Strompreis: Die EEG-Umlage ist Vergangenheit

Haushalte und Unternehmen haben die EEG-Umlage bisher "on top" auf die Stromrechnung bezahlt. Mit dem Geld wurde der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert. Am 1. Juli wurde die Abgabe zur Finanzierung von Ökostrom auf Null gesetzt – jetzt wird sie endgültig gestrichen.

Die EEG-Umlage wird seit dem Jahr 2000 vom Staat erhoben, um Ökostrom zu finanzieren. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird vom Kunden über die Stromrechnung bezahlt.

Am 20. Mai billigte der Bundesrat die Pläne der Bundesregierung zur vorzeitigen Absenkung der EEG-Umlage von rund 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf Null ab dem 1. Juli – das galt vorerst nur befristet bis Ende 2022. Am 5. Juli hat sich die Koalition darauf geeinigt, dass die EEG-Umlage komplett abgeschafft und der Ökostrom künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden bis der Kohleausstieg geschafft ist.

EEG-Umlage auf Null seit dem 1. Juli

Die Spitzen der Ampel-Koalition hatten sich wegen der hohen Energiepreise am 23. Februar zunächst darauf geeinigt, die Abschaffung der EEG-Umlage vorzuziehen. Die Bundesregierung beschloss dann am 8. März einen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der das vorläufige Aus für die EEG-Umlage regelt. Der Bundestag stimmte dem am 28. April zu. Der Bundesrat billigte das Vorhaben am 20. Mai. Am 1.7.2022 trat das Gesetz in Kraft.

Zunächst sollte die EEG-Umlage erst im Januar 2023 fallen. Das sieht ein Regierungsentwurf aus dem "Osterpaket“ vom 6.4.2022 vor, zu dem der Bundesrat ebenfalls am 20. Mai ausführlich Stellung genommen hat. Das Papier geht nun mit dem am 5. Juli beschlossenen Änderungen in den Bundestag, der die Beschlüsse der Regierung noch diese Woche absegnen soll.

Stromanbieter in der Pflicht

Grundsätzlich gilt: Grundversorger und andere Energieversorgungsunternehmen müssen die Preissenkung an die Stromkunden weitergeben. Der Bund erstattet den Unternehmen die Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds.

Für alle Energieversorgungsunternehmen, die nicht Grundversorger sind, gibt es allerdings ein kleines Hintertürchen: Wenn sie nachweisen können, dass die EEG-Umlage in ihrer Preiskalkulation keine Rolle spielt, müssen sie die Preissenkung nicht weitergeben. "Das dürfte aber ausgesprochen selten der Fall sein", sagt Martin Brandis, Energie-Fachmann des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Sinkt der Strompreis jetzt?

In einem Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden beläuft sich die Ersparnis netto auf rund 130 Euro pro Jahr. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Das macht in Summe eine Ersparnis von 155 Euro, das sind knapp 13 Euro pro Monat.

Weil die Strompreise aber seit Monaten nur eine Richtung kennen, könnte die Ersparnis umgehend wieder aufgefressen werden. Nach Angaben des Preisportals Verivox verdreifachten sich die Beschaffungspreise für Strom bereits zwischen Januar 2021 und Januar 2022 nahezu, also auch schon vor dem Krieg in der Ukraine. Damit Endverbraucher von der Entlastung profitieren, hat der Gesetzgeber die gleichzeitige Strompreiserhöhung zum 1. Juli ausgeschlossen. Eine Preiserhöhung danach ist damit nicht ausgeschlossen. Laut Brandis müssen Anpassungen aber begründet sein.

Hintergrund zur EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage wird seit dem Jahr 2000 Ökostrom finanziert. Die Abgabe ist ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung – neben Steuern, Produktionskosten und den Netzentgelten. Über die Umlage wird die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen.

Die EEG-Umlage wurde bisher jährlich von der Bundesregierung so festgelegt, dass mit ihr der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert werden konnte. Ende April 2021 einigte sich die damalige Große Koalition nach langem Hin und her darauf, dass die EEG-Umlage auf weniger als fünf Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden muss – für 2021 wurde die Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, ab Januar 2022 lag der Betrag bei 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Das war der niedrigste Stand seit zehn Jahren.

Seit Anfang Juli 2022 galt also zunächst befristet bis Ende Dezember 2022 der Nulltarif. Die Koalition hatte den ursprünglichen Termin "1.1.2023" wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vorgezogen. Vor allem die FDP drängte auf eine endgültige Abschaffung die EEG-Umlage.


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dpa