Gesamtbild der persönlichkeitsverletztenden Handlungen zählt

Die dauerhafte Verletzung der Persönlichkeit eines Arbeitnehmer kann als Mobbing einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Bei der Bewertung ist das Gesamtbild ausschlaggeben, dass sich durch die einzelnen Handlungen ergibt

Mobbing ist nicht leicht nachzuweisen, manchmal gelingt es aber doch. In dem konkreten Fall war ein Arbeitnehmer seit 1992 in der IT-Abteilung eines Unternehmens beschäftigt. Seit 2006 sprach der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten mehrfach darauf an, dass er nicht ausgelastet sei und bat um weitere Aufgaben. Das wurde nicht positiv aufgenommen.

Ätzend: Täglich Arbeitsberichte gefertigt und Schrott sortiert 

Schließlich wurde er angewiesen, täglich Arbeitsberichte zu verfassen und EDV-Schrott zu sortieren. Der Arbeitsplatzkonflikt spitzte sich in der Folgezeit so zu, dass der Angestellte sich psychotherapeutisch behandeln lassen musste.

Seit November 2010 war er arbeitsunfähig erkrankt. Nun klagte der Angestellte auf Schmerzensgeld wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.

Mitarbeiter systematisch ausgegrenzt 

Mit Erfolg. Die Richter sprachen dem Mann 7.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Arbeitgeber habe den Mitarbeiter systematisch ausgegrenzt und ihm suggeriert, fachlich und persönlich ungeeignet und minderwertig zu sein. Das habe seine persönliche Würde verletzt. 

(ArbG Siegburg, Urteil v. 11. Oktober 2012, 1 Ca 1310/12).


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