Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste beschlossen.
Darin werden acht Gemeinden an der Ostsee (Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst, Zinnowitz) als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Damit gelten dort künftig sowohl die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen als auch die abgesenkte Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen.
Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald verlängert
Bisher gelten die Vorschriften zur Mietpreisbremse und zur Absenkung der Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern nur in Rostock und Greifswald. Die Geltung der Mietpreisbremse wurde für beide Städte erst kürzlich bis zum 30.9.2028 verlängert, nachdem der Bund die Ermächtigungsgrundlage im BGB um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert hatte.
Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miethöhe bei Mietbeginn nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 neu gebaut wurden sowie solche, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.
Unter Geltung einer gesenkten Kappungsgrenze dürfen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren betragen. Regulär beträgt die Kappungsgrenze 20 Prozent. Obergrenze für eine zulässige Mieterhöhung ist stets die ortsübliche Vergleichsmiete.
Liste von Kommunen mit Mietpreisbremse in Deutschland
Eine nach Bundesländern sortierte Liste aller Städte und Gemeinden in Deutschland, in denen die Mietpreisbremse greift, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
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