Mit dem neuen Plausibilitätscheck im Rahmen der Bewertung des:der Zeugnisempfänger:in werden Ihre Arbeitszeugnisse noch rechtssicherer.
In der Note der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung soll sich grundsätzlich der Durchschnitt der oberhalb bewerteten Kriterien widerspiegeln. Ist dem nicht so, erhalten Sie ab sofort eine Warnmeldung.
Eine Abweichung der Noten kann allerdings gerechtfertigt sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie einzelne Kriterien entsprechend den Anforderungen an die Tätigkeit unterschiedlich stark gewichten (z.B. hohe Bedeutung von Fachwissen bei hochspezialisiertem:r Mitarbeiter:in). Sofern Sie bewusst einzelne Kriterien stärker gewichten, können Sie die Warnmeldung also ignorieren.
Wenn aber kein Bewertungskriterium für die Tätigkeit des:der Zeugnisempfänger:in eine besondere Bedeutung hat, passen Sie Ihre Bewertung an, damit die Note der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung den Durchschnitt der oberhalb bewerteten Kriterien widerspiegelt. Die Warnmeldung verschwindet dann wieder.
Hinweis: Die Durchschnittsnote, die Ihnen oberhalb der Bewertungskriterien angezeigt wird, bezieht sich auf das komplette Zeugnis und ist nicht Basis für den Plausibilitätscheck, in dem einzelne Teile des Zeugnisses miteinander verglichen werden.
Die Note der Schlussformulierung soll der Note der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung entsprechen. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie ebenfalls eine Warnmeldung.
Auch hier: Prüfen Sie Ihre Bewertung und passen Sie sie an.
Neben der Warnmeldung bei abweichenden Noten erhalten Sie im Rahmen der Bewertung eine Warnmeldung mit dem Hinweis auf Ihre Darlegungs- und Beweislast, wenn Sie die Zusammenfassende Leistungsbeurteilung oder das Verhalten des:der Zeugnisempfänger:in nur mit „ausreichend“ bewerten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Produkt Updates.
Mit dem neuen Plausibilitätscheck im Rahmen der Bewertung des:der Zeugnisempfänger:in werden Ihre Arbeitszeugnisse noch rechtssicherer.
In der Note der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung soll sich grundsätzlich der Durchschnitt der oberhalb bewerteten Kriterien widerspiegeln. Ist dem nicht so, erhalten Sie ab sofort eine Warnmeldung.
Eine Abweichung der Noten kann allerdings gerechtfertigt sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie einzelne Kriterien entsprechend den Anforderungen an die Tätigkeit unterschiedlich stark gewichten (z.B. hohe Bedeutung von Fachwissen bei hochspezialisiertem:r Mitarbeiter:in). Sofern Sie bewusst einzelne Kriterien stärker gewichten, können Sie die Warnmeldung also ignorieren.
Wenn aber kein Bewertungskriterium für die Tätigkeit des:der Zeugnisempfänger:in eine besondere Bedeutung hat, passen Sie Ihre Bewertung an, damit die Note der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung den Durchschnitt der oberhalb bewerteten Kriterien widerspiegelt. Die Warnmeldung verschwindet dann wieder.
Hinweis: Die Durchschnittsnote, die Ihnen oberhalb der Bewertungskriterien angezeigt wird, bezieht sich auf das komplette Zeugnis und ist nicht Basis für den Plausibilitätscheck, in dem einzelne Teile des Zeugnisses miteinander verglichen werden.
Die Note der Schlussformulierung soll der Note der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung entsprechen. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie ebenfalls eine Warnmeldung.
Auch hier: Prüfen Sie Ihre Bewertung und passen Sie sie an.
Neben der Warnmeldung bei abweichenden Noten erhalten Sie im Rahmen der Bewertung eine Warnmeldung mit dem Hinweis auf Ihre Darlegungs- und Beweislast, wenn Sie die Zusammenfassende Leistungsbeurteilung oder das Verhalten des:der Zeugnisempfänger:in nur mit „ausreichend“ bewerten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Produkt Updates.