Deutscher Juristinnenbund legt Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz vor
Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes erklärt, man wolle es nicht weiter dem "Goodwill" der Unternehmen überlassen, ob sie Geschlechtergerechtigkeit fördern wollen oder nicht. Auf Freiwilligkeit zu setzen bringe nichts, wie die diversen Gendergaps eindrücklich zeigten. Benötigt werde ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, welches die Unternehmen nachhaltig und wirksam verpflichte, dafür zu sorgen, diskriminierende Strukturen zu überwinden – sowohl was die Personalpolitik und Bezahlung als auch die Arbeitsbedingungen angehe.
Gesetzesentwurf hat geschlechtergerechte Unternehmenskultur als Ziel
Die Gesetzeskonzeption des Juristinnenbundes enthält konkrete Regelungsvorschläge, argumentative Grundlagen und Leitfäden für eigenständige, progressive Unternehmenspolitiken. Ziel des Vorschlags ist eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur, die gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter garantiert. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Frauen und nicht-binäre Personen unabhängig von sozialer Herkunft, Alter, Bildung, Ethnie, Gesundheit und Lebenslage ihre Existenz eigenständig sichern und wirtschaftlich unabhängig leben können.
Eckpunkte des "Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft"
- Die Konzeption eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft will der Gleichberechtigung der Geschlechter auch im Arbeitsleben zum Durchbruch verhelfen. Zahlreiche Regulierungsansätze sorgen dafür, die Verwirklichungschancen von Frauen sicherzustellen, unabhängig von sozialer Herkunft, Alter, Bildung und Qualifikation, Ethnie, Gesundheit und davon, in welcher Lebenslage sie sich befinden.
- Dies wird jedoch auch mittels eines Gesetzes nur gelingen, wenn die oft verdeckt bleibenden diskriminierenden Strukturen in den Betrieben und Unternehmen durch eine geschlechtergerechte, diskriminierungsfreie Unternehmenskultur abgelöst werden
- Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Konzeption mit sanftem Zwang und erlegt der Wirtschaft eine "regulierte Selbstregulierung" auf. Die Entscheidungsträger, die die Unternehmenskultur prägen und maßgeblichen Gestaltungseinfluss haben, werden gesetzlich dazu verpflichtet, diskriminierende Strukturen aufzudecken und verbindlich Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen – also selbst zu regulieren. Das Gleichstellungsgesetz gibt dazu den Rahmen vor, definiert die Bedingungen und sichert auch die Durchsetzung.
- Das Gesetz sieht je nach Regulierungsdruck unterschiedlich konkrete Handlungsverpflichtungen für die vier Handlungsfelder "Personalstruktur und Personalentwicklung", "Entgeltgleichheit", "Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz" sowie "Arbeitszeit und Vereinbarkeit der Lebensbereiche" vor, die weitgehend eigenständig in den Unternehmen durch passgenaue Gleichstellungsstrategien zu konkretisieren und realisieren sind.
- Die Konzeption schafft eine öffentliche Kontrollmöglichkeit durch Berichtspflichten in digitalisierter Form, welche die Möglichkeit geben, die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen und die Fortschritte in der Gleichstellungspolitik der Unternehmen zu überprüfen und gegebenenfalls verstärkend einzuwirken. Die Konzeption setzt dabei zunächst auf positive Reaktionen wie Auditierungen, Zertifizierungen und weitere sozial- und steuerrechtliche Erleichterungen für rechtstreue Unternehmen. Es sind jedoch auch Sanktionen vorgesehen, angefangen bei Bußgeldern bis hin zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge und Beihilfen.
- Der gesamte Prozess, eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur von der Aufdeckung der Diskriminierungslagen, über die Festlegung der Gleichstellungsstrategien bis zu deren Durchsetzung zu schaffen, bedarf der staatlichen, aber auch der gesellschaftlichen Unterstützung.
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