Fachbeiträge & Kommentare zu Zweitwohnungsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.3.2 1.000-EUR-Grenze für inländische doppelte Haushaltsführung

Die angemessenen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung am inländischen Beschäftigungsort werden in nachgewiesener Höhe bis max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten anerkannt (sog. vereinfachte Angemessenheitsobergrenze).[1] Der Höchstbetrag umfasst sämtliche Aufwendungen, wie: Bruttokaltmiete, an deren Stelle beim Wohneigentum die Abschreibungsbeträge und die Finanzierung...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.3 Begünstigte Unterkunftskosten

Der Arbeitnehmer darf im Rahmen der Angemessenheitsgrenze nur die nachgewiesenen tatsächlichen Unterkunftskosten steuermindernd abziehen. Der für Übernachtungen im Inland verlangte Einzelnachweis ist auf Auslandsachverhalte ausgedehnt.[1] Der in Form pauschaler Auslandsübernachtungsgelder zulässige Abzug ist nicht zulässig. Lediglich der Arbeitgeber darf für die steuerfreie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.10 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Rz. 103 § 2 Nr. 1 BetrKV Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Maßgeblich ist, dass es sich um öffentliche Lasten handelt, die auf dem Grundstück selbst ruhen. Das sind einmal die Grundsteuern (OLG Hamm, Urteil v. 26.4.2005, 7 U 48/04, MietRB 2005, 229; Blank/Börstinghaus,§ 556 Rn. 9), die in voller Höhe an den Mieter der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Gegenüber FinB oder anderen Behörden

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Tathandlung besteht darin, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben den FinB oder anderen (zuständigen) Behörden zugehen (s. Rz. 213) und in die Bearbeitung des Steuerfalls einfließen (s. Rz. 581 a.E.). Das ist auch der Fall, wenn die Angaben in einen Datenverarbeitungsvorgang einfließen, aber nicht von einem Menschen zur Kenntnis genommen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Notwendige Aufwendungen für die Unterkunft

Tz. 13 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1 000 EUR im Monat anerkannt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG, Anhang 10). Es erfolgt insoweit keine Prüfung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer

Zusammenfassung Begriff Die Zweitwohnungsteuer wird als Aufwandsteuer erhoben. Es wird der mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundene besondere persönliche Aufwand besteuert, der Ausdruck der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Es wird unterstellt, dass derjenige, der eine Zweitwohnung besitzt oder nutzt, wirtschaftlich besonders leistungsfähig ist. Ob der Aufwand i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 6 Zweitwohnungsteuer und Kurbeitrag/Kurtaxe

Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer und gleichzeitig eines Kurbeitrags führt nach der Rechtsprechung nicht zu einer unzulässigen Doppelbelastung. Die Zweitwohnungsteuer und der Kurbeitrag sind keine gleichartigen Abgaben, da der Kurbeitrag ein Entgelt für die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kureinrichtungen ist und die Zweitwohnungsteuer lediglich die besondere wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Zweitwohnungsteuer wird als Aufwandsteuer erhoben. Es wird der mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundene besondere persönliche Aufwand besteuert, der Ausdruck der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Es wird unterstellt, dass derjenige, der eine Zweitwohnung besitzt oder nutzt, wirtschaftlich besonders leistungsfähig ist. Ob der Aufwand im Einzelfall di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 1.2 Arten der Zweitwohnung

Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung innerhalb des Gebiets der Gemeinde, in der Zweitwohnungsteuer erhoben wird. Die meisten Satzungen kennen 3 Arten der Zweitwohnung: Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der Ausbildung neben der Erstwohnung außerhalb des Stadtgebiets; Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 1.1 Wohnung i. S. d. Zweitwohnungsteuerrechts

Die Zweitwohnung muss zumindest zeitweise zum Wohnen geeignet sein. Umstritten ist, ob eine Mindestausstattung mit Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung und Heizung vorhanden sein muss. Die Rechtsprechung hält es für ausreichend, wenn die entsprechenden Einrichtungen auch in unmittelbarer Nähe erreichbar sind.[1] Das VG Kassel hat entsch...mehr

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Zweitwohnungsteuer / 3 Steuerpflicht

