Elfjähriger Schulschwänzer – Eltern müssen Schulbesuch durchsetzen
Der heute elfjährige Junge ist das jüngste Kind einer Familie aus dem Kreis Warendorf. Er wurde mit sieben Jahren eingeschult und fehlte bereits im ersten Schuljahr 40 Tage. Die Eltern meldeten das Kind 2010 an der Grundschule ab, aber auch die Integration in zwei weiteren Grundschulen scheiterte, da er dort nur wenige Tage ausharrte.
Mutter unterrichtet ihren Sohn selbst
Der Versuch, den Jungen zu Hause durch geeignete Lehrkräfte unterrichten zu lassen, war ebenfalls ohne Erfolg. Letztendlich unterrichtete die Mutter, eine Informatikerin, ihren Sohn, welcher über einen altersgerechten Wissenstand verfügt. In der Vergangenheit lehnten es die Eltern ab, den Jungen gegen seinen Willen auf eine öffentliche Schule zu schicken.
OLG: Jugendamt muss eingreifen
Das OLG Hamm entzog nun den Eltern das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheit und übertrug es dem zuständigen Jugendamt. Zur Begründung führte der 8. Senat an, dass das geistige und seelische Wohl des Kindes trotz des altersgerechten Wissensstandes gefährdet sei.
Eltern haben durch fehlende Grenzen Schulunlust des Kindes gefördert
Die Eltern hätten zudem in der Erziehung versagt und ihrem Kind keine Grenzen gesetzt. Der Sachverständige führte in seinem Gutachten aus, dass der Junge keine Regeln und Pflichten kenne. Des Weiteren könne die Mutter trotz ihrer Ausbildung nicht in der Lage sein, sämtliche Bildungsinhalte einer weiterführenden Schule zu vermitteln.
Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt bei den Eltern
Zudem sei ein Schulbesuch notwendig, um soziale Kompetenzen effektiver zu erlernen und in das Gemeinschaftsleben hineinzuwachsen, so der Senat für Familiensachen. Im Übrigen hatte er davon abgesehen, den gut in der Familie integrierten Jungen aus seinem familiären Umfeld herauszunehmen.
(OLG Hamm, Beschluss v. 12.06.2013, 8 UF 75/12).
Praxishinweis: Im schlimmsten Fall kann den Eltern sogar Haft drohen. Eine uneinsichtige Mutter aus Berlin wurde kürzlich zu einer Haftstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil ihr Sohn insgesamt 1000 Tage die Schule schwänzte (AG Berlin, Urteil v. 22.08.2013, 408 Ds 203/12).
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