Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag

Photovoltaikanlagen inklusive der Vor-Ort-Versorgung könnten auch bei Mietshäusern im großen Stil umgesetzt werden. Ein neuer Leitfaden von GdW und BSW Solar mit Mustervertrag führt kostenlos durch die Planung und Umsetzung.

Solaranlagen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern sind in Deutschland bisher eher noch eine Ausnahme. Dabei würden laut einer Umfrage 59 Prozent der Mieter begrüßen, Solarstrom vom Dach des Wohngebäudes zu beziehen. Das berichtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und wirbt gemeinsam mit dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW für ein Betreibermodell: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) soll die Solarstromnutzung in Mehrfamilienhäusern vereinfachen.

Das betrifft neben Wohnungsunternehmen auch Wohnungseigentümergemeinschaften.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vs. Mieterstrom

Das Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wurde im Jahr 2024 im Rahmen des Solarpakets der Bundesregierung eingeführt. Laut Verbraucherzentrale errichtet dabei ein Investor, der meist der Vermieter ist, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses und schließt mit interessierten Bewohnern des Wohngebäudes einen Stromliefervertrag für Strom aus dieser Anlage ab.

"Mit dem Solarstrom lässt sich ein Teil des Strombedarfs decken und für den anderen Teil kann jeder Haushalt seinen Stromlieferanten weiterhin frei wählen", betonen die Verbraucherschützer. Die Hausbewohner könnten frei entscheiden, ob sie an der GGV teilnehmen. Mietern werde dadurch der Zugang zu günstigem Solarstrom deutlich erleichtert, sagte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung unterscheidet sich von Mieterstrom-Modellen, bei denen Betreiber den kompletten Strombedarf an die Haushalte liefern müssen, auch Strom aus dem Netz. Die Betreiber werden damit laut Verbraucherzentrale zum Stromversorger mit allen damit einhergehenden Pflichten. Mieterstrom lässt sich meist nur in größeren Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich darstellen.

Vermieter punkten bei Mietern mit Solarstrom vom Dach

Für die Anlagenbetreiber sieht die NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz in dem Konzept wirtschaftliche Chancen gegenüber einer reinen Netzeinspeisung des Solarstroms. "Der Strompreis kann so gestaltet werden, dass sich die Anlage in einem angemessenen Zeitraum rechnet", hießt es in einem Artikel der Landesgesellschaft im Internet. Außerdem steigere eine Photovoltaikanlage den Wert der Immobilie und könne langfristig die Betriebskosten senken.

Acht von zehn Wohnungsunternehmen haben Pläne für den Bau von Solarstromanlagen auf Dächern von vermieteten Gebäuden (44 Prozent) oder zumindest grundsätzlich Interesse daran (38 Prozent), Mieter mit selbst erzeugtem Solarstrom zu versorgen, lautet das Ergebnis einer Umfrage von BSW-Solar und GdW unter Mitgliedsunternehmen des wohnungswirtschaftlichen Verbands.

Mit den Plänen zur Installation von Solaranlagen punktet die Wohnungswirtschaft bei den Mietern: 59 Prozent würde es begrüßen, Solarstrom vom Dach des Wohngebäudes zu beziehen, ergab eine YouGov-Befragung für BSW-Solar. Bei den hier befragten Wohnungsunternehmen, die bereits Solaranlagen installiert haben, sind im Durchschnitt erst 15 Prozent der Wohngebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet.

Um Wohnungsunternehmen, Wohneigentümergemeinschaften und Photovoltaikprojektierer über das Betreiberkonzept zu informieren, haben BSW-Solar und GdW einen kostenlosen Leitfaden zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung veröffentlicht.

Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung: Leitfaden und Mustervertrag


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