Praxisbeispiel zur effektiven Durchführung
Eigentlich ist die Gesetzeslage schon seit 1996 klar: Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die möglichen Risiken für die psychische Gesundheit zu erfassen.
Dennoch hat die explizite Aufnahme der Formulierung in das Arbeitsschutzgesetz seit Oktober 2013 eine besondere Dynamik hervorgerufen. Neu ist im Vergleich zu früher, dass alle Unternehmen – unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter – dieses Gesetz erfüllen müssen.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - vom Projekt zum regelmäßigen Prozess
Um einen neuen, zusätzlichen Prozess wie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Unternehmen zu implementieren, empfiehlt es sich, bereits vorliegende Daten und Datenquellen in die Betrachtung einzubeziehen.
Sehr wichtig am Anfang ist es, die betroffenen Verantwortlichen mit ins Boot zu holen.
- Jede Führungskraft trägt die Verantwortung in ihrem Verantwortungsbereich. Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und der geplanten Maßnahmen mit entsprechender Wirksamkeitskontrolle kann nicht an die Personalabteilung oder an die Fachkraft für Arbeitssicherheit delegiert werden.
- Experten können entsprechend ihrer Qualifikation unterstützen, z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder externe Fachleute.
- Der Betriebsrat wird in die Planung der Erhebung einbezogen, spezielle Maßnahmen werden mit ihm abgestimmt.
Festlegung der möglichen psychischen Belastungsfaktoren
Psychische Belastungen können "delikate" Themen betreffen und der Umgang damit braucht besonderes Fingerspitzengefühl.
Auch das Gefühl, sich um die persönlichen Befindlichkeiten oder Stressfolgen schon im Rahmen der Analyse der möglichen psychischen Belastungsfaktoren kümmern zu müssen, verstellt oft den objektiven Blick und fördert damit die Unsicherheit.
Schritt für Schritt - Praxisbeispiel zur effektiven Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Wie Sie Schritt für Schritt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen können zeigt der Haufe-Beitrag "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Praxisbeispiel zur effektiven Durchführung".
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