CO2-Kosten transparent aufteilen
Nach wie vor haben Vermieterinnen und Vermieter viele Fragen zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, das bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Der Grundsatz, dass Vermieter umso weniger Kosten tragen müssen, je energieeffizienter ihr Gebäude ist, klingt noch recht einfach. Die praktische Umsetzung birgt aber einige Fallstricke, weil sie auf der Basis eines 10-Stufenmodells geschieht. Kommt es bei der Anwendung des Modells zu Fehlern, kann dies die Vermieter bares Geld kosten. Denn: Mieter haben gemäß § 7 Abs. 4 des CO2KostAufG dann das Recht, bis zu drei Prozent der anteiligen Heizkosten zu
kürzen.
Einfache Dateneingabe über das ista Webportal
Damit genau das nicht passiert und die Umlage der CO2-Kosten über die Heizkostenabrechnung rechtssicher und nachvollziehbar geschieht, erledigt ista für Kunden diese Aufgabe gratis. Um in den Genuss dieser praktischen Dienstleistung zu kommen, müssen ista Kunden lediglich einige wenige Informationen über das ista Webportal übermitteln. Maximal sechs kurze Fragen zum Gebäude sind zu beantworten. Darüber hinaus benötigt ista Daten, die in der Versorger- bzw. Lieferantenrechnung aufgeführt werden. Vor allem sind hier der heizwertbezogene Emissionsfaktor sowie der CO2-Ausstoß und die CO2-Kosten von Interesse. Dank langjähriger Expertise stellt ista dann sicher, dass die CO2-Kostenaufteilung verlässlich, gerecht und transparent erfolgt.
Hintergrund: die wichtigsten Regelungen für die CO2-Kostenaufteilung Mit dem CO2KostAufG müssen sich Eigentümerinnen und Eigentümer aller Wohngebäude, in denen fossile Brennstoffe zur Erzeugung von Wärme und auch Warmwasser eingesetzt werden, auseinandersetzen. Auch die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser fällt unter das Gesetz.
Die Verteilung der CO2-Kosten erfolgt auf Grundlage der Kohlendioxid-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Bei Wohngebäuden wird das bereits erwähnte zehnstufige Modell angewendet, das auf dem tatsächlichen Verbrauch basiert. Dieses folgt dem Grundsatz, dass Vermieter bei einer sehr schlechten Energiebilanz einen hohen Anteil an den CO2-Kosten tragen, während Mieter bei einer sehr guten Energiebilanz diese zu 100 Prozent übernehmen. Sonderregelungen gibt es für den Fall, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eine wesentliche energetische Verbesserung des Gebäudes und/oder der Heizungsanlage verhindern. In Nichtwohngebäuden teilen sich wiederum Vermieter und Mieter die Kosten hälftig.
Großes Online-Informationspaket
Sollten nun immer noch Fragen offen sein, hat ista ein großes Informationspaket auf der Internetseite bereitgestellt. Dort gibt es ausführliche Erläuterungen zum CO2KostAufG und einen großen FAQ-Bereich zur CO2-Kostenaufteilung: ista.de/CO2Kosten.
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.718
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.665
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.613
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.402
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.270
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.147
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.127
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.104
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
961
-
Online-Eigentümerversammlung ist jetzt zulässig
9561
-
BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung
18.11.2024
-
Heizkosten 2023 um rund 31 Prozent gestiegen
06.11.20242
-
Mietminderung bei Legionellen: Urteile im Überblick
04.11.2024
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
17.10.2024
-
Online-Eigentümerversammlung ist jetzt zulässig
17.10.20241