Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Teilzahlungen und Insolvenz

Rz. 10 Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der InsO und nach dem AnfG" ist am 5.4.2017 in Kraft getreten (BGBl 2017, 654). Nach Art. 103j Abs. 1 EGInsO gilt die Reform für alle Insolvenzverfahren, die ab diesem Stichtag eröffnet werden. Kernpunkte der Novellierungen sind eine Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre sowie di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 48 Gegen Zwangsvollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers kann sowohl der Schuldner, der Gläubiger als auch ein Dritter mit der Erinnerung nach § 766 ZPO vorgehen. Gegen die Erinnerungsentscheidung ist sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO möglich. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung nach § 766 ZPO gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers nach § 885 Abs. 1 ZP...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen

Rz. 4 Die Norm setzt den Gewahrsam des Gläubigers oder eines Dritten im Zeitpunkt der Pfändung voraus. Nur dieser entscheidet über die Wirksamkeit eines Pfandrechts (AG Balingen, DGVZ 1995, 27). Dritter ist, wer nach dem Titel bzw. Vollstreckungsklausel weder Schuldner noch Gläubiger ist. Dritter kann auch der Gerichtsvollzieher sein (AG Rheine, JurBüro 1983, 1416; LG Kleve,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 18 .Gegen den Erlass bzw. Ablehnung des Haftbefehls ist die sofortige Beschwerde gegeben (§§ 793, 567 ff. ZPO; LG Tübingen, Beschluss v. 14.4.2015, 5 T 55/15 m. w. N., juris; LG Münster, InVo 2000, 34) und zwar sobald dieser mit seiner Hinausgabe existent wird. Die zweiwöchige Notfrist nach § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO beginnt aber erst mit der Übergabe des Haftbefehls an den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 2 Zuständig für die gerichtlichen Handlungen, die die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, ist ausschließlich (§ 802 ZPO) das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 1 und 2 ZPO). Das gilt auch für die Pfändung aufgrund einstweiliger Verfügungen und dann, wenn ein Titel eines Familiengerichts oder Arbeitsgerichts v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Fiktionswirkungen

Rz. 9 Im Fall des Satz 1 gilt die Willenserklärung mit der Rechtskraft des Urteils, im Fall des Satz 2 mit Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung als abgegeben (so im Ergebnis OLG München, Beschluss v. 20.2.2012, 34 Wx 6/12 – Juris). Ein vorläufig vollstreckbares Urteil ist nicht ausreichend (OLG München, Beschluss v. 28.1.2014, 34 Wx 508/13 – Juris). Eine einstweilige ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Mieten und Pachten im Insolvenzverfahren

Rz. 36 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grundpfandgläubiger nicht mehr zulässig. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Norm § 49 InsO (BGH, BGHZ 168, 339 = NJW 2006, 3356; AG Kaiserslautern, NZI 2005, 636; AG Hamburg, ZIP 2005, 1801; a. A. LG Traunst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Rechtsbehelfe

Rz. 46 Gegen den die Pfändung zurückweisenden Beschluss ist für den Gläubiger die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) zulässig. Diese steht ihm auch zu, wenn die beantragte Vorratspfändung abgelehnt wurde. Hatte der Gläubiger einen bestimmten Freibetrag beantragt und ist das Gericht über diesem geblieben, ist das gleichbedeutend mit eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Ein Gläubiger kann bei einer titulierten Geldforderung die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück durch Eintragung einer Zwangshypothek betreiben (vgl. § 866 Rz. 3 ff.). Die Zwangshypothek steht rechtlich im Wesentlichen einer rechtsgeschäftlich bestellten Sicherungshypothek gleich (OLG Köln, NJW-RR 1996, 1106; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1430; zur Rechtsnatur vgl. § 8...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.8 Nießbrauch

Rz. 60 Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache oder einem Recht. Derjenige, zu dessen Gunsten ein Nießbrauch bestellt wurde (= Nießbraucher) kann die Früchte, Nutzungen oder Gebrauchsvorteile aus der Sache ziehen. Hierunter fallen etwa Miet- oder Pachteinnahmen. Rz. 61 Der Nießbrauch an einem Grundstück erstreckt sich dar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten/Gebühren/Kostenerstattung

Rz. 52 Gerichtskosten fallen keine an. Dem Gerichtsvollzieher steht eine Gebühr i. H. v. 98,- EUR gem. Nr. 240 KV GvKostG, ggf. ein Zeitzuschlag von 20,- EUR pro angefangener Stunde gem. Nr. 500 KV GvKostG zu, falls drei Stunden überschritten wurden. Wenn im Protokoll die frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren sind und der Gerichtsvollzieher bedient sich elek...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines – Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Art. 6 ZwVollstrAufklRefG; BGBl. I S. 2258) eingeführt. Rz. 2 Die Norm bezweckt den Schutz des Schuldners nach Abgabe der Vermögensauskunft (§§ 802c, 807 ZPO, 284 AO) vor weiteren Verfahren unter gleichzeitiger Wahrung der Gläubigerbelange. Die Regelung ist auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Besonderheiten bei der Gerichtsvollziehervollstreckung

Rz. 9 Bei einer beabsichtigten Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher muss zunächst auf Antrag des Gläubigers hin der zuständige Gerichtsvollzieher vom Vollstreckungsgericht bestimmt werden (Abs. 1 Satz 3). Funktionell entscheidet hierüber der Rechtspfleger (§ 20 Nr. 17 RpflG). Der Antrag und die Entscheidung können bereits vor Ablauf der Wartefrist erfolgen. Daher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändung des Registerpfandrechts an einem Luftfahrzeug

Rz. 7 Nach § 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetzes (BGBl. I S. 698) sind Luftfahrzeuge Flugzeuge, Drehflügler (Hubschrauber), Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Rettungsfallschirme, Flugmodelle, Luftsportgeräte und sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, besonders Raumfahrzeuge, Raketen und andere Flugkörper. Rz. 7a Luftfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Wenn der Gläubiger in seinem Vollstreckungsauftrag von vornherein seine Einwilligung zu einer Zahlungsvereinbarung versagt hat, kann sich der Schuldner nur noch auf die Ausnahmeregelung des § 765a ZPO berufen und nicht Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO einlegen Da § 766 ZPO nur bei Fehlern greift, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung betreffen, kann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfandverwertung

Rz. 8 Die Verwertung der nach dieser Vorschrift gepfändeten Wechselforderungen hat nach den Regeln der §§ 835 ff. ZPO zu erfolgen. Durch die Art der Verwertung unterscheidet sich die Wechselforderungspfändung von der Pfändung von Wertpapieren, die vom Gerichtsvollzieher nicht nur gepfändet, sondern auch verwertet werden (§§ 808 Abs. 2, 821 ZPO). Gepfändete Wechselforderungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Wirkung der Aufhebung des nämlichen Urteils (Satz 2)

Rz. 9 Wird das vorläufig vollstreckbare Urteil aufgehoben, werden Vormerkung und Widerspruch von selbst wirkungslos (OLG Köln, Beschluss v. 5.5.2010, 2 Wx 65/10 – Juris). Sie sind dann auf Antrag des Schuldners, ohne dass der Gläubiger dies bewilligen müsste, zu löschen. Wird ein aufgehobenes Urteil auf ein Rechtsmittel des Gläubigers (Klägers) wiederhergestellt, bleibt der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren nach Abs. 2

Rz. 7 Nach Abs. 2 muss das Vollstreckungsgericht (Richter; § 4 Abs. 2 Nr. 2 RPflG) nach § 888 ZPO verfahren, wenn der Schuldner in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert. Nach § 888 Abs. 1 ZPO hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers zu erkennen, dass der S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Vornahme von Vollstreckungshandlungen des Gläubigers bezüglich der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Vollstreckungsorgan ist grundsätzlich das Vollstreckungsgericht (vgl. § 764 ZPO), nicht der Gerichtsvollzieher. In einer Reihe von Fällen allerdings ist der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 8 Der Gerichtsvollzieher erhält für die Versteigerung die Gebühr in Höhe von 52 EUR nach KV Nr. 300 der Anlage zu § 9 GvKostG. Dazu kommen die Auslagen für die Bekanntmachung, die Anmietung von Räumlichkeiten und u. U. diejenigen für die Hinzuziehung eines Sachverständigen nach den KV Nrn. 700, 702, 703, 711, 713 der Anlage zu § 9 GvKostG. Für die Übernahme beweglicher S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 11 Der Gerichtsvollzieher erhält eine Gebühr in Höhe von 26 EUR nach KV Nr. 221 der Anlage zu § 9 GvKostG. Daneben können Auslagen nach KV Nr. 711, 713 der Anlage zu § 9 GvKostG anfallen. Der beizutreibenden Hauptforderung sind hinzuzurechnen die Zinsen bis zum Tage der Pfändung, festgesetzte Prozesskosten sowie die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 2 Der Verzicht als Prozesshandlung erfolgt durch eine dem Schuldner und dem Drittschuldner (Satz 3) zuzustellende Erklärung. Die Zustellung muss im Parteibetrieb erfolgen (§ 192 Abs. 2 ZPO; vgl. Rz. 3). Aber auch ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Form kann der Gläubiger auf die Rechte wirksam verzichten (BGH. NJW 1983, 886 = WM 1983, 217 = Rpfleger 1983, 118 = ZIP 198...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren

Rz. 12 Gerichtskosten entstehen keine. Stellt der Gläubiger das Ersatzstück oder leistet den Geldbetrag, ist ihm der Wert i. R.d. Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) gem. Abs. 2 Satz 3 vorab aus dem Versteigerungserlös zu erstatten. Der Gerichtsvollzieher erhält eine Gebühr i. H. v. 26,00 EUR gem. Nr. 205 KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Neben dieser Gebühr wird gegebene...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 8 Das Grundbuchamt übt bei Eintragung der Zwangshypothek eine Doppelfunktion aus: Einmal hat es zugleich als Vollstreckungsgericht die allgemeinen und besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, darüber hinaus aber auch grundbuchrechtliche Erfordernisse nach ZPO und GBO selbständig zu prüfen (BGH NJW 2001, 3627OLG Saarbrücken RVGreport 2019, 223); materiell-rechtl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich ausschließlich mit indossablen Papieren, die über Forderungen ausgestellt sind (Schuschke/Walker, § 831 Rn. 1; zum Begriff vgl. auch § 821 Rz. 3; Kunst, InVo 2004, 3 m. w. N.). Dabei folgt dem Recht aus dem Papier das Recht am Papier. Es wird mithin eine Vorgehensweise vorgeschrieben, die an den Besitz des Papiers knüpft. Rz. 2 Zu unterscheid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Zuständigkeit

Rz. 6 Die Zuständigkeit des Gerichts folgt aus Abs. 2: Danach ist ausschließlich zuständig (§ 802 ZPO) sachlich je nach dem Wert des Streitgegenstands (§§ 23, 71 GVG) das Amts- oder Landgericht. Örtlich zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Gem. § 764 Abs. 2 ZPO ist dies das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfindet oder stattfinden soll bzw. stattgefu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.2.3 Vorpfändung liegt vor der Krise, Hauptpfändung fällt in die Krise

Rz. 23 Es stellt sich die Frage der Insolvenzfestigkeit, wenn die Vorpfändung außerhalb, die nachfolgende Hauptpfändung aber innerhalb des Anfechtungszeitraumes liegt. Aus dem Grundsatz, dass die Pfändung der Forderung rückwirkend ab dem Tag der Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots gilt, sofern binnen eines Monats dem Drittschuldner der endgültige Pfändungs- und Überwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Begriff der Geldforderung

Rz. 2 Unter einer Geldforderung ist die Forderung auf Leistung einer Geldsumme zu verstehen. Sie ist darauf gerichtet, dass Geld in bestimmter Menge gezahlt, d. h. übereignet oder überwiesen wird. Es wird hierbei nur der summenmäßig bestimmte Wert geschuldet. Rz. 3 Geldforderungen können aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen stammen und auf Zahlung in in- oder ausländisch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Normzweck

Rz. 2 Der Zweck der Norm liegt darin, dem Gläubiger Kenntnis von denjenigen Vermögensstücken zu verschaffen, die möglicherweise seinem Zugriff im Wege der Zwangsvollstreckung unterliegen (zur Vorgängerregelung § 807 ZPO in der Fassung bis zum 31.12.2012 vgl. BVerfGE 61, 126, 136; BGH, Vollstreckung effektiv 2009, 125; BGH, NJW 2004, 2979, 2980; LG Verden JurBüro 2009, 441). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.2 Musterantrag/Räumungsauftrag nach § 885a ZPO mit zuvor geltend gemachtem Vermieterpfandrecht

Rz. 21 An das Amtsgericht ... – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ... gegen Schuldner ... wird anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils des ... gerichts vom..., Az. ..., überreicht, mit dem Auftrag den Schuldner aus dem Besitz der im Titel bezeichneten Wohnung in ... (genaue Bezeichnung) zu setzen und den Gläubi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Dauerpfändung

Rz. 47 Zu unterscheiden von der Vorratspfändung ist die durch das Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss angeordnete sog. Dauerpfändung, auch "Vorauspfändung" genannt. Sie ist eine aufschiebend bedingte Pfändung, die unter der Bedingung steht, dass die Pfändung immer am Folgetag nach Fälligkeit der Forderung wirksam wird (AG Hamburg, NJW-RR 2003, 149). Diese bewirkt – a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Anwartschaftsrecht

Rz. 124 Das Anwartschaftsrecht stellt ein Vermögensrecht des Schuldners dar. Somit kann ein Zugriff i. R. d. Zwangsvollstreckung erfolgen. Erforderlich ist eine Doppelpfändung (BGH, NJW 1954, 1325 = LM Nr. 2 zu § 857 ZPO): Der Gläubiger muss das Anwartschaftsrecht im Wege der Forderungspfändung nach §§ 857, 829 ZPO durch Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verhältnis der Vollstreckungsarten zueinander

