In Kündigungsschutzprozessen spielt bei der Bewertung der Kündigungsgründe die subjektive Einschätzung des jeweiligen Arbeitsrichters eine nicht unbedeutende Rolle. Dabei kann auch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung einer Region die Entscheidungsfindung spürbar beeinflussen.

Zu diesem Ergebnis kamen zwei Wirtschaftswissenschaftler der Technischen Universität Darmstadt. In allen untersuchten Fällen ging es um betriebsbedingte Kündigungen einer großen deutschlandweit operierenden Elektronik-Handelskette. Die Fälle hatten also sämtlich einen unmittelbar vergleichbaren Hintergrund. Zudem wurde die Elektronik-Handelskette in allen Prozessen von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten.

 

Je stärker die Wirtschaftskraft der Region umso geringer die Chancen des Arbeitnehmers

Die Wissenschaftler haben eine eindeutige Tendenz der Gerichte festgestellt, die Arbeitnehmer in wirtschaftlich schwachen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit stärker gegen Kündigungen zu schützen als in wirtschaftlich stärkeren Regionen. Auch die zuerkannten Abfindungen waren in wirtschaftlich schwachen Regionen höher.

 

Intention des Kündigungsschutzrechts

Nicht beurteilt haben die Wissenschaftler die Frage, ob eine solche tendenzielle Verschiebung möglicherweise der gesetzgeberischen Intention des Kündigungsschutzrechts entspricht. Denn die Richter müssen bei der Beurteilung einer betriebsbedingten Kündigung eine Interessenabwägung vornehmen, bei der gerade auch der Prognose der Chancen des jeweiligen Klägers auf dem regionalen Arbeitsmarkt eine nicht unwichtige Rolle zukommt.

 

Arbeitnehmer mit Kindern kommen besser weg

Die Wissenschaftler haben aber noch weitere Einflüsse untersucht und festgestellt: Arbeitnehmer mit Kindern, die sich gegen eine Kündigung wehren, haben bei den Gerichten bessere Karten als kinderlose Kläger. Dagegen spielen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter und der Familienstand eine eher untergeordnete Rolle. Interessant: Gewerkschaftsanwälte erzielten für ihre Mandanten durchweg bessere Ergebnisse als Allgemeinanwälte.

 

Mehrheitlich mit Frauen besetzte Kammern sind frauenfreundlicher

Das Geschlecht der Kläger spielt für den Ausgang eines Rechtsstreits grundsätzlich keine signifikante Rolle, es sei denn die Kammer des Arbeitsgerichts ist mehrheitlich mit Frauen bzw. mit Männern besetzt. In diesen Fällen verzeichneten die Wissenschaftler Vorteile für den Kläger, der das gleiche Geschlecht wie die Mehrzahl der Kammermitglieder hat.

 

(Technische Universität Darmstadt, Studie Prof. Dr. Michael Neugart u. Helge Berger: Auswertung von 221 arbeitsgerichtlichen Prozessen, die in den Jahren 2003 bis 2006 an 33 Arbeitsgerichten in verschiedenen Bundesländern geführt wurden )