Stellungnahmen zu den Entwürfen der ESRS

Die Kommentierungsfrist zu den im April 2022 veröffentlichten Entwürfen für europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) endete am 8. August 2022. Auch deutsche Institutionen wie das IDW und das DRSC haben zu den Standards Stellung genommen.

Die im Entwurf vorliegenden ESRS (weitere branchenspezifische Standards sind noch in Vorbereitung) sollen nach dem aktuellen Zeitplan bis November finalisiert und der Europäischen Kommission übergeben werden, die diese dann als delegierte Verordnungen und somit ohne einer weiteren Befassung der Parlamente mit der Wirkung verkündet, dass alle nach der final abgestimmten Nachhaltigkeitsrichtlinie ( CSRD-E i.d.F. des aktualisierten Textes der Übermittlung an das EU-Parlament v. 30.6.2022) diese verpflichtend beachten müssen.

Stellungnahme des IDW

Die Konsultation war somit die letzte große Möglichkeit, um noch auf die Ausgestaltung Einfluss zu nehmen. Daher hat das IDW zu diesem Zweck der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am letzten Tag der Einreichungsfrist, dem 8.8.2022, eine IDW-Stellungnahme zu den Abschnitten 1 und 2 ihrer diesbezüglichen Konsultation übermittelt. Die Konsultation war zweigleisig aufgebaut. Zentral war ein mehrere 100 Seiten langer Fragebogen mit einigen offenen, aber zeichenbegrenzten Antwortfeldern. Zudem wurde die Möglichkeit eingeräumt, auch umfangreichere Stellungnahmen hochzuladen.

Grundsätzlich begrüßt das IDW, dass die Europäische Union bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen weltweit eine Vorreiterrolle einnimmt und unterstützt viele der EFRAG-Vorschläge.

Das IDW hat jedoch auch Bedenken, dass viele der berichtspflichtigen Unternehmen nicht in der Lage sein werden, innerhalb der ehrgeizig gesetzten Fristen die erforderlichen internen Datenerhebungs- und Kontrollsysteme einzurichten, die für eine verlässliche Berichterstattung unerlässlich sind.

In seiner Stellungnahme empfiehlt das IDW der EFRAG, dringend zu prüfen, wie sie den Umfang der Berichtspflichten so weit wie möglich begrenzen kann, um die Belastung der (unmittelbar oder mittelbar) betroffenen Unternehmen möglichst gering zu halten und dennoch die berechtigten Informationsbedürfnisse der Stakeholder zu befriedigen.

Stellungnahme des DRSC

Auch das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) hat seine Stellungnahme zu den Konsultationsentwürfen der EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, wobei anders als das IDW auch der gesamte ausgefüllte Fragebogen eingesehen werden kann, weshalb das Dokument 374 Seiten umfasst. Dabei thematisiert das DRSC insbesondere folgende Aspekte:

  • Einklang mit international anerkannten Mindeststandards (Global Baseline): ESRS müssen vereinbar sein mit international anerkannten Mindeststandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in den IFRS SDS;
  • Klarstellung konzeptioneller Grundlagen: Konkretisierung des zugrunde liegenden Prinzips der doppelten Wesentlichkeit insbesondere im Hinblick auf das Verständnis der finanziellen Wesentlichkeit (Einklang mit bestehenden Konzepten); Konkretisierung der Berichtsgrenzen, insb. im Hinblick auf Berichtspflichten bzgl. der Wertschöpfungskette;
  • Befürwortung der integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung: Prüfung der Möglichkeiten der optionalen integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • Erleichterungen bei der Einführung der ESRS (phasing in): zunächst Fokus auf themenübergreifende Berichtsanforderungen und ausgewählte Angaben zu Umwelt, Soziales und Governance (ESRS 1 und 2, ESRS E1, S1 und G1); 
  • Komplexitätsreduzierung: Erforderliche Überprüfung der ED ESRS aufgrund der Vielzahl und Granularität der vorgeschlagenen neuen Berichtspflichten; Komplexitätsreduzierung bspw. durch
    • Identifizierung und Streichung sektorspezifischer Berichtsanforderungen sowie
    • Ablehnung des sog. rebuttable presumption-Mechanismus, wonach zunächst alle Berichtsanforderungen als wesentlich gelten und Unternehmen als unwesentlich identifizierten Berichtsanforderungen zusammen mit einer Begründung für diese Einschätzung angeben müssen.

Die DRSC-Eingabe ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion der ESRS-Konsultationsentwürfe und deren Vorversionen in dem Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach der Ansicht des DRSC ist es bereits gelungen, die deutsche Diskussion zu den ESRS prägend mitzugestalten.


In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere aktuelle Ausgaben:

Internationale Regulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung baut auf die SASB-Standards

ESMA erkennt ISSB als zentral für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards an

Konkretisierung der EU-Umwelttaxonomie und Verknüpfung von Regulierungen