Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2016

Zum Jahreswechsel ändert sich die Düsseldorfer Tabelle wie angekündigt erneut. Damit steigt der Anspruch unterhaltsberechtigter Kinder bis zum fünften Lebensjahr auf 335 Euro, für Sechs- bis Elfjährige auf 384 Euro und für  12- bis 17-Jährige auf 450 monatlich.

Die  Düsseldorfer Tabelle, die die Regelsätze für den Kindesunterhalt sowie die Selbstbehaltsätze für den Unterhaltspflichtigen festlegt, wird nach dem 1.8.2015 zum 1.1.2016 erneut angepasst. Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder vom 3. Dezember 2015 (BGBl. 2015, 2188).

Die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder erfolgt ab 1.1.2016 nicht mehr über den steuerlichen Freibetrag, sondern werden über eine Verordnung an das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum der Kinder geknüpft.

Der Anstieg des Unterhalts

Der Mindestunterhalt eines Kindes

  • bis Ende des sechsten Lebensjahres (= 1. Stufe) erhöht sich von 328 EUR auf 335 EUR monatlich
  • von sieben bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (= 2. Stufe) von 376 auf 384 EUR monatlich und
  • ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (= 3. Stufe) von 440 auf 450 EUR monatlich.

Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der 2. und 3. Altersstufe.

Studierende Kinder

Volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, haben künftig sogar Anspruch auf 735 Euro statt bislang 670 Euro im Monat. Darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300 Euro. Der Betrag orientiert sich an dem Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, der im Herbst 2016 entsprechend steigen soll.


Die neuen Werte ab 1.1.2016

   Nettoeinkommen    - 5    6-11   12-17  ab 18  %  Selbstbehalt

1.

bis 1.500

335

384

450

516

100

880/1080

2.

1.501 – 1.900

352

404

473

542

105

1.180

3.

1.901 – 2.300

369

423

495

568

110

1.280

4.

2.301 – 2.700

386

442

518

594

115

1.380

5.

2.701 – 3.100

402

461

540

620

120

1.480

6.

3.101 – 3.500

429

492

576

661

128

1.580

7.

3.501 – 3.900

456

523

612

702

136

1.680

8.

3.901 – 4-300

483

553

648

744

144

1.780

9.

4.301 – 4.700

510

584

684

785

152

1.880

10.

4.701 – 5.100

536

615

720

826

160

1.980

ab 5.101

nach den Umständen des Falles


Zu den Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle kommen Sie hier


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