Immobilienkredit: "Ewiges Widerrufsrecht" endet im Juni

Der "Widerrufsjoker" bei Kreditverträgen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gehört bald der Vergangenheit an. Nur noch bis zum 21.6.2016 können sich Kreditnehmer unter Berufung auf den Fehler von Altverträgen lösen.

Bei vielen Verträgen über Immobiliendarlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 besteht für die Kreditnehmer bisher ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht, weil die Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Dies ergibt sich aus mehren Entscheidungen des BGH.

Kreditnehmer können den sogenannten "Widerrufsjoker" nutzen, um aus ihrem Darlehensvertrag auszusteigen und sich über eine Anschlussfinanzierung günstigere Zinsen zu sichern. Damit soll nun Schluss sein: Der Bundestag hat beschlossen, dass das "ewige Widerrufsrecht" am 21.6.2016 endet.

In dem "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie" sind zudem zahlreiche Regelungen enthalten, mit denen Vorgaben der EU-Kommission in nationales Recht umgesetzt werden. So müssen Banken etwa künftig die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern besser prüfen und bei Null-Prozent-Finanzierungen gilt künftig auch ein Widerrufsrecht wie bei allen anderen Immobilienfinanzierungen, was bisher nicht der Fall war.


Schlagworte zum Thema:  Immobilienfinanzierung, Kredit, Widerruf