21.7.2021
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Update

Verbesserungen durch geschlechtergerechten Sprachgebrauch

Christina Mayer
Christina Mayer
Redakteurin Arbeitsrecht und Haufe Zeugnis Manager
Inhalt

Auf vielfachen Kundenwunsch zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch haben wir zahlreiche Textbausteine überarbeitet und am 21.7.2021 in den Haufe Zeugnis Manager eingespielt. Bitte beachten Sie vor allem weiter unten in diesem Post die Auswirkungen der Änderungen auf Zeugnisse, die zum Zeitpunkt des Updates in Bearbeitung waren.

Geschlechtergerechter Sprachgebrauch

Ein Teil der Textbausteine wurde bislang im Haufe Zeugnis Manager nur in der männlichen Schreibweise angeboten (Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden ist ausnahmslos vorbildlich.). Viele Unternehmen haben dies lange der Einfachheit halber bevorzugt. Sie hatten so im Haufe Zeugnis Manager die Wahl zwischen diesen kurzen Textbausteinen und solchen mit Bezeichnungen in Paarform, also mit der Nennung der weiblichen und männlichen Begriffe (Ihr Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden ist ausnahmslos vorbildlich.).

Die Zeit und die Kundenwünsche haben sich zwischenzeitlich verändert. Deshalb wurden nun alle Textbausteine geschlechtergerecht angepasst. Da sich bislang keine einheitliche Schreibweise (Sternchen, Unterstrich, Binnen-I usw.) durchgesetzt hat und dies jedes Unternehmen unterschiedlich handhabt, haben wir nun überall die Paarform (s.o.) gewählt.

Zum Thema “Drittes Geschlecht/Divers” im Arbeitszeugnis finden Sie weitere Informationen hier.

Hinweis: In der Benutzeroberfläche des Haufe Zeugnis Managers verwenden wir aus Platzgründen bei Personenbezeichnungen weiter die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Auswirkungen

Bei Zeugnissen, die sich zum Zeitpunkt des Updates am 21.7.2021 in Bearbeitung befanden und bei denen Sie bereits Haufe-Textmodule ausgewählt hatten, werden in der Zeugnisansicht weiter die bisherigen Textbausteine angezeigt, auch wenn zwischenzeitlich eine überarbeitete Version der Textbausteine eingespielt wurde. Im Vorlagen-Manager haben Sie aber die Möglichkeit, in der Zwischenzeit aktualisierte Textbausteine auszuwählen.

Hinweis: Wenn Sie bereits einen Textbaustein ausgewählt hatten, den wir mit dem Update überarbeitet haben, werden Ihnen aus technischen Gründen Warnmeldungen angezeigt:

  • Im Vorlagen-Manager wird Ihnen der betreffende Textbaustein als „Individuell angepasster Textbaustein“ angezeigt, auch wenn Sie vor unserem Update selbst nichts an dem von Ihnen ausgewählten Haufe-Textbaustein geändert haben. Sie können den Textbaustein so belassen oder im Vorlagen-Manager durch einen anderen, aktualisierten Textbaustein ersetzen. Den bisherigen Textbaustein können Sie bei Bedarf auch als individuellen Textbaustein für sich übernehmen.
  • Außerdem erhalten Sie bei einigen Zeugnissen, die bereits in Bearbeitung waren, zusätzlich eine Warnmeldung, dass für angepasste Textbausteine die Rechtssicherheit nicht gewährleistet werden kann. Sofern Sie hier tatsächlich nicht manuell eingegriffen haben, können Sie diese Meldungen ignorieren. Bestätigen Sie sie einfach mit „Ok“.

Bei Zeugnissen, die zum Zeitpunkt des Updates zwar in Bearbeitung waren, für die aber noch keine – zwischenzeitlich veränderten – Haufe-Textbausteine ausgewählt wurden, werden keine Warnmeldungen angezeigt. Dies gilt auch für nach dem Update neu erstellte und bereits archivierte Zeugnisse.

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Verbesserungen durch geschlechtergerechten Sprachgebrauch

Christina Mayer
Christina Mayer
Redakteurin Arbeitsrecht und Haufe Zeugnis Manager


21.7.2021
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Verbesserungen durch geschlechtergerechten Sprachgebrauch

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Redakteurin Arbeitsrecht und Haufe Zeugnis Manager

Auf vielfachen Kundenwunsch zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch haben wir zahlreiche Textbausteine überarbeitet und am 21.7.2021 in den Haufe Zeugnis Manager eingespielt. Bitte beachten Sie vor allem weiter unten in diesem Post die Auswirkungen der Änderungen auf Zeugnisse, die zum Zeitpunkt des Updates in Bearbeitung waren.

Geschlechtergerechter Sprachgebrauch

Ein Teil der Textbausteine wurde bislang im Haufe Zeugnis Manager nur in der männlichen Schreibweise angeboten (Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden ist ausnahmslos vorbildlich.). Viele Unternehmen haben dies lange der Einfachheit halber bevorzugt. Sie hatten so im Haufe Zeugnis Manager die Wahl zwischen diesen kurzen Textbausteinen und solchen mit Bezeichnungen in Paarform, also mit der Nennung der weiblichen und männlichen Begriffe (Ihr Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden ist ausnahmslos vorbildlich.).

Die Zeit und die Kundenwünsche haben sich zwischenzeitlich verändert. Deshalb wurden nun alle Textbausteine geschlechtergerecht angepasst. Da sich bislang keine einheitliche Schreibweise (Sternchen, Unterstrich, Binnen-I usw.) durchgesetzt hat und dies jedes Unternehmen unterschiedlich handhabt, haben wir nun überall die Paarform (s.o.) gewählt.

Zum Thema “Drittes Geschlecht/Divers” im Arbeitszeugnis finden Sie weitere Informationen hier.

Hinweis: In der Benutzeroberfläche des Haufe Zeugnis Managers verwenden wir aus Platzgründen bei Personenbezeichnungen weiter die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Auswirkungen

Bei Zeugnissen, die sich zum Zeitpunkt des Updates am 21.7.2021 in Bearbeitung befanden und bei denen Sie bereits Haufe-Textmodule ausgewählt hatten, werden in der Zeugnisansicht weiter die bisherigen Textbausteine angezeigt, auch wenn zwischenzeitlich eine überarbeitete Version der Textbausteine eingespielt wurde. Im Vorlagen-Manager haben Sie aber die Möglichkeit, in der Zwischenzeit aktualisierte Textbausteine auszuwählen.

Hinweis: Wenn Sie bereits einen Textbaustein ausgewählt hatten, den wir mit dem Update überarbeitet haben, werden Ihnen aus technischen Gründen Warnmeldungen angezeigt:

  • Im Vorlagen-Manager wird Ihnen der betreffende Textbaustein als „Individuell angepasster Textbaustein“ angezeigt, auch wenn Sie vor unserem Update selbst nichts an dem von Ihnen ausgewählten Haufe-Textbaustein geändert haben. Sie können den Textbaustein so belassen oder im Vorlagen-Manager durch einen anderen, aktualisierten Textbaustein ersetzen. Den bisherigen Textbaustein können Sie bei Bedarf auch als individuellen Textbaustein für sich übernehmen.
  • Außerdem erhalten Sie bei einigen Zeugnissen, die bereits in Bearbeitung waren, zusätzlich eine Warnmeldung, dass für angepasste Textbausteine die Rechtssicherheit nicht gewährleistet werden kann. Sofern Sie hier tatsächlich nicht manuell eingegriffen haben, können Sie diese Meldungen ignorieren. Bestätigen Sie sie einfach mit „Ok“.

Bei Zeugnissen, die zum Zeitpunkt des Updates zwar in Bearbeitung waren, für die aber noch keine – zwischenzeitlich veränderten – Haufe-Textbausteine ausgewählt wurden, werden keine Warnmeldungen angezeigt. Dies gilt auch für nach dem Update neu erstellte und bereits archivierte Zeugnisse.

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