21.9.2021
|
Update

Warnmeldung bei Benotung mit "ausreichend"

Christina Mayer
Christina Mayer
Redakteurin Arbeitsrecht und Haufe Zeugnis Manager
Inhalt

Sie haben als Arbeitgeber:in bei der Beurteilung eines:einer Zeugnisempfänger:in einen Beurteilungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann. Kommt es zu einem Rechtsstreit, müssen Sie aber Tatsachen vortragen und diese im Bestreitensfall auch nachweisen, die Sie zu einer unterdurchschnittlichen Beurteilung (ab „ausreichend“) bei der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung oder dem Verhalten geführt haben. Dazu können erteilte Abmahnungen oder detaillierte Informationen durch Vorgesetzte oder Kolleg:innen herangezogen werden. Allgemeine und undifferenzierte Aussagen ("Herr Müller ist ständig zu spät zur Arbeit erschienen“) reichen dabei nicht aus. In einem solchen Fall kann etwa durch einen Auszug aus dem Zeiterfassungssystem ein entsprechender Nachweis erbracht werden.

Ab sofort erhalten Sie bei der Notenvergabe im Bewertungsbogen eine Warnmeldung mit dem Hinweis auf Ihre Darlegungs- und Beweislast, wenn Sie die Zusammenfassende Leistungsbeurteilung oder das Verhalten des:der Zeugnisempfänger:in nur mit „ausreichend“ bewerten. So bleiben Sie mit dem Haufe Zeugnis Manager immer auf der sicheren Seite.

21.9.2021
|
Update

Warnmeldung bei Benotung mit "ausreichend"

Christina Mayer
Christina Mayer
Redakteurin Arbeitsrecht und Haufe Zeugnis Manager
21.9.2021
|
Update

Warnmeldung bei Benotung mit "ausreichend"

Christina Mayer
Christina Mayer
Redakteurin Arbeitsrecht und Haufe Zeugnis Manager

Sie haben als Arbeitgeber:in bei der Beurteilung eines:einer Zeugnisempfänger:in einen Beurteilungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann. Kommt es zu einem Rechtsstreit, müssen Sie aber Tatsachen vortragen und diese im Bestreitensfall auch nachweisen, die Sie zu einer unterdurchschnittlichen Beurteilung (ab „ausreichend“) bei der Zusammenfassenden Leistungsbeurteilung oder dem Verhalten geführt haben. Dazu können erteilte Abmahnungen oder detaillierte Informationen durch Vorgesetzte oder Kolleg:innen herangezogen werden. Allgemeine und undifferenzierte Aussagen ("Herr Müller ist ständig zu spät zur Arbeit erschienen“) reichen dabei nicht aus. In einem solchen Fall kann etwa durch einen Auszug aus dem Zeiterfassungssystem ein entsprechender Nachweis erbracht werden.

Ab sofort erhalten Sie bei der Notenvergabe im Bewertungsbogen eine Warnmeldung mit dem Hinweis auf Ihre Darlegungs- und Beweislast, wenn Sie die Zusammenfassende Leistungsbeurteilung oder das Verhalten des:der Zeugnisempfänger:in nur mit „ausreichend“ bewerten. So bleiben Sie mit dem Haufe Zeugnis Manager immer auf der sicheren Seite.

Artikel zum Thema Zeugnismanagement

Mehr zum Thema Digitale Personalakte