Gefährdungsbeurteilung für mobiles Arbeiten im Homeoffice erstellen


Gefährdungsbeurteilung für mobiles Arbeiten im Homeoffice

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß dem Arbeitsschutzgesetz gilt auch für mobile Beschäftigte. Die Arbeit aus dem Homeoffice muss deshalb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss technische, organisatorische und arbeitszeitliche Faktoren berücksichtigen. Doch wie gestaltet sich diese Pflicht, wenn der Arbeitgeber weniger Einfluss auf die Arbeitsumgebung hat?

Warum eine Gefährdungsbeurteilung für mobiles Arbeiten verpflichtend ist

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist im Arbeitsschutzgesetz verankert (§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers). Sie gilt für alle angestellten Beschäftigten – auch, wenn sie mobil oder im Homeoffice arbeiten. Allerdings muss diese Fürsorgepflicht konkret anders ausgestaltet werden, wenn die Arbeit weitgehend außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitgebers erbracht wird.

Mobile Arbeit ist definiert als die Erbringung von Arbeitsleistung außerhalb der Betriebsstätte, an einem Ort nach Wahl des Arbeitnehmers oder an einem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort. Mobile Arbeit umfasst somit per Definition sowohl die Arbeit im Homeoffice als auch die Telearbeit.  Die Arbeit im Homeoffice wird aber klar vom Begriff der Telearbeit abgegrenzt. Telearbeit beschreibt die Arbeit von zu Hause aus an einem Bildschirmarbeitsplatz in den privaten Wohnräumen des Beschäftigten und ist auch gesetzlich in § 2 Abs. 7 ArbStättV definiert. Im Gegensatz zum Homeoffice, welches umgangssprachlich das gelegentliche Arbeiten von zu Hause aus beschreibt, fordert der Gesetzgeber für Telearbeit klare Rahmenbedingungen hinsichtlich der Gestaltung des Arbeitsplatzes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was muss für die Gefährdungsbeurteilung für mobiles Arbeiten überprüft werden?

Mobile Arbeit muss also in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Allerdings gibt es nur eine überschaubare Anzahl von Faktoren, auf die der Arbeitgeber bei mobiler Arbeit im Homeoffice überhaupt Einfluss hat und zu denen demnach in der Gefährdungsbeurteilung Stellung zu beziehen ist. Dazu gehören:

  • Technische Fragen, z. B.: Ist die verwendete Hard- und Software geeignet, um ohne unzuträgliche Belastungen mobil arbeiten zu können? Gibt es ein Eingabegerät mit ausreichend großem Bildschirm und Tastatur, das gut zu handhaben ist? Ist die Datenverbindung ausreichend gut verfügbar? Gibt es im Betrieb, ggf. in verschiedenen Niederlassungen, geeignete Arbeitsplätze, an denen sich temporär dort tätige "Mobilarbeiter" andocken können und die für ihre Arbeit erforderlichen Daten zur Verfügung haben etc.
  • Arbeitsorganisatorische Fragen, z. B.: Gibt es im Tagesplan geeignete Zeitfenster, in denen ein Beschäftigter unter geeigneten Bedingungen die erforderlichen Arbeiten mobil erledigen kann, ohne dass dies zu Stress und Konflikten mit anderen (privaten oder dienstlichen) Aufgaben führt? Gibt es geeignete Möglichkeiten bzw. Orte, an denen erforderliche Arbeiten mobil erledigt werden können?
  • Arbeitszeit: Nicht zuletzt sind bei der Gefährdungsbeurteilung auch Fragen rund um das Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen, die bei mobiler Arbeit häufig nicht leicht zu beantworten sind.

Der Erfüllung der Arbeitgeberpflichten steht bei allen Tätigkeiten im Homeoffice das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gegenüber. Hier ist zu diskutieren, inwieweit der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Pflichten mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen muss, in der der Arbeitnehmer den Zutritt zu seiner Wohnung zur Erfüllung der arbeitsschutzrechtlichen Kontrollpflichten gestattet. Es stellt sich die Frage, ob die Begehung der privaten Wohnräume nicht unverhältnismäßig ist und relevante Informationen zur Arbeitsplatzgestaltung auch durch einen Fragenkatalog/Nachfragen ausreichend beantwortet werden können. Die gewonnen Informationen könnten dann vom Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden.

Psychische Belastung im Homeoffice in der Gefährdungsbeurteilung

Nicht selten spielen psychische Faktoren bei der Beurteilung der Bedingungen mobiler Arbeit eine größere Rolle als technische Risiken. Mögliche Faktoren sind beispielsweise ein hoher Zeitdruck, unklare Arbeitsanforderungen, mangelnde Autonomie, unzureichende Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten sowie die Schwierigkeit, Arbeit und Privatleben voneinander zu trennen. Eine fehlende räumliche Trennung von Arbeitsplatz und Erholungsort kann dazu führen, dass sich Beschäftigte stärker beansprucht fühlen und weniger Möglichkeiten zur Regeneration haben. Hier sind geeignete Formen der Selbstorganisation und eine ausgewogene Arbeitskultur gefragt, die Unternehmen in Unterweisungen und Trainings fördern können.