Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein abgeschafft

Schleswig-Holstein hat die Mietpreisbremse zum 30.11.2019 abgeschafft und hat auch die Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auslaufen lassen.

Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse vorzeitig abgeschafft. An sich wäre die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein noch bis zum 30.11.2020 in Kraft gewesen; dann wäre die entsprechende Landesverordnung ausgelaufen. Durch die Landesverordnung zur Aufhebung der Mietpreisverordnung Schleswig-Holstein vom 11.11.2019, die am 28.11.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein verkündet worden ist, ist die Mietpreisbremse nun bereits ein Jahr vor ihrem ursprünglich geplanten Auslaufen abgeschafft worden.

Zum 30.11.2019 ist auch auch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ausgelaufen.

Bisher galt die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein in zwölf Kommunen, darunter Kiel, Sylt und mehrere Orte im Hamburger Speckgürtel. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen war in 15 Kommunen von 20 auf 15 Prozent herabgesetzt.


Schlagworte zum Thema:  Mietpreisbremse, Mietrecht