Heizkostenabrechnung: Vermieter einfach entlasten
ista ermittelt die CO2-Kostenaufteilung gratis
Mit Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) im Januar 2023 werden die CO2-Kosten nun zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Dies soll durch ein Stufenmodell erreicht werden. Wie hoch Ihr Anteil als Vermieter ist, hängt unter anderem von der Energieeffizienz Ihres Gebäudes ab. Grundsätzlich gilt: Je nachhaltiger die Immobilie ist, desto weniger CO2-Kosten werden fällig. Die korrekte Ermittlung dieses Anteils bietet ista Ihnen sogar gratis an. Die Höhe der CO2-Kosten für Mieter muss für Abrechnungszeiträume ab dem 01. Januar 2023 auf der Heizkostenabrechnung angegeben werden.
Das 10-Stufenmodell soll CO2-Emissionen reduzieren
Hinter der neuen Regelung steht die Absicht, den sehr hohen CO2-Ausstoß im Gebäudesektor nachhaltig zu senken. Das 10-Stufenmodell soll nun beide Seiten, Vermieter und Mieter, dazu animieren, Energie zu sparen. Mieter können ihren
Verbrauch durch ihr Heizverhalten senken, und Vermieter können in ein effizientes Heizsystem, Dämmung oder energetische Sanierung investieren und dazu beitragen, dass weniger CO2 ausgestoßen wird.
Das Stufenmodell gestaltet sich so, dass in der höchsten Stufe – sie entspricht dem energetischen Standard EH55 – die Mieter die CO2-Kosten allein tragen. Je schlechter die Energieeffizienz eines Gebäudes ist, umso höher wird der Anteil für die Vermieter. Im Extremfall müssten Vermieter 95 Prozent der CO2-Kosten tragen.
Als Vermieter sollten Sie sich also frühzeitig darüber im Klaren sein, welche Kosten und welcher Aufwand auf Sie zukommen. Einen Überblick über die zu erwartenden Kosten erhalten Sie dank der indikativen Prognose des ista CO2-Rechners. ista übernimmt für Sie kostenlos die CO2-Kostenaufteilung der nächsten Heizkostenabrechnung für Ihre Liegenschaften – schnell, einfach und rechtskonform.
Energiepreisbremsen
Im März 2023 traten rückwirkend zum 1. Januar die Energiepreisbremsen. Sie sollen die Verbraucher von den stark angestiegenen Energiekosten entlasten. Voraussichtlich werden sie bis April 2024 verlängert. Die Entlastungen geben die Energieversorger an ihre Kunden weiter. Dies erfolgt mit der Abrechnung oder über Voraus- oder Abschlagszahlungen. Vermieter müssen die Entlastungsbeträge dann in der Heizkostenabrechnung für den jeweils aktuellen Abrechnungszeitraum berücksichtigen.
Auch für diese neue Abrechnungsherausforderung bietet ista Ihnen eine einfache Lösung: Alle Entlastungsbeträge für Ihre Mieter werden anteilig in der Einzelabrechnung ausgewiesen. Alles, was ista dazu von Ihnen benötigt, sind die Entlastungsbeträge, die Sie auf der Abrechnung Ihres Versorgers finden. Teilen Sie ista diese Informationen einfach über das istaWebportal oder in Papierform mit.
Mehr Transparenz bei der Heizkostenabrechnung
Als Vermieter sollten Sie die Neuerungen der Heizkostenverordnung (HKVO) kennen. Bis Ende 2026 müssen Vermieter in ihren Liegenschaften fernablesbare Messtechnik installieren. Mit dem ista Funksystem wird diese Anforderung erfüllt und die Heizkostenabrechnung wird einfacher. Vollautomatisch, zuverlässig und verschlüsselt werden die Verbrauchsdaten in Ihren Liegenschaften erfasst. Ablesetermine gehören damit der Vergangenheit an.
Durch diese Neuerungen sind Vermieter seit dem 01. Januar 2022 verpflichtet, ihre Mieter jeden Monat über den Verbrauch von Heizenergie zu informieren. Dafür hat ista eine einfache Lösung entwickelt: EcoTrend. Mit diesem Service erhalten die Mieter monatlich eine Information über ihren Wärmeverbrauch – ganz einfach per App oder E-Mail. Die Vermieter müssen nur die Namen und Einzugsdaten ihrer Bewohner im istaWebportal eingeben, und das warʼs – alles Weitere übernimmt ista.
Über EcoTrend können die Mieter einsehen, wie hoch ihr Verbrauch im Vergleich zum letzten Monat und zu Durchschnittswerten ist. Ein wertvoller Service: Denn nur wer seinen Verbrauch kennt, kann kostbare Energie sparen.
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