Fall der Zuwiderhandlung durch den Schuldner ist diesem ein Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft angedroht worden. II....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Zwangssicherungshypothek

1. Typischer Sachverhalt Rz. 136 Wie oben Rdn 102, 132. Auf das Grundstück des Schuldners will Herr Mack wegen einer titulierten Forderung in Höhe von 2.000 EUR eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Zweck Rz. 137 Die Zwangssicherungshypothek bietet dem Gläubiger den Vorteil, in das Grundbuch eingetragen zu sein und damit bereits einen Zugrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Grundeigentum Rz. 133 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine Vollstreckungsmöglichkeit gegeben. Die ZPO bietet in § 866 ZPO die Möglichkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück. Hiermit wird zunächst nur eine Sicherung der Forderung des Gläubigers erreicht. Allerdings können damit auch bei ursprünglich persönlichen Forderungen, die i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 123 Wie der Sachverhalt oben Rdn 102. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Klamm für das zurückliegende Jahr noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Abwandlung: Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner im August 2020 arbeitslos geworden ist, so dass mit entsprechenden Steuererstattungsansprüche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / E. Vorpfändung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 99 Wie oben Rdn 51. Herr Mack hat jedoch Kenntnis davon, dass Herr Klamm eine Forderung gegenüber der Firma Zett haben soll. Diese Forderung soll von der Firma Zett auch in naher Zukunft ausgeglichen werden. Herr Mack möchte daher so schnell wie möglich auf diese Forderung zugreifen. II. Rechtliche Grundlagen Rz. 100 Die Vorpfändung gem. § 845 ZPO b...mehr