Keine weitere Entgrenzung der täglichen Arbeitszeit

Ist der 8-Stunden-Arbeitstag ein auslaufendes Modell? Nicht, wenn es nach der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) geht. Sie plädieren sogar für zusätzliche Maßnahmen, um die Beschäftigten noch besser zu schützen.

Seit geraumer Zeit fordern die Arbeitgeberverbände eine Aufhebung der täglichen Höchstgrenze bei der Arbeitszeit. Und auch die große Koalition liebäugelt mit einer Veränderung des Arbeitszeitgesetzes, um den Betrieben noch mehr Flexibilität beim Einsatz ihrer Arbeitskräfte zu ermöglichen. Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) warnt dagegen, dass eine Ausdehnung der Arbeitszeiten zu einer Verschlechterung des Arbeitnehmerschutzes führen würde. 

Wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeitgrenze?

Diskutiert wird um die Höchstgrenze von täglich 10 Stunden ebenso wie über eine generell tägliche Arbeitszeitbegrenzung. Die Arbeitgeberverbände wünschen sich z. B. eine wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenze. Damit wäre es möglich, die Beschäftigten deutlich flexibler einzusetzen. Dies würde sowohl den Anforderungen der Globalisierung als auch des digitalen Wandels in der Arbeitswelt entsprechen.

VDJ warnt vor Risiken der Entgrenzung

Die VDJ sieht in einer weiteren Entgrenzung der täglichen Arbeitszeiten jedoch vor allem Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Ihre Vermutung sehen sie in den Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) belegt. Denn auch heute arbeiten schon

  • 70 % der Beschäftigten mehr als 8 Stunden.
  • 34 % länger als 9 Stunden und
  • 11 % sogar mehr als 10 Stunden.

Und die Studien zeigen, dass mit jeder zusätzlichen Stunde mehr gesundheitliche Beschwerden wie Schlafstörungen und körperliche Erschöpfung auftreten.

Arbeitsschutz präzisieren statt noch mehr Entgrenzung

Statt einer Lockerung des Arbeitszeitgesetzes fordert die VDJ deshalb

  • mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten,
  • eine gesetzliche Dokumentationspflicht aller tatsächlich ausgeübten Arbeitszeiten sowie der verbindlichen Pausen,
  • eine maximale wöchentliche Arbeitsdauer von ausnahmsweise 50 Stunden,
  • eine Beschränkung der Ausgleichszeiträume für Phasen mit längerer Arbeitszeit auf maximal 3 Monate,
  • eine quantitative Besetzungsregelung vor allem im Gesundheits- und Pflegebereich sowie
  • eine bessere personelle Ausstattung der Behörden und eine
  • Erweiterung der behördlichen Kompetenzen.

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