Lärmschutz: Raumakustische Maßnahmen in Fertigungshallen

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung fordert technische Maßnahmen zur Lärmminderung, wenn Arbeitsplätze existieren, deren Tageslärmexpositionspegel bzw. Spitzenschalldruckpegel oberhalb des oberen Auslösewertes liegt und dieser nicht reduziert werden kann. Dazu gehören z. B. raumakustische Maßnahmen. Was versteht man darunter?

Raumakustische Maßnahmen können sehr effizient zu leiseren Arbeitsplätzen beitragen. Sie sollten bereits in der Planungsphase eines berücksichtigt werden, denn nachträgliche Maßnahmen sind i. d. R. erheblich teurer.

Lärmschutz durch raumakustische Maßnahmen - was versteht man darunter

Raumakustische Maßnahmen verringern den Anteil des reflektierten Schalls durch Erhöhung der Schallabsorption.

Da der Boden aufgrund der mechanischen Beanspruchung oder der Reinigungsmöglichkeiten meist schallhart bleiben muss, werden v. a. Decken und Wände schalldämpfend ausgestattet sowie Stellwände eingesetzt.

Bei geschlossenen Systemen wird die Decke ganz oder teilflächig mit Absorbermaterial verkleidet. Offene Systeme (Kulissensysteme) müssen immer dann gewählt werden, wenn weitere funktionale Systeme an der Decke installiert sind, z. B. Brandmelder und Sprinkleranlagen.

Warum sind raumakustische Maßnahmen zur Lärmminderung in Fertigungshallen sinnvoll?

Wie raumakustische Maßnahmen zur Lärmminderung in Fertigungshallen gestaltet werden können erfahren Sie in dem Haufe-Beitrag "Warum sind raumakustische Maßnahmen zur Lärmminderung in Fertigungshallen sinnvoll?"

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