Anonyme Arbeitgeberbewertung online: Über Risiken + Nebenwirkungen informiert der Arbeitsrichter
Die Bewertungen drehen sich dabei nicht um den Chef allein. Auch für das Betriebsklima, den Lohn, die Aufstiegschancen und das Angebot an Weiterbildungen dürfen Noten vergeben werden.
Ist der Arbeitnehmer durch die Anonymität geschützt?
Die Bewertungsportale motivieren den Arbeitnehmer seinen Ärger über den Arbeitgeber loszuwerden und Kritik zu äußern. Er kann seinem Chef einmal richtig die Meinung sagen – kostenlos und anonym.
Der Anschein totaler Anonymität trügt jedoch. Überschreitet der Nutzer die Grenze der freien Meinungsäußerung und kommt es zu einem Rechtsstreit, kann das Gericht die dem Pseudonym zugehörigen Nutzerdaten vom Anbieter einfordern.
Wo sind die Grenzen der freien Meinungsäußerung?
Zwar kann sich der Arbeitgeber gegen die Vergabe schlechter Noten oder die Äußerung sachlicher Kritik nicht wehren. Anderes gilt für Schmähkritik, Verleumdungen, üble Nachreden, unwahre Behauptungen und die Preisgabe von Firmengeheimnissen. Hier kann er Strafanzeige stellen und auf Widerruf und Unterlassung klagen. Im Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber eine Abmahnung oder in besonders harten Fällen eine fristlose Kündigung aussprechen.
Schon begründeter Verdacht einer Straftat kann für Kündigung reichen
In Einzelfällen reicht schon der begründete Verdacht einer Straftat für eine Kündigung aus. Wird beispielsweise der Ruf der Firma beschädigt, indem jemand über vertrauliche Details schreibt, die nur er oder ein weiterer Kollege wissen kann, so darf der Arbeitgeber den Verdächtigten aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses entlassen.
Werden Bewertungen unzensiert veröffentlicht?
Um Unannehmlichkeiten von Vornherein zu vermeiden, verbieten die Anbieter der Websites ausdrücklich diskriminierende, beleidigende, rufschädigende, rassistische und vulgäre Aussagen sowie das Veröffentlichen von Firmengeheimnissen.
Des Weiteren werden Sicherheitsvorkehrungen geschaffen. So werden beispielsweise frei formulierte Kommentare manuell gesichtet und freigeschaltet. Bei Regelverstößen muss der Nutzer den Eintrag vor einer Freischaltung überarbeiten.
Wer profitiert von der Bewertung?
Das Ziel der Website-Anbieter ist es, potentiellen Bewerbern einen Blick hinter die Kulissen zu verschaffen. Sie sollen ehrliche Meinungen aus erster Hand erhalten, um sich so ein Bild von der Firma machen zu können. Während sich einige Anbieter als eine Art neues Prüfsiegel für arbeitnehmerfreundliche Firmen sehen, rufen andere, aufgrund der Subjektivität, zur vorsichtigen Interpretation auf. Neben Bewerbern und Außenstehenden sollen auch die Chefs von der Kritik profitieren: Sie erfahren, was ihre Arbeitnehmer wirklich denken.
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