3.1 Entstehen der Steuerpflicht Die Zweitwohnungsteuer wird i. d. R. als Jahressteuer erhoben. Die Steuerpflicht entsteht somit am 1.1. des Kalenderjahrs. Verfügt der Steuerpflichtige über die Zweitwohnung erst innerhalb eines Kalenderjahrs, beginnt die Steuerpflicht nach den meisten Satzungen am 1. Tag des folgenden Kalendermonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kale...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 1 Steuergegenstand

1.1 Wohnung i. S. d. Zweitwohnungsteuerrechts Die Zweitwohnung muss zumindest zeitweise zum Wohnen geeignet sein. Umstritten ist, ob eine Mindestausstattung mit Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung und Heizung vorhanden sein muss. Die Rechtsprechung hält es für ausreichend, wenn die entsprechenden Einrichtungen auch in unmittelbarer Näh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 10 Verjährung

Es gelten die Festsetzungsfristen derAbgabenordnung (AO). Die Festsetzungsfrist für die Zweitwohnungsteuer beträgt 4 Jahre. Muss eine Erklärung abgeben werden und wird diese nicht abgeben, so verlängert sich die Festsetzungsfrist auf sieben Jahre. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Die Verjährung ist von Amts wegen zu beachten, doch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 3.1 Entstehen der Steuerpflicht

Die Zweitwohnungsteuer wird i. d. R. als Jahressteuer erhoben. Die Steuerpflicht entsteht somit am 1.1. des Kalenderjahrs. Verfügt der Steuerpflichtige über die Zweitwohnung erst innerhalb eines Kalenderjahrs, beginnt die Steuerpflicht nach den meisten Satzungen am 1. Tag des folgenden Kalendermonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 3.3 Bemessungsgrundlage

Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert. Die Satzungen sehen meist als Mietwert die Jahresrohmiete an. Die Vorschrift des § 79 BewG zur Jahresrohmiete wird entsprechend angewendet. Dies wird entsprechend der Steigerung der Nettokaltmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte indexiert. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 5 Fälligkeit

Gewöhnlich ist die Steuer als Jahresbetrag entweder einen Monat nach Entstehen der Steuerpflicht oder einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Die Satzungen können auch die Fälligkeit in vierteljährlichen Teilbeträgen vorsehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 7 Billigkeitsmaßnahmen

Einige Satzungen in nordrhein-westfälischen Gemeinden sehen vor, dass die Steuerschuld auf Antrag um die Hälfte ermäßigt wird, wenn der Steuerschuldner mehr als 2 minderjährige Kinder hat. Ansonsten gelten für Billigkeitsmaßnahmen die Bestimmungen der Abgabenordnung über Stundung und Erlass.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 1.3 Kapitalanlagen

Nicht steuerpflichtig ist eine Zweitwohnung, die ausschließlich der Kapitalanlage dient. Solange die Satzung nicht ausdrücklich das nur vorübergehende Innehaben der Zweitwohnung von der Steuerpflicht ausnimmt, darf die Wohnung grundsätzlich nicht einmal kurzfristig genutzt werden. In einigen Sazungen wird aber ein Zeitraum von einem Monat als unschädlich angesehen.[1] Die steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 4 Steuersatz

Über den Steuersatz entscheidet der Gemeinderat beim Beschluss über die Zweitwohnungsteuersatzung. In den norddeutschen Gemeinden gilt überwiegend als Steuersatz ein bestimmter Prozentsatz des ermittelten Mietwerts. In den nordrhein-westfälischen Gemeinden gilt ein Steuersatz von 10–15 %. In Baden-Württemberg liegen die Steuersätze bei bis zu 35 % (Baden-Baden) in Schleswig-Ho...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 3.2 Beweislast für Steuerpflicht

Zu Streitfällen führt oft die Abgrenzung zwischen Erst-/Haupt- und Zweitwohnung. In diesem Fall trägt die Gemeinde die Beweislast dafür, dass es sich um eine Zweitwohnung handelt. In erster Linie wird die Abgrenzung nach dem Melderecht vorgenommen. Zweitwohnung ist damit jede Wohnung, die nicht als Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne angemeldet ist. Die Beweislast dagegen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 8 Anzeige- und Mitteilungspflicht

