Waldmeister als Vorname ist eine unzulässige Namenswahl

Ein Standesbeamter lehnte gegenüber den Eltern eines Jungen die Beurkundung seines Namens Waldmeister ab. Das OLG Bremen stärkte nun dem Standesbeamten und dem arglosen Jungen in dieser Angelegenheit den Rücken. Das Kind dürfe durch den gewählten Vornamen nicht der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Ein Prosit auf das Oberlandesgericht!

Zum Sorgerecht gehört auch die Namensgebung für das Kind. Die darf nicht so ausgeübt werden, dass die Gefahr naheliegt, dass das Kind durch die Wahl des Vornamens der Lächerlichkeit preisgegeben wird.

"Waldmeister" ist kein Vorname

Das Standesamt hat  sich geweigert, dem Kind den Namen aufzubürden und um seine Weigerung zu untermauern ein Gutachten eingeholt. Die Universität Leipzig führte darin aus, dass das Wort „Waldmeister“ könne als Vorname nicht nachgewiesen werden.

Das Wort „Meister“ sei seit dem 8. Jahrhundert im deutschen Sprachraum für einen Baumeister, Künstler, Leiter, Lehrmeister