Erste Hilfe im Kino

Wenn der Herzinfarkt nicht auf der Leinwand passiert, sondern im Kinobetrieb einen Mitarbeiter oder Kinobesucher trifft, ist schnelle Erste Hilfe lebenswichtig. Damit die gewährleistet ist, muss der Kinobetreiber dafür sorgen, dass sich unter seiner Belegschaft Ersthelfer befinden.

Zum Ersthelfer ausgebildet werden kann jeder, auch der Unternehmer selbst. Wichtig ist, dass auch in Kleinbetrieben ab 2 und bis zu 20 Beschäftigten ein Ersthelfer vor Ort sein muss, so das Arbeitsschutzgesetz.

Ersthelfer im Kino dienen nicht nur den Mitarbeitern

Kinobesucher können im Notfall ebenfalls davon profitieren. Auch für den Unternehmer ist es ein Gewinn, wenn im Ernstfall der gesundheitliche Schaden eines Mitarbeiters durch Sofortmaßnahmen begrenzt werden kann und er bald wieder arbeitsfähig ist.

Ersthelfer aus- und fortbilden lassen

Ersthelfer müssen bestellt, ausgebildet und alle 2 Jahre nachgeschult werden. Die Ausbildung bei Organisationen, wie z. B. dem Deutschen Roten Kreuz oder bei der Johanniter-Unfallhilfe, dauert 8 Doppelstunden, die Fortbildung dann 4 Doppelstunden. Die Aus- und Fortbildungskosten übernimmt die Berufsgenossenschaft. Fahrtkosten und Lohnausfall hat der Unternehmer zu bezahlen.

Erste-Hilfe-Material muss auch im Kino schnell zur Verfügung stehen

Erste-Hilfe-Material bereithalten bedeutet für ein Kino, dass ein Verbandskasten nach DIN 13157 vorhanden ist. Verbandskästen sollten so deponiert sein, dass sie schnell griffbereit sind. Die Stelle, an der der Verbandskasten deponiert ist, sollte mit einem Schild „weißes Kreuz auf grünem Grund“ markiert sein.

Das Verbandsmaterial muss regelmäßig geprüft, ggf. ergänzt oder erneuert werden.

Erste Hilfe muss auch im Kino dokumentiert werden

Im Verbandskasten sollte ein Verbandbuch vorhanden sein. Darin sind alle Unfälle, Verletzungen, Erkrankungen mit Ort, Datum und Uhrzeit, Art und Umfang, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie Zeugen zu vermerken.

Wenn der Herzschmerz im Kino Realität wird, muss schnell gehandelt werden können

Nicht nur Ersthelfer, sondern jeder Mitarbeiter sollte wissen, was im Notfall zu tun ist und unter welcher Telefonnummer professionelle Hilfe angefordert werden kann. Die Rufnummer und Adressen sind am besten als Aufkleber beim Telefon anzubringen oder ins Telefon einzuspeichern.


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