GdW/BSW: Mieterstromgesetz verfehlt Wirkung

Vor einem Jahr wurde das Mieterstromgesetz verabschiedet. Im Zuge der Energiewende sollte es Wohnungs- und Energieunternehmen leichter gemacht werden, den Mietern Solarstrom vom Dach des Vermieters anzubieten. Erste Bilanz: Das Gesetz wirkt bislang nicht.

Die Bilanz der beiden Verbände GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) ist ernüchternd. Immer noch stünden steuerliche und bürokratische Hürden im Weg. Muss nachgebessert werden?

Die Bundesnetzagentur registrierte bislang nur etwa 100 Mieterstromprojekte mit einer Photovoltaik-Gesamtleistung von rund drei Megawatt. Nach Einschätzung von GdW und BSW wurden damit nicht einmal ein Prozent des Solarpotenzials auf Mietshäusern gehoben. Die Bundesregierung ging davon aus, dass in Deutschland bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden könnten.

Immobilienverbände hatten schon vor rund einem Jahr nach Vorstellung des Gesetzentwurfs auf Mängel im Mieterstromgesetz hingewiesen.

71 Prozent der Marktakteure sind nicht zufrieden mit dem Mieterstromgesetz

"Wohnungsbauunternehmen drohen noch immer gravierende Steuernachteile bei der Vermietung von Wohnraum, wenn sie ihren Mietern Solarstrom anbieten", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. "Deutsche Innenstädte dürfen nicht länger weiße Flecken der Energiewende bleiben", ergänzt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Mit besseren Rahmenbedingungen könnte man "das große Potenzial des Mieterstroms" in Deutschland heben, sind sich die Verbandsvertreter einig.

In einer Befragung von 169 Akteuren der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft bestätigt sich dieses pessimistische Bild: 43 Prozent der Befragten sind "eher unzufrieden", 28 Prozent sind sogar "sehr unzufrieden" mit dem Mieterstromgesetz. Nur drei Prozent sind "sehr zufrieden", der Rest "eher zufrieden".

Komplexität des Geschäftsmodells schreckt ab

Abschreckend wirken in dem Mieterstromgesetz den Verbänden zufolge vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und der komplizierte Netzanschluss.

Die Befragten fordern neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile vor allen Dingen eine Abschaffung der EEG-Umlage auf direkt gelieferten Solarstrom (74 Prozent).


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