Gefahren durch Lithiumbatterien und ihre sichere Lagerung
Werden Lithium-Batterien außerhalb ihrer Spezifikation betrieben oder gelagert, können sie gefährlich sein. Gefahren resultieren vor allem aus fehlerhafter Handhabung und unsachgemäßem Umgang. Durch mechanische Beschädigungen oder thermische Belastung kann es z. B. zu einem inneren Kurzschluss kommen. Wie Lithiumbatterien sicher untergebracht werden können, beschreiben zwei Broschüren des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Lithiumbatterien: Maßnahmen zur Schadensverhütung
In der Broschüre Lithium-Batterien geht es vor allem um mögliche Gefahren und Maßnahmen zur Schadensverhütung. Außerdem wird über die Erkenntnisse aus Brandversuchen berichtet.
Lagerbereich von Lithiumbatterien sollte feuerbeständig sein
Für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien gibt es bisher keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Für Batterien mit geringer Leistung gelten bis zu einer Lagermenge von 6 Europaletten allgemeine Sicherheitsregeln. Bei Batterien ab einer mittleren Leistung sollten für die Lagerung u. a. Bereiche genutzt werden, die zu anderen Bereichen mind. 5 m Sicherheitsabstand haben und baulich feuerbeständig sind. Der Lagerbereich sollte zudem mit einer geeigneten Brandmeldeanlage und bei Batterien mit hoher Leistung mit einer automatischen Löschanlage ausgestattet sein.
Brennende Lithiumbatterien
Die zweite Broschüre Sprinklerschutz von Lithium-Batterien beschäftigt sich damit, dass eine starke Kühlung von brennenden lithiumhaltigen Batterien für einen Löscherfolg ausschlaggebend ist und wie dieser z. B. bei der Lagerung gewährleistet werden kann. Sie beinhaltet auch eine Art Glossar, in dem die wichtigsten Begriffe wie z. B. Anode und Kathode, Leistungsdichte oder Thermal Runaway erklärt werden.
Für Garagen empfiehlt sich eine Sprinkleranlage
Da sowohl Elektroautos als auch klassische Autobatterien mit Lithium-Technik funktionieren, ist dem Thema Garage ein ganzes Kapitel gewidmet. Die Experten empfehlen für Garagen übrigens ...
eine Sprinkleranlage
- nach VdS CEA 4001, Klasse 1 und Brandgefahrenklasse OH 2,
- mit einer Betriebszeit von min. 60 Min. sowie
- mit einer Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr.
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