Gemeinde Sylt: Verbot für Bau neuer Ferienwohnungen
Die Sylter Gemeindevertretung hat am 16. März einstimmig für ein Beherbergungskonzept gestimmt, das den Bau neuer Ferienwohnungen verbietet. Nun müssen mehr als 120 Bebauungspläne angepasst werden, um weitere Ferienwohnungen auszuschließen und Dauerwohnraum zu sichern.
Zur Gemeinde Sylt gehören Westerland, Rantum, Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch und Tinnum. Für die anderen Orte der Nordsee-Insel wie Hörnum, List oder Kampen gilt das Konzept zunächst nicht. Birte Wieda vom Bürgernetzwerk "Merret reicht's" sagte nach der Sitzung: Es sei nun sinnvoll und notwendig, dass sich auch die übrigen Gemeinden dem Konzept anschlössen.
Sylt: Dem regulären Wohnungsmarkt schadet der Tourismus
"Wir empfinden ja auf Sylt seit Jahren schon ein Ungleichgewicht zwischen Ferienwohnen und Dauerwohnen. Mit dem heutigen Beschluss soll erreicht werden, dass wir wieder ins Gleichgewicht kommen", sagte Bürgermeister Nikolas Häckel (parteilos) dem NDR vor der Abstimmung. "Dauerwohnen ist deswegen so wichtig, weil wir Menschen hier vor Ort brauchen – für die Feuerwehr, Pflege, im Schichtdienst."
In einem Gutachten war festgestellt worden, dass die Menge der Wohnungen, die in der Gemeinde Sylt durch Ferienwohnungen und auch Nebenwohnsitze dem Markt entzogen werde, immens hoch sei. Die Folge sei unter anderem, dass es an immer mehr regulären und bezahlbaren Wohnungen fehle. In einigen Lagen gefährde dies bereits das Ortsteilleben, da immer weniger auf der Inselbewohner für Ehrenamt, soziale Einrichtungen oder als Arbeitskraft zur Verfügung stünden.
Raumordnerischer Vertrag: Kein Eilrechtsschutz auf Sylt
Den von der Gemeinde Sylt gegen den raumordnerischen Vertrag zwischen vier anderen Inselgemeinden und dem Land Schleswig-Holstein begehrten Eilrechtsschutz hatte das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig seinerseits zurückgewiesen.
Der Vertrag regelt Ausnahmen von der Vorgabe der Landesplanung, den Neubau von Dauerwohnungen bis zum Jahr 2030 auf zehn Prozent des Bestandes zu begrenzen. Unterzeichnet hatten im Dezember 2020 die Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wennigstedt-Braderup. Die Gemeinde Sylt wollte die Umsetzung des Vertrags vorläufig verhindern.
Der Gemeinde Sylt stehe ausreichender Rechtsschutz durch eine nachträgliche gerichtliche Kontrolle der Bebauungspläne zur Verfügung, entschied das Gericht.
(VG Schleswig, Beschluss v. 22.1.2021; Az.: 8 B 28/20)
Wohnungswirtschaft "bewirbt" sich um Grundstücke
Den raumordnerischen Vertrag habe man gerade deshalb mit den betroffenen Inselgemeinden geschlossen, weil sich Einheimische auf Sylt Wohnungen häufig nicht mehr leisten könnten, also "um den großen Bedarf jedenfalls teilweise zu decken", erklärte Schleswigs-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bei Vertragsschluss. Über die konkrete Bebauung entscheiden die Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Nach dem Wunsch der Landesregierung sollen neue Wohnungen möglichst auf bereits versiegelten Flächen entstehen.
Der Vertrag ermögliche eine Trendwende, lobte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), den Vorstoß. Nun stünden die Gemeinden in der Pflicht, auch den sozialen Wohnungsunternehmen Grundstücke zur Verfügung zu stellen, damit die dort bezahlbaren Wohnraum schaffen köntnen. "Voraussetzung ist ein Kataster, damit alle wissen, wo was gebaut werden kann", so Breitner.
Wohnungsunternehmen: Obergrenze für Ferienwohnungen
VNW-Chef Breitner kritisierte auch den Tourismus in den Nord- und Ostseebädern Schleswig-Holsteins. Es sei verständlich, dass die Gemeinden nicht auf Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer verzichten könnten, der raumorderische Vertrag dürfe die Kommunen aber nicht von der Pflicht entheben, Obergrenzen für die Zahl von Ferienwohnungen festzulegen. Es gehöre zur kommunalen Daseinsvorsorge, dass Einheimische vor Ort und nah am Arbeitsort wohnen können.
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