Für jeden Zweig der Sozialversicherung gelten eigene Beitragssätze, die nach Bedarf angepasst werden können. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung ist in § 341 SGB III festgeschrieben und beträgt aktuell 2,6 Prozent. Dabei wird es voraussichtlich auch 2025 bleiben.
Die Tabellen und Lohnprogramme für den Lohnsteuerabzug 2024 wurden bereits mehrfach geändert. Für Dezember 2024 sind nochmals neue Tabellen bekanntgegeben worden. Erfreulicher Grund ist eine nachträgliche Erhöhung des steuerfreien Existenzminiums.
Nur noch bis Ende Dezember diesen Jahres können Arbeitgeber ihren Beschäftigten die sogenannte Inflationsausgleichsprämie steuerfrei bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gewähren. Dies sollte auch bei etwaigen Streitigkeiten über Inflationsausgleichszahlungen bedacht werden. Vorsicht ist außerdem im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten, die keinesfalls steuerfrei ausbezahlt werden dürfen, selbst wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.
Das Bundeskabinett ließ am 6.11.2024 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 passieren. Zuvor hatte es wochenlang Streit darüber gegeben. Damit stehen die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr fest. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze soll ab Januar 2025 bei 73.800 Euro liegen. Die weiteren Werte im Überblick.
Die Tarifvertragsparteien können definieren, dass diejenigen Angestellten als außertariflich gelten, deren Gehälter die höchste tarifliche Entgeltgruppe überschreiten. Legt ein Tarifvertrag dabei keinen bestimmten prozentualen Abstand zur höchsten Entgeltgruppe fest, genügt zur Erlangung des Status eines außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten, so das Bundesarbeitsgericht.
Nach der Tarifrunde TV-L für die Tarifbeschäftigten der Länder wird das Verhandlungsergebnis regelmäßig auf die Landesbeamtinnen und Landesbeamten übertragen. Wann und wie dies geschieht, hängt jedoch vom einzelnen Bundesland ab. Einen neuen Stand gibt es in Sachsen-Anhalt.
Eine der wichtigsten Aufgaben zum beziehungsweise nach dem Jahresende ist die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung für 2024. Bei ausscheidenden Beschäftigten kann es zudem bereits ab Jahresanfang zur Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen für 2025 kommen. Dafür hat die Finanzverwaltung eine neue Anleitung mit einigen Neuerungen veröffentlicht.
Auf „Beschäftigte in Gaststätten“ ist der TVöD nicht anwendbar. Dies gilt aber nur dann, wenn die Beschäftigten in einem Betrieb tätig sind, dessen Zweck darauf gerichtet ist, Gästen Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort gegen Entgelt anzubieten. Dies war bei einem „Mitarbeiter Service“, der in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums eingesetzt war, nicht der Fall. Somit ist der TVöD auf den Beschäftigten anzuwenden.
Wenn ein Arbeitgeber aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA eine Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Entgeltordnung vornimmt, kann die Eingruppierung nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden.
In einem Rechtsstreit um die richtige Eingruppierung nach dem TVöD muss grundsätzlich der Beschäftigte beweisen, dass die Voraussetzungen der begehrten Eingruppierung vorliegen. Bei der sog. korrigierenden Rückgruppierung kann die Beweislast beim Arbeitgeber liegen. Das BAG hat klargestellt, wann überhaupt eine korrigierende Rückgruppierung vorliegt.
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Wenn sich eine Arbeitnehmerin in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus befindet, fehlt sie nicht unentschuldigt. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden.
Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei Unglücksfällen (vgl. § 94 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 13 a SGB VII) sind nicht auf die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung anzurechnen. Anders als die Witwen- und Halbwaisenrente haben die Mehrleistungen nicht primär eine Lohnersatz- oder Unterhaltsersatzfunktion, so das BVerwG.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Besoldung der Beamten des Bundes reformiert werden. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren wurde nun angehalten. Der Beamtenbund dbb kritisiert dies scharf und droht mit einer Klage.
"Arbeitsvorgänge" im Sinne von § 12 TV -L sind keine Einzeltätigkeiten, sondern die Arbeitsleistungen, die zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen. Insoweit können die Tätigkeiten einer Beschäftigten in der Serviceeinheit eines Amtsgerichts einen einzigen Arbeitsvorgang bilden.
Jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung kann die Abgabenpflicht zur Künstlersozialversicherung auslösen. Für die Abgabepflicht gilt grundsätzlich der 31. März als Stichtag für die Meldung. Aufgrund der Corona-Krise werden jetzt aber verschiedene Maßnahmen angeboten.
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Zur Ermittlung des pfändbaren Teils des Einkommens sind Geld- und Sachleistungen zusammenzurechnen. Nicht einbezogen wird jedoch der steuerlich zu berücksichtigende geldwerte Vorteil für die Nutzung des Pkw auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer (sog. 0,03 %-Regelung). Das hat das BAG entschieden.
Wird in den Monaten Januar bis März eines Jahres eine Einmalzahlung ausgezahlt, ist die Märzklausel bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten. In welchen Fällen gilt die Märzklausel? Und wie ist sie praktisch umzusetzen? Ein Überblick.
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