Die Satzungen sehen vor, dass der Zweitwohnungsinhaber verpflichtet ist, dies der Gemeinde anzuzeigen. Er muss der Gemeinde mitteilen, wenn er eine Zweitwohnung bezieht, für den persönlichen Lebensbedarf vorhält und auch wenn er sie aufgibt. Dafür ist in der Satzung eine bestimmte Frist vorgeschrieben; z. B. einen Monat. Darüber hinaus sehen die meisten Satzungen die Pflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 2 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat. Hierbei sind zu unterscheiden: Eigentümer einer eigengenutzten Zweitwohnung Der Eigentümer ist Steuerschuldner, wenn er die Zweitwohnung selbst innehat. Davon ist auszugehen, wenn er sie selbst nutzt, oder sie für die Eigennutzung in bestimmten Zeiträumen freihält oder sie einem Angehörigen oder Dritten unen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 9 Rechtsmittel

Das Rechtsmittel ist der Widerspruch. Soll ein Bescheid angefochten werden, weil Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, ist dieser Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Gemeinde einzulegen. Der Widerspruch ist schriftlich, aber ansonsten formlos mit Unterschrift einzulegen und zu begründen. Zur Fristwahrung reicht es aus, wenn die Begründu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Zweitwohnungssteuer

Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungssteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.[1] Eine vom Stpfl. gezahlte Zweitwohnungssteuer als sonstige Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können zusätzlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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ABC der Werbungskosten / Ferienwohnung

Literatur: Schuler, DB 1993, 1318; Urbahns, DStZ 1999, 329; Thürmer, DB 2002, 444; Risthaus, FR 2002, 909; Thürmer, DStR 2003, 584; Diemel-Metz, DStR 2004, 495; Neufang, StB 2017, 248; Hutmacher, ZNotP 2014, 130 Bei Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (also ohne wesentliche Eigennutzung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.3 Kosten der Unterkunft

Rz. 206 Bis Vz 2013: Beruflich veranlasst und daher als Werbungskosten anzuerkennen sind grundsätzlich auch die Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort.[1] Wenn an einem anderen Ort eine den Wohnbedürfnissen der Familie genügende Familienwohnung vorhanden ist, die auch weiterhin als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse genutzt wird, ist die weitere Wohnung am Beschäftigungsort ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.2 Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Monat

Um die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermeiden, gilt eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Eine weitergehende Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit ist bei der in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesskostenvorschuss.

Rn 34 Bedürftig ist nicht, wer einen durchsetzbaren Anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat (§ 1360a IV BGB, für Ehegatten und minderjährige Kinder gegen ihre Eltern). Zu den Antragsvoraussetzungen gehört daher die Darlegung, dass ein Prozesskostenvorschussanspruch nicht besteht (BGH FamRZ 08, 1842; mit Anm Bißmaier jurisPR-FamR 20/08 Anm 1; Celle NJW-RR 06, 1304). Der Richt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jce) Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

Rn. 738 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit sie nicht überhöht waren, konnte der ArbG die tatsächlichen Kosten für die Zweitwohnung steuerfrei ersetzen (BFH BStBl II 1979, 473); dazu gehörten auch AfA, Hypothekenzinsen und Reparaturkosten (BFH BStBl II 1993, 467) und die Zweitwohnungssteuer (R 9.11 Abs 8 S 1, 2 LStR 2011). Soweit feststand, dass einem ArbN solche Kosten entsta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.3.3 Verwendung – Mitteilung

Rz. 23 Die für die GrSt-Verwaltung zuständige Finanzbehörde darf den Namen und die Anschrift des Grundstückseigentümers grundsätzlich für eigene Zwecke verwenden sowie zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Gerichte, andere Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts offenbaren. Das Gesetz räumt insoweit Ermessen ein, es besteht keine Offenbarungspflicht. Schut...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

Leitsatz Die Zweitwohnungsteuer ist Aufwand für die Nutzung der Unterkunft und unterfällt daher bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG Sachverhalt Die Klägerin hatte an ihrem Tätigkeitsort München eine Zweitwohnung angemietet. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.7 Weitere Werbungskosten

