Das ist bei Ferienjobs in Sachen Arbeitsschutz zu beachten
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen. Dabei gibt es bei manchen Branchen wie der Landwirtschaft oder der Gastronomie Ausnahmen. Generell gilt aber, dass Jugendliche ab 15 Jahren max. 8 Stunden am Tag und max. 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Und wenn sie schulpflichtig sind, darf der Ferienjob höchstens 4 Wochen pro Jahr dauern.
#Jugendarbeitsschutz - das ist beim #Ferienjob in Sachen #Arbeitsschutz zu beachten.
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Jugendlich im Ferienjob: Erlaubt ist leichte und ungefährliche Arbeit
Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit, wie etwa das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit, nicht erlaubt. Kinder zwischen 13 und 14 Jahren dürfen nur leichte Tätigkeiten erledigen, wie Gartenarbeit, Austragen von Zeitungen oder Botengänge und das auch nur mit Erlaubnis der Eltern und bis max. 2, im landwirtschaftlichen Bereich bis max. 3 Stunden am Tag.
Jugendarbeitsschutz - Arbeitszeiten sind einzuhalten
- 13- bis 14-jährige Kinder dürfen mit Erlaubnis der Eltern zwischen 8 und 18 Uhr 2 bis 3 Stunden arbeiten.
- 15- bis 17-jährige Jugendliche dürfen von 6 bis 20 Uhr arbeiten.
- Ab 16 Jahren dürfen Schüler bis 22 Uhr in der Gastronomie arbeiten.
- Schüler, die 16 Jahre oder älter sind, dürfen im mehrschichtigen Betrieb sogar bis 23 Uhr arbeiten.
- Wochenendarbeit ist nur bei Sportveranstaltungen erlaubt.
Arbeitsschutz bei Jugendlichen - Pausen sind länger als bei Erwachsenen
- Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4,5 und bis zu 6 Stunden steht Unter-18-Jährigen eine Pause von mindestens 30 Minuten Pause zu.
- Mindestens 60 Minuten muss die Pause betragen, wenn jugendliche Schüler mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten.
An den Versicherungsschutz beim Ferienjob denken
Bei einem Ferienjob ist außerdem zu beachten, dass ...
- Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn in einem Vertrag klar beschrieben sind,
- der Arbeitgeber den Schüler in der Zeit der Beschäftigung unfallversichern muss,
- keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen,
- Steuern fällig werden, wenn der Lohn über 896 Euro pro Monat liegt. Allerdings werden diese normalerweise im nächsten Jahr wieder erstattet.
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die Personen, die sich mit Arbeitsschutz beschäftigten, sollten ihre Artikel kurz von Personen gegenlesen lassen, die etwas von Lohnsteuer verstehen. Auch, wenn es einen Artikel über Ferienarbeit bereits seit Jahrzehnten gibt, sollte der Text den neuen steuerlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Punkt: "... es ist ratsam, beim Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abzugeben ..." passt schon seit vielen Jahren nicht mehr. Es gibt keine Lohnsteuerten mehr zum Abgeben. Also, bitte etwas mehr Sorgfalt.
Mit freundlichem Gruß
vielen Dank für den Hinweis. Die Passage wurde geändert.
Ihre Haufe Online-Redaktion