Spezielle Formatierungen sind in Zeugnissen kaum zulässig. Mehrheitlich wird z. B. die Meinung vertreten, dass Hervorhebungen im Zeugnistext durch Fettungen, Unterstreichungen oder Kursivschreibweise nicht erlaubt sind. Bei der Verwendung von Firmenbriefpapier darf das Anschriftenfeld nicht ausgefüllt werden.
Um Ihnen Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind Formatierungen im Haufe Zeugnis Manager daher nur eingeschränkt möglich. Trotz der rechtlich eingeschränkten Formatierungsmöglichkeiten in Arbeitszeugnissen, können Arbeitszeugnisse im Haufe Zeugnis Manager Premium jetzt noch besser an das Corporate Design Ihres Unternehmens angepasst werden.
Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten, z. B. eine eigene Schriftart oder ein Firmenlogo einzubinden, gibt es nun auch die Möglichkeit, den Zeilenabstand nach Wunsch anzupassen. Dabei ist der Zeilenabstand wie bislang mit 1,2 voreingestellt, kann nun aber von 1 bis 2 in Schritten von 0,1 geändert werden. Die Funktion umfasst einheitlich den ganzen Zeugnistext mit Ausnahme der Zeugnisüberschrift, Kopf- und Fußzeile.
Sie können ganz flexibel den Zeilenabstand allgemein für alle Zeugnisse und/oder individuell bei einzelnen Zeugnissen definieren.
Wollen Sie den Zeilenabstand für alle Zeugnisse einheitlich ändern, können Sie dies in den Einstellungen im Reiter „Unternehmensprofil“ bei den Druckeinstellungen vornehmen. Wählen Sie den gewünschten Zeilenabstand aus und speichern Sieanschließend die Änderungen am Ende der Seite.
Der Zeilenabstand wird dann ab sofort bei neu erstellten Zeugnissen angewendet. Öffnen Sie ein bereits angelegtes Zeugnis, werden Sie danach gefragt, ob Sie die Änderungen auch hierfür übernehmen wollen. Das können Sie bei Bedarf bestätigen.
In der Zeugnisansicht unter „Schriftformatierung“ haben Sie die Möglichkeit, den Zeilenabstand nur bei einem einzelnen Zeugnis anzupassen.
Der geänderte Zeilenabstand wird selbstverständlich auch ins druckfähige PDF übernommen.
Spezielle Formatierungen sind in Zeugnissen kaum zulässig. Mehrheitlich wird z. B. die Meinung vertreten, dass Hervorhebungen im Zeugnistext durch Fettungen, Unterstreichungen oder Kursivschreibweise nicht erlaubt sind. Bei der Verwendung von Firmenbriefpapier darf das Anschriftenfeld nicht ausgefüllt werden.
Um Ihnen Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind Formatierungen im Haufe Zeugnis Manager daher nur eingeschränkt möglich. Trotz der rechtlich eingeschränkten Formatierungsmöglichkeiten in Arbeitszeugnissen, können Arbeitszeugnisse im Haufe Zeugnis Manager Premium jetzt noch besser an das Corporate Design Ihres Unternehmens angepasst werden.
Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten, z. B. eine eigene Schriftart oder ein Firmenlogo einzubinden, gibt es nun auch die Möglichkeit, den Zeilenabstand nach Wunsch anzupassen. Dabei ist der Zeilenabstand wie bislang mit 1,2 voreingestellt, kann nun aber von 1 bis 2 in Schritten von 0,1 geändert werden. Die Funktion umfasst einheitlich den ganzen Zeugnistext mit Ausnahme der Zeugnisüberschrift, Kopf- und Fußzeile.
Sie können ganz flexibel den Zeilenabstand allgemein für alle Zeugnisse und/oder individuell bei einzelnen Zeugnissen definieren.
Wollen Sie den Zeilenabstand für alle Zeugnisse einheitlich ändern, können Sie dies in den Einstellungen im Reiter „Unternehmensprofil“ bei den Druckeinstellungen vornehmen. Wählen Sie den gewünschten Zeilenabstand aus und speichern Sieanschließend die Änderungen am Ende der Seite.
Der Zeilenabstand wird dann ab sofort bei neu erstellten Zeugnissen angewendet. Öffnen Sie ein bereits angelegtes Zeugnis, werden Sie danach gefragt, ob Sie die Änderungen auch hierfür übernehmen wollen. Das können Sie bei Bedarf bestätigen.
In der Zeugnisansicht unter „Schriftformatierung“ haben Sie die Möglichkeit, den Zeilenabstand nur bei einem einzelnen Zeugnis anzupassen.
Der geänderte Zeilenabstand wird selbstverständlich auch ins druckfähige PDF übernommen.