Rz. 929 [Sonstiges → Zeilen 79–81] Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschriften); Beiträge zum Haus- u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Rz. 843 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (→ Tz 846). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten einer doppelten Haus... / c) Zweitwohnungssteuer

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abzugsfähigkeit der Zweitwohnungssteuer. Nach Auffassung des FG München [8] gehört eine Zweitwohnungssteuer für das Unterhalten einer Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht zu den "Unterkunftskosten" i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und ist daher zusätzlich zu dem in der Vorschrift gen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.5 Spezielle Verbrauch- und Aufwandsteuern

Rz. 24 Nach der Ertragshoheit können die speziellen Verbrauch- und Aufwandsteuern eingeteilt werden: auf Bundesebene: Tabaksteuer, Branntwein-[1], Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, Alkopop-, Energie-, Stromsteuer und Kaffeesteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG), auf Landesebene: Biersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG), auf kommunaler Ebene: Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsquellen im Steuerrecht / 2.2 Materielles Gesetz

Ein Gesetz im materiellen Sinne ist eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die sich an eine Vielzahl von Personen richtet und eine Vielzahl von Fällen regelt also grundsätzlich jeder positive Rechtssatz. Insoweit ist auch natürlich ein formelles Gesetz auch eine materielle Rechtsnorm. Rechtsverordnung Wichtigstes materielles (und nicht formelles) Gesetz ist die Rechtsverordnung. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] Wie bei den §§ 379–382 AO handelt es sich auch bei § 381 AO um Handlungen, die im Hinblick auf das in den §§ 370, 378 AO geschützte Rechtsgut – den Anspruch des Staates auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart (s. § 370 Rz. 53 ff.; § 378 Rz. 5) – besonders gefährlich erscheinen, ohne dass diese Handlungen bereits eine Steuerverkürzung herbeiführen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 381 AO erfasst – vergleichbar § 379 AO – Handlungen im Vorfeld möglicher Steuerhinterziehungen. Es handelt sich bei § 381 AO um einen abstrakten Gefährdungstatbestand, der Handlungen erfasst, die wegen ihrer typischen Gefährlichkeit zu einer Verkürzung führen können, ohne dass diese Handlungen bereits eine Steuerverkürzung herbeiführen und nach den §§ 370, 378 AO gea...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufwandsentschädigung des A... / 4.1 Werbungskostenabzug für die Kosten der doppelten Haushaltsführung

Müssen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben ihrem Erstwohnsitz am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung nehmen, können sie die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abziehen.[1] Danach sind die tatsächlichen Kosten für die Zweitwohnung anzuerkennen, soweit sie notwendig und angemessen sind. Zu den notwendigen Aufwendungen für die Zweitwohnung geh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufwandsentschädigung des A... / 4.4 Nebenkosten der Zweitwohnung: Welche Kosten der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann

Von der Wohnungsgröße unabhängige Nebenkosten wie bspw. Wasser, Strom, Müllabfuhr kann der Arbeitgeber in voller Höhe steuerfrei erstatten, von der Wohnungsgröße abhängige Nebenkosten wie Heizkosten allerdings nur anteilig. Muss der Arbeitnehmer für die Zweitwohnung eine Zweitwohnungsteuer zahlen, kann der Arbeitgeber diese ebenfalls steuerfrei erstatten.[1] Daneben kann der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2.1 Verfassungsrechtliche Verankerung

Rz. 4 Die GewSt ist eine Gemeindesteuer. Sie hat als Einnahmequelle der Gemeinden ihre Grundlage in Art. 28 Abs. 2 GG. Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG sichert die Finanzhoheit der Gemeinden als Unterfall der Gemeindehoheit. Gewährleistet wird dabei nicht nur die tatsächliche Einnahmenerzielung durch Gemeindesteuern, sondern auch, dass durch diese Steuern Einnahmen erzielt werden, die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.2 Abziehbare Unterkunftskosten

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG. kann der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen, höchstens 1.000 EUR im Monat. Bei dem Höchstbetrag von monatlich 1.000 EUR sind alle tatsächlichen Aufwendungen einzubeziehen, wie z. B. Miete, Betriebskosten, Kosten der laufenden Reinigung und P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr