Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden mobiles Arbeiten im Ausland ermöglichen, sollten neben der Entsenderichtlinie auch eine firmeninterne Richtlinie erstellen. So können sie die Spielregeln selbst bestimmen und heikle Fragen vorab klären.
Spätestens seitdem die Coronapandemie wie ein Katalysator auf die Machbarkeit von Homeoffice und mobilem Arbeiten gewirkt hat, kann es sich kaum ein Unternehmen mehr leisten, seinen Beschäftigten ortsunabhängiges Arbeiten zu versagen. Dies gilt umso mehr, wenn es auf Fachkräfte angewiesen ist oder in einem starken Wettbewerb zu anderen Firmen steht. In der Tat wollen schon seit Längerem viele Arbeitgeber aus eigenem Antrieb Modelle anbieten, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, problemlos auch im Ausland im Homeoffice und Co. zu arbeiten.
Doch der gute Wille allein reicht nicht aus. Zum einen sind die Konstellationen inzwischen sehr vielfältig und reichen von der Workation über Bleisure Travel bis hin zur dauerhaften Wohnsitzverlegung ins Ausland. Im Kern geht es dabei um grenzüberschreitendes virtuelles Arbeiten jenseits des Firmenstandorts. Zum anderen birgt jede Konstellation ihre eigenen rechtlichen Herausforderungen, die es zu kennen und zu meistern gilt.
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