Serielle Sanierung von Wohnungen: BEG-Bonus pusht Nachfrage
Die Nachfrage nach Lösungen zu seriellen Sanierungen steigt. Jede sechste Sanierung zum Effizienzhaus 55 (EH-55-Standard) und EH-40-Standard, die seit Anfang 2023 im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) von Wohnungsunternehmen beantragt wurde, ist eine serielle Sanierung. Bezogen auf einzelne Einheiten war es im ersten Quartal 2024 sogar jede vierte Wohnung. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Deutschen Energie-Agentur (Dena).
Net-Zero-Gebäudebestand mit seriellen Sanierungen
Vor Einführung des sogenannten BEG-Bonus zum 1.1.2023 machten serielle Sanierungen nicht einmal zwei Prozent aus – und der Schwerpunkt lag auf Pilotprojekten. "Der BEG-Bonus für serielle Sanierungen zeigt sich als effektiver Anreiz, um diese innovative Lösung für Mehrfamilienhäuser bereits jetzt wirtschaftlich umzusetzen und so die Transformation zu einem klimaneutralen Gebäudebestand zu beschleunigen", sagt Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung der Dena.
Um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen, muss ein Großteil der Gebäude in Deutschland energetisch modernisiert werden. Serielle Sanierungslösungen sind dabei laut Dena unverzichtbar. Sie kombinieren die digitale Planung mit der Vorfertigung von Fassadenteilen und Dachelementen, auch mit Photovoltaik, sowie mit Energiemodulen und standardisierten Prozessen. Auf diese Weise lassen sich mehr Gebäude in kürzerer Zeit auf einen klimaneutralen Net-Zero-Standard bringen.
BEG-Bonus macht serielle Sanierungen bezahlbar
Mit dem BEG-Bonus von 15 Prozent sind serielle Sanierungslösungen nach Angaben der Dena bei deutlich schnellerer Umsetzung bereits heute auf dem Kostenniveau konventioneller energetischer Sanierungen. Grundvoraussetzung für den Förderbonus ist das Erreichen des EH-55-Standards oder EH-40-Standards. Die Förderung besteht aus zinsvergünstigten Krediten von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, die ein bis zwei Prozentpunkte unter den marktüblichen Zinskonditionen liegen. Hinzu kommen Tilgungszuschüsse, die sich im besten Fall auf 45 Prozent summieren können, was einer Förderung von 67.000 Euro pro Wohneinheit entspricht.
Die Dena initiiert, koordiniert und unterstützt die Entwicklung serieller Sanierungslösungen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Bei der energetischen Modernisierung sind laut Energie-Agentur etwa 30 Prozent der Gebäude in Deutschland für eine serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassadenelementen geeignet.
Wohnungsunternehmen setzen verstärkt auf serielle Sanierungen
Energiesprong-Prinzip: Kostensenkungen von bis zu 50 Prozent
Bei der sogenannten Energiesprong-Sanierung werden die Gebäude auch mit Solarmodulen ausgestattet. Nach der Sanierung erzeugen sie übers Jahr gerechnet genauso viel Energie wie sie verbrauchen, also netto null (Net Zero). Auch große Wohnbestände lassen sich auf diese Weise effizient, schnell und kostengünstig sanieren, so das Versprechen. Mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) soll auch der Gebäudebestand in Schritten emissionsfrei werden.
Die Dena hat das Energiesprong-Prinzip, das 2013 in den Niederlanden entwickelt wurde, im Jahr 2017 auf dem deutschen Markt etabliert. Die Agentur schätzt das Potenzial der seriellen Sanierung nach diesem Prinzip für kleinere bis mittlere Mehrfamilienhäuser der 1950er bis 1970er Jahre auf rund eine halbe Million Gebäude mit drei Millionen Wohnungen – außerdem sind demnach rund vier Millionen Einfamilienhäuser und Nichtwohngebäude, wie Schulen oder Büros, geeignet.
Erfahrungen aus den Niederlanden und Großbritannien haben der Dena zufolge gezeigt, dass sich durch die Weiterentwicklung und Skalierung des Energiesprong-Prinzips Kostensenkungen zwischen 40 und 50 Prozent realisieren lassen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Über das Potenzial der Seriellen Sanierung
Erst die Spitze des Eisbergs: Serielle Gebäudesanierung
Sanierungsquote in Wohngebäuden muss sich verdoppeln
BAFA Förderkompass 2024: Alle Programme auf einen Blick
-
Heizkostenabrechnung: So viele müssen nachzahlen
3.301
-
Aufwertung der Baualtersklasse: Reicht's für die Mieterhöhung?
431
-
Mieter insolvent – Was bleibt dem Vermieter?
383
-
Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften
380
-
Verschärfte Regeln für Energieausweise treten in Kraft
321
-
Zweckentfremdung: Neues Gesetz in Schleswig-Holstein
168
-
Hund, Stilettos & Parkett k.o.? – Obhutspflicht des Mieters
159
-
BilRUG: Umsatzerlöse neu definiert
158
-
Vermietung von Wohnraum an Geflüchtete
112
-
Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
104
-
Gefördertes Mehrfamilienhaus aus dem 3D-Drucker
16.12.2024
-
Klimawende im Bestand – kreative Lösungsansätze
16.12.2024
-
Das Prinzip Werkswohnung: Vorteile und Förderung
13.12.2024
-
CO2-Bilanz in Wohngebäuden verbessern – das Modell Berlin
12.12.2024
-
Energieverbrauch senken: So geht's intelligent
10.12.2024
-
Neu denken – Klimawende im Bestand
09.12.2024
-
Sozialer Wohnungsbau: Förderung in den Bundesländern
05.12.2024
-
Energiewende: Das kostet Nachhaltigkeit konkret
03.12.2024
-
9. WERKSTATT: Manage to Green
28.11.2024
-
So bleibt bestimmt keine Tonne stehen
25.11.2024