Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zweck Rz. 137 Die Zwangssicherungshypothek bietet dem Gläubiger den Vorteil, in das Grundbuch eingetragen zu sein und damit bereits einen Zugriff auf das Grundstück des Schuldners zu haben. Zugleich verbessert er sich bei einer tatsächlichen Verwertung des Grundstückes aus der Rangklasse des § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG, der der als persönlicher Gläubiger zugeordnet ist und in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit Rz. 61 Für die Vollstreckung in den Räumen des Schuldners gegen dessen Willen verlangt das BVerfG zusätzlich zum Titel eine ausdrückliche richterliche Durchsuchungsanordnung.[49] Der Gesetzgeber ist diesem Verlangen durch § 758a ZPO nachgekommen. Das Gericht nimmt dabei teilweise in Kauf, dass der Schuldner zunächst den G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 74 Zur Zuständigkeit: Zuständig ist das Vollstreckungsgericht am Ort der Vollstreckungshandlung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Zwangsversteigerung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 144 Wie oben Rdn 102, 132, 136. Herr Mack möchte nunmehr auch die Zwangsversteigerung des Grundstückes betreiben. 2. Rechtliche Grundlagen a) Antrag Rz. 145 Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung des Grundstückes ist ein Antrag des Gläubigers an das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht), in dessen Bezirk das Grundstück des Schuldners liegt. Im Antr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Antrag Rz. 145 Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung des Grundstückes ist ein Antrag des Gläubigers an das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht), in dessen Bezirk das Grundstück des Schuldners liegt. Im Antrag ist die genaue Bezeichnung des Grundstückes, des Eigentümers und des vollstreckbaren Titels notwendig. Der Vollstreckungstitel und der entsprechende Zustellungsna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Kontenpfändung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 126 Siehe Rdn 102. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Klamm unter anderem ein Sparkonto sowie ein Girokonto unterhält. Hierauf möchte Herr Mack zugreifen. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 127 Es sind grds. dieselben Voraussetzungen wie bei jeder anderen Pfändung bzw. Forderungspfändung zu beachten. Auch wenn mit der Reform der Kontopfän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Gerichtsvollziehervollstreckung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 51 Herr Mack hat vor dem Amtsgericht Düren ein Urteil gegen Herrn Klamm erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Mack 2.000 EUR nebst 8 % Zinsen, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.5.2021 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Mack möchte nunmehr, nachdem Herr Klamm auf mehrmaliges A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / G. Immobiliarzwangsvollstreckung

I. Allgemein 1. Typischer Sachverhalt Rz. 132 Wie oben Rdn 102. Aus dem vorgelegten Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Grundstückes ist. Herr Mack möchte dieses Grundstück für die Realisierung seiner Forderung nutzen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Grundeigentum Rz. 133 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine Voll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Allgemein

1. Typischer Sachverhalt Rz. 132 Wie oben Rdn 102. Aus dem vorgelegten Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Grundstückes ist. Herr Mack möchte dieses Grundstück für die Realisierung seiner Forderung nutzen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Grundeigentum Rz. 133 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine Vollstreckungsmö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / H. Vornahme einer vertretbaren Handlung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 151 Herr Mack hat gegen Herrn Klamm einen Titel erwirkt, in dem Herrn Klamm aufgegeben worden ist, die zwischen den Grundstücken der Parteien gelegene Mauer abzureißen. Trotz des zwischenzeitlich rechtskräftigen Titels hat Herr Klamm bis zum heutigen Tag die Mauer nicht abgerissen. Nunmehr soll der Abriss der Mauer mit Hilfe von Zwangsvollstreckun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Sachpfändung Rz. 52 Die Sachpfändung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Örtlich zuständig ist grundsätzlich der Gerichtsvollzieher in dessen Bezirk sich der Gegenstand befindet, auf den zugegriffen werden soll. Der Sachpfändung unterliegen alle Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden (vgl. § 808 ZPO). Auf die rechtlichen Eigentumsverhältnisse kommt es nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Umfang/Pfändungsgrenze Rz. 110 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners. Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit

1. Typischer Sachverhalt Rz. 60 Zunächst wie oben Rdn 51. Dann weiter: Herr Klamm verweigert dem Gerichtsvollzieher jedoch den Zugang zur Wohnung. Die von ihm betriebene Gaststätte ist nur abends geöffnet und verspricht einen Vollstreckungserfolg erst nach 21.00 Uhr, wenn die ersten Gäste bezahlt haben. 2. Rechtliche Grundlagen a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Vornahme einer unvertretbaren Handlung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 158 Ein Arbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht ein obsiegendes Urteil dahin gehend erstritten, dass der Arbeitgeber zum Ausfüllen der Arbeitspapiere, insbesondere auch eines qualifizierten Zeugnisses, rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Arbeitgeber hat bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings die Arbeitspapiere noch nicht ausgefüllt. Der Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Austauschpfändung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 70 Bei der Zwangsvollstreckung hat der Gerichtsvollzieher bei Herrn Klamm eine äußerst wertvolle HiFi-Anlage mit einem aufwändigen Boxensystem gepfändet, deren allgemeinen Verkaufserlös er in seinem Protokoll mit ca. 3.000 EUR angibt. Herr Mack möchte nunmehr gerne dem Schuldner ein einfaches Soundsystem zur Verfügung stellen, damit er diese wertv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