Rz. 8 Der Gläubiger ist befugt, frei zwischen den Arten der Immobiliarvollstreckung zu wählen. Insbesondere handelt es sich bei der Zwangsvollstreckung im Wege der Zwangsversteigerung einerseits und im Wege der Zwangsverwaltung andererseits um nach dem Gesetz gleichrangige Maßregeln, die allein, gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden können (BGH, NJW-RR 2003, 1076)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.5 Ausführung des Ermächtigungsbeschlusses

Rz. 19 Der Ermächtigungsbeschluss aus § 887 ZPO hat als Akt der Zwangsvollstreckung die Aufgabe, den durch Urteil festgestellten Anspruch des Gläubigers zu verwirklichen, lässt aber bis zur Erfüllung die Verbindlichkeit des Schuldner unverändert fortbestehen (BGH, InVo 1996, 17 = NJW 1995, 3189 = BGHR ZPO § 887 Abs 1 Einwendung 1 = DGVZ 1996, 88; RGZ 104, 15). Der Beschluss ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Zusammen mit § 865 ZPO bestimmt die Vorschrift die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegenden Gegenstände. Für die Grundstücke und die grundstücksgleichen Rechte ergibt sich bereits aus der Natur der Gegenstände die Zuweisung zur "Immobiliarvollstreckung". Bezüglich der Schiffe und Schiffsbauwerke ergibt sich dies aus der überkommenen Gleichbeh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Vollstreckungstitel

Rz. 13a Der Gläubiger hat eine vollstreckbare Ausfertigung vorzulegen, aus dem sich die zu vollstreckende unvertretbare Handlung ergibt. Der Titel ist nur dann zur Vollstreckung geeignet, wenn er inhaltlich hinreichend bestimmt ist (LAG Berlin, BB 2018, 1331; BAG, JurBüro 2017, 497: Arbeitszeugnis). Das erfordert grundsätzlich, dass sich der zu vollstreckende Anspruch aus de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Ein Verstoß gegen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 macht die Pfändung nicht unwirksam – da Ordnungsvorschrift (vgl. Rz. 5), sondern lediglich mittels Erinnerung (§ 766 ZPO) anfechtbar (OLG Dresden, JurBüro 2007, 100; BGH, NJW 1975, 738 = WM 1975, 194). Der Schuldner muss dabei detailliert darlegen, welche sonstigen Gegenstände der Gerichtsvollzieher hätte pfänden müssen. Er muss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 8 Die Entscheidung des Gerichts im Verfahren nach § 851a ZPO löst keine besondere Gerichtsgebühr aus. Jedes Verfahren über Anträge nach § 851a ZPO und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen stellt für den Rechtsanwalt jeweils besondere Angelegenheit dar, sodass jeweils erneut eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG ent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Dem Schutzzweck der §§ 850 bis 850h unterliegt Arbeitseinkommen in Form von Lohn bzw. Gehalt. Sonstige Vergütungen werden durch § 850i ZPO geschützt, Geldforderung auf Konten aus Dienst- bzw. Arbeitseinkommen gg. Geldinstitute nach §§ 850k, 850l ZPO, Barzahlungen nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO. Anwendung finden die §§ 850 ff. ZPO bei jeder Zwangsvollstreckung wegen Geldfo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Regelung bezweckt die Freihaltung der Pfandveräußerung von jeglichen bürgerlich-rechtlichen Gewährleistungsansprüchen wegen Sach- und Rechtsmängeln. Dadurch wird die Effektivität der Zwangsvollstreckung gesteigert. Entsprechende Regelungen finden sich in § 56 Satz 3 ZVG und § 283 AO. Zur Historie s. Hergenröder, DGVZ 2017, 185.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.6 Umwandlungsrecht

Rz. 209g Zudem erwirbt der Gläubiger durch Pfändung das Recht auf Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung (§ 165 VVG). Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann allerdings gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 VVG verei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich der Norm ergibt sich nach deren Wortlaut erst bei einer mehrfachen Pfändung. Ein Schutzbedürfnis des Drittschuldner besteht allerdings auch bei einer Beschlagnahme nach § 111b Abs. 1, 3 StPO, soweit eine Zwangsvollstreckung der Tatopfer nach § 111g Abs. 1, 2 StPO in Betracht kommt (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1992, 214). Darüber hinaus ist eine Hinte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Art. 6 ZwVollstrAufklRefG; BGBl. I S. 2258) eingeführt. Die Vorschrift ist gleich zu behandeln mit einer ohne Mitwirkung des Gerichtsvollziehers getroffenen Stundungsvereinbarung nach § 775 Nr. 4 ZPO. Es besteht daher keine stärkere Gewichtung, weil in beiden Fä...mehr