Frauenquote im Bundesrat zwischen lauter Befürwortern gestrandet
Gegenstand der Diskussion ist die Frauenquote seit Jahrzehnten. In der Wirtschaft wurde sie bisher kaum umgesetzt. Der Anteil der Frauen in den Vorständen und Aufsichtsräten größerer Wirtschaftsunternehmen dümpelt seit jeher im unteren prozentualen Bereich und hat sich trotz vieler Versprechungen aus der Wirtschaft in kaum verbessert.
Hoffen und Harren auf Selbstverpflichtung
Die Hoffnungen, dass eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft - wie die von der Bundesfamilienministerin favorisierte Flexiquote – früher oder später doch noch zum Erfolg führen könnte, finden zumindest in der bisherigen Realität keinerlei Stütze.
Absurdistan lässt grüßen
Der nicht ohne wahltaktische Erwägungen platzierte Schachzug der Opposition, über eine Initiative im Bundesrat eine Abstimmung des Parlaments zu erzwingen, ist grandios gescheitert. Blamiert haben sich eigentlich alle.
Zur Abstimmung stand ein Antrag, den die Grünen kurzfristig änderten, so dass er inhaltlich den Vorstellungen der CDU entspricht.
Die Gretchenfrage
Wagt es Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, für den Oppositionsantrag einer von ihr oft verfochtenen festen Quote zu stimmen - und wendet sich damit gegen die Flexi-Quote ihrer Kabinettskollegin Schröder und die Fraktionsdisziplin und letztlich gegen die eigene Koalition? Nein, sie tat es nicht. Genauso wenig die meisten der zuvor als potentielle Abweichlerinnen bearbeiteten Koalitionskolleginnen.
Illustriert wird die Widersprüchlichkeit des Geschehens am besten durch den Kommentar einer Vertreterin der CDU-Frauen, die erklärte, dass Abgeordnete gelegentlich für das Gegenteil dessen stimmen müssten, was sie eigentlich wollten, um im Ergebnis dann doch das Gewollte zu erreichen. Glücklich der Wähler, der das noch versteht.
Nur wenige Unternehmen vom Bundesratsvorstoß erfasst
Bei nüchterner Betrachtungsweise stellt sich der Vorstoß der Opposition als nicht so umfassend dar, wie er ursprünglich angekündigt wurde. Der Entwurf sieht die Einführung eines Stufenmodells vor, wonach ausschließlich für börsennotierte Unternehmen in den Aufsichtsräten der Anteil an weiblichen Mitgliedern bis 2018 auf 20 % und bis zum Jahr 2023 auf 40 % gesteigert werden soll.
Der Vorschlag betrifft weder die eigentlichen Führungsgremien von Aktiengesellschaften, also die Vorstände, noch befasst er sich mit anderen Unternehmensformen wie zum Beispiel der GmbH. Die Annahme des Gesetzes hätte im Ergebnis sicher eine wichtige Tür zur Gleichstellung von Frauen in Wirtschaftsunternehmen aufgestoßen, eine Komplettlösung wäre es nicht gewesen.
Rechtliche Problematik bisher wenig thematisiert
Viele mit einer festen Frauenquote verbundenen rechtlichen Probleme sind bisher auch nicht gelöst. Zum einen ist die EU-rechtliche Seite zu beachten. Der Entwurf einer EU-Richtlinie zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts unter den nichtgeschäftsführenden Führungskräften börsennotierter Unternehmen ist rechtlich bisher umstritten.
Der Entwurf bewegt sich im Spannungsfeld des Eigentumsgrundrechts der Unternehmen nach Artikel 17 Abs. 1 EU-GrCh und dem Gleichstellungsauftrag aus Art. 23 EU-GrCh.
Im deutschen Recht werden die rechtlichen Koordinaten durch das nach Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht und das daraus abgeleitete Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb einerseits
und die Pflicht zur Gleichbehandlung von Mann und Frau gemäß Art. 3 GG und das daraus abgeleitete Diskriminierungsverbot andererseits gesetzt.
Die Scheu vor den Leitungsgremien ist groß
Aus dem Spannungsfeld dieser Rechte ist es zu erklären, dass nach den bisherigen Vorschlägen nur die Aufsichtsgremien der Unternehmen von der Quote betroffen sind, die eigentlichen Leitungsgremien der Unternehmen aber unangetastet bleiben.
Besonders die in Deutschland verbreiteten Familienunternehmen, die zum Teil eine erhebliche Größe haben, werden in der Rechtswissenschaft unter eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Frauenquote als äußerst problematisch angesehen.
Die Einführung einer Frauenquote in den Leitungsgremien dieser Unternehmen wird im Hinblick auf die Eigentumsrechte der Eigner bisher nicht ernsthaft vorgeschlagen.
Anders gesagt: Nach bisherigem Stand sollen die Frauen nur bei der Kontrolle der Unternehmen ein größeres Gewicht erhalten, die Unternehmensleitung selbst bleibt weiterhin den Männern vorbehalten.
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