Berufsbegleitend zum Master of Laws
Haufe Online-Redaktion: An wen richtet sich der neue Studiengang zum Master of Laws?
Heinz-Dietrich Steinmeyer: Der Studiengang richtet sich an Juristen, Ökonomen und an Berufstätige aus Unternehmen und Kanzleien, die ihre Expertise vertiefen beziehungsweise um eine fundierte arbeitsrechtliche Ausbildung ergänzen möchten. Auch für Personaler besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsstudiengang zu absolvieren.
Haufe Online-Redaktion: Wäre denn das in diesen Berufen benötigte arbeitsrechtliche Wissen nicht auch in einem universitären Studiengang Rechtswissenschaften zu vermitteln?
Steinmeyer: Das Arbeitsrecht hat eine enorme Bedeutung in der Praxis. Komplexität des Wirtschaftsgeschehens und Komplexität des Arbeitsrechts stehen in einer unmittelbaren Wechselbeziehung. Die Personalarbeit steht vor immer komplexeren Herausforderungen. Damit steigen aber auch die Erwartungen: Verlangt wird Expertise, die sowohl in die Tiefe geht als auch die vielfältigen Zusammenhänge abdeckt. Komponenten, die in der universitären Erstausbildung nicht in dem Maße gelehrt werden können. Genau hier setzt unser Masterstudiengang an. Der Studiengang Master of Laws kombiniert die Vermittlung von wissenschaftlichem Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug – und schließt damit universitäre Ausbildungslücken.
Haufe Online-Redaktion: Wo zeigt sich dieser Praxisbezug?
Steinmeyer: Er zeigt sich schon bei der Zusammensetzung des Dozententeams aus Praktikern der Justiz und der Anwaltschaft sowie aus Wissenschaftlern der Rechts- aber auch der Wirtschaftswissenschaft. So ist sichergestellt, dass sowohl die systematischen Zusammenhänge vermittelt werden als auch die konkrete Herangehensweise und Arbeit in der Praxis. Unser Ansatz beginnt bei den Lebenssachverhalten und arbeitet die Fragenkomplexe mit ihren Querverbindungen zu anderen Bereichen auf. So gehören beispielsweise zum Recht der Kündigung auch die Folgen im Bereich der Sozialversicherung und zum Beginn des Arbeitsverhältnisses auch die Meldepflichten.
Haufe Online-Redaktion: Das Studienpensum umfasst 420 Unterrichtsstunden – das klingt nach einer hohen zeitlichen Belastung neben dem Beruf.
Steinmeyer: Der Studiengang ist berufsbegleitend konzipiert. Die Vorlesungen finden blockweise einmal monatlich in Münster statt und ermöglichen den Studierenden so, Arbeit und Studium unter einen Hut zu bringen. Doch wir wissen natürlich, dass die Doppelbelastung aus Beruf und Studium trotzdem ein hohes Maß an Motivation und Belastbarkeit erfordert. Wir wissen aber auch, dass am Ende alle von diesem Einsatz profitieren – der Absolvent genauso wie sein Unternehmen. Denn mit dem erfolgreichen Masterabschluss hat er nicht nur unter Beweis gestellt, dass er der Doppelbelastung stand hält, er ist auch fachlich perfekt auf seine zukünftigen Aufgaben vorbereitet. Die Erfahrung zeigt auch, dass das gemeinsame Studium unter den Teilnehmern zu Netzwerkbildung führt, die für die spätere Berufstätigkeit von entscheidender Bedeutung ist.
Haufe Online-Redaktion: Gibt es besondere Zulassungsvoraussetzungen?
Steinmeyer: Über die Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss des Studiengangs, der sich aus Hochschullehrern der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zusammensetzt. Neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium müssen die Bewerber über eine mindestens einjährige, einschlägige Berufstätigkeit verfügen. Bewerber ohne rechtswissenschaftliches Erststudium müssen über juristische Grundkenntnisse verfügen. Besonderheiten bestehen bei Bachelor-Absolventen: Diese müssen für eine erfolgreiche Bewerbung 240 ECTS-Punkte mitbringen, wobei fehlende ECTS-Punkte aufgrund von Berufserfahrung angerechnet werden können. Einzelheiten sind der aktuellen Zulassungsordnung zu entnehmen.
Das Interview führten Katharina Schmitt und Michael Miller, Redaktion Personal.
Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer ist Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Eine ausführliche Übersicht der Modulinhalte, Termine und Bewerbungsmodalitäten des neuen Studiengangs „Arbeitsrecht“ stehen auf der Webseite der Uni Münster www.uni-muenster-llm.de zur Verfügung.
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