1. Begriff Rz. 152 Die Handlung des Entfernens der Mauer ist durch Ersatzvornahme gem. § 887 ZPO möglich. Es handelt sich um eine vertretbare Handlung, d.h. eine Handlung, die auch ein Dritter mit dem gleichen wirtschaftlichen Erfolg vornehmen kann.[130] Der Schuldner kann insoweit vertreten werden. Diese Handlung kann dadurch erzwungen werden, dass das Gericht den Gläubiger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Pfändung von Arbeitseinkommen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 109 Aus dem Vermögensverzeichnis des Herrn Klamm ergibt sich, dass dieser einer geregelten Arbeit nachgeht. Daraus ergibt sich auch die Adresse des Arbeitgebers. Das Arbeitseinkommen soll so weit wie möglich zugunsten des Gläubigers Herrn Mack gepfändet und diesem zum Ausgleich der Forderung überwiesen werden. 2. Rechtliche Grundlagen a) Umfang/Pfän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Anderweitige Verwertung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 75 Im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Austauschpfändung der Hifi-Anlage soll diese nunmehr nicht durch eine Versteigerung, sondern durch freihändigen Verkauf verwertet werden. Der freihändige Verkauf verspricht regelmäßig einen höheren Erlös. Er kann auch durch eine Versteigerung im Internet, etwa bei ebay, mit einem viel größeren Adres...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren)

Rz. 48 Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _____ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Schuldner Az.: _____ beantrage ich, in Ergänzung des bisherigen Berufun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Bedingt pfändbare Ansprüche

Rz. 111 Gem. § 850b Abs. 1 ZPO sind die dort aufgeführten Ansprüche,[105] gleichgültig ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage gewährt werden,[106] bedingt pfändbar. Dies bedeutet, dass diese Forderungen nur dann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn nach der Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes sonstige Beitreibungsmaßnahmen in das bewegliche V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 28 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen. Im Zuge durchgeführter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners bei dessen Arbeitgeber gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Aus der Drittschuldnererklärung erfährt der Gläubiger, dass der Arbeitgeber bei dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / VIII. Muster: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Erbfall)

Rz. 15 Muster 58.4: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Erbfall) Muster 58.4: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Erbfall) An das Amts-/Landgericht in _____ Az: _____ In Sachen _____ ./. _____ überreiche ich in der Anlage die schriftliche Vollmacht sowie die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom _____ und beantrage, eine vollstreckbare Ausfertigung für Frau Berta Gut, Alleine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Begriff

Rz. 152 Die Handlung des Entfernens der Mauer ist durch Ersatzvornahme gem. § 887 ZPO möglich. Es handelt sich um eine vertretbare Handlung, d.h. eine Handlung, die auch ein Dritter mit dem gleichen wirtschaftlichen Erfolg vornehmen kann.[130] Der Schuldner kann insoweit vertreten werden. Diese Handlung kann dadurch erzwungen werden, dass das Gericht den Gläubiger ermächtigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Durchsuchungsantrag

Rz. 64 Ein vorsorglicher Durchsuchungsbeschluss, der bereits vor Vollstreckungsbeginn beantragt und erlassen wird, ist im Regelfall – zu den Ausnahmen vorstehend – unzulässig, da dem Schuldner zunächst Gelegenheit gegeben werden muss, die Durchsuchung seiner Wohnung zu gestatten.[62] Zulässig ist dagegen ein vom Gläubiger mit überreichter Durchsuchungsantrag für den Fall, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Zwangsversteigerung

Rz. 140 Gem. § 867 Abs. 3 ZPO besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, zur Befriedigung aus dem Grundstück die Zwangsversteigerung zu betreiben. Hierzu genügt in diesem Fall der vollstreckbare Zahlungstitel, auf dem die Eintragung der Zwangshypothek (gem. § 867 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO) vermerkt ist. Ein besonderer dinglicher Duldungstitel als Voraussetzung für die Zwangsvoll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Rechtsbehelf

Rz. 34 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO statthaft, wenn das Beschwerdegericht diese zulässt. Dabei ist zu beachten, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur durch die Kammer des Landgerichtes erfolgen kann.[23] Der Einzelrichter allein darf die Rechtsbeschwerde nicht zulassen. Deshalb sollte schon mit der Einlegung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Muster: Antrag nach § 890 ZPO

Rz. 169 Muster 58.33: Antrag nach § 890 ZPO Muster 58.33: Antrag nach § 890 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _____ In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ Aktenzeichen: _____ überreiche ich im Namen und in Vollmacht des Gläubige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Sofortige Beschwerde

Rz. 35 Muster 58.9: Sofortige Beschwerde Muster 58.9: Sofortige Beschwerde An das Landgericht – Beschwerdekammer – in _____ über das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – zu Az: _____ in _____ Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsführer/Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage)

Rz. 50 Muster 58.14: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage) Muster 58.14: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage) An das Landgericht in _____ Klage des Klägers _____ (ladungsfähige Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen Schuldner _____ (ladungsfähige Anschrift) – Beklagter – wegen: Schadensersat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Der V hat dem Schuldner eine Werkhalle vermietet. In dieser führte der Schuldner einen metallverarbeitenden Betrieb. Die Arbeiten wurden mit entsprechenden Maschinen, unter anderem einem Stanzautomaten der Marke XY, durchgeführt, der im Eigentum des Schuldners steht. Der Gläubiger G, der einen Zahlungstitel gegen den Schuldner erwirkt hatte, pfändete durch den Gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / VI. Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Schuldübernahme)

Rz. 13 Muster 58.3: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Schuldübernahme) Muster 58.3: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Schuldübernahme) An das Amtsgericht Düren – Geschäftsstelle – Az. _____ In Sachen Mack ./. Klamm überreiche ich anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des AG Düren, Az. _____ vom _____, und beantrage, die vollstreckbare Ausfertigung gegen Frau B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers

Rz. 26 Muster 58.7: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers Muster 58.7: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers An das Amtsgericht Düren – Vollstreckungsgericht – in _____ Erinnerung nach § 766 ZPO In Sachen Gläubiger _____ ./. Schuldner _____ überreiche ich das vollstreckbare Urteil des AG Dür...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe

Rz. 54 Gegen das vom Gerichtsvollzieher zu beobachtende Verfahren sowie gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung stehen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner das Rechtsmittel der Erinnerung gem. § 766 ZPO zu (vgl. hierzu Rdn 23 ff.). Gleiches gilt, wenn die vom Gerichtsvollzieher angesetzten Kosten zu beanstanden sind. Materiell-rechtliche Einwände des Schuldners...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Zweck

Rz. 80 Durch die Abnahme der Vermögensauskunft kann der Gläubiger Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners erhalten, der in diesem Verfahren ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern hat. Dabei ist vom Schuldner sein Einkommen und Vermögen in zugriffsfähiger Form anzugeben, insbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / XIII. Isolierter Verhaftungsauftrag

Rz. 98 Muster 58.26: Isolierter Verhaftungsauftrag Muster 58.26: Isolierter Verhaftungsauftrag An das Amtsgericht in _____ Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nach § 802g ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ beantrage ich im N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / XI. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 6. Schuldnerverzeichnis

Rz. 85 Schuldner, die die eidesstattliche Versicherung auf die Vermögensauskunft abgegeben oder ohne hinreichende Rechtfertigung die Abnahme der Vermögensauskunft verweigert haben, sind nach Maßgabe der §§ 882b und 882c ZPO von Amts wegen in das Schuldnerverzeichnis einzutragen. Grundlage der Eintragung ist eine gesonderte Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers. Solang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 32 Der Gläubiger beantragte aufgrund eines vollstreckbaren Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde erlassen und entsprechend zugestellt. Auf die Erinnerung des Schuldners nach § 766 ZPO – er wurde gemäß § 834 ZPO nicht angehört – ist dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufschiebend bedingt aufgehoben wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 6. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 132 Wie oben Rdn 102. Aus dem vorgelegten Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Grundstückes ist. Herr Mack möchte dieses Grundstück für die Realisierung seiner Forderung nutzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Anmerkungen zum Muster

Rz. 164 Zur Zuständigkeit: Zuständig ist das Prozessgericht der ersten Instanz, bei Vergleichstiteln oder ausländischen Urteilen das Gericht, welches die Vollstreckbarkeit anerkannt hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 99 Wie oben Rdn 51. Herr Mack hat jedoch Kenntnis davon, dass Herr Klamm eine Forderung gegenüber der Firma Zett haben soll. Diese Forderung soll von der Firma Zett auch in naher Zukunft ausgeglichen werden. Herr Mack möchte daher so schnell wie möglich auf diese Forderung zugreifen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Ausnahmen

Rz. 161 Gem. § 888 Abs. 3 ZPO ist die Vorschrift des § 888 Abs. 1 ZPO nicht anzuwenden bei Verurteilung zu einer Leistung unvertretbarer Dienste aus einem Dienstvertrag.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 115 Sachverhalt wie oben Rdn 102. Das Vermögensverzeichnis enthält einen Hinweis darauf, dass dem Schuldner Herrn Klamm Sozialleistungen zustehen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 136 Wie oben Rdn 102, 132. Auf das Grundstück des Schuldners will Herr Mack wegen einer titulierten Forderung in Höhe von 2.000 EUR eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 60 Zunächst wie oben Rdn 51. Dann weiter: Herr Klamm verweigert dem Gerichtsvollzieher jedoch den Zugang zur Wohnung. Die von ihm betriebene Gaststätte ist nur abends geöffnet und verspricht einen Vollstreckungserfolg erst nach 21.00 Uhr, wenn die ersten Gäste bezahlt haben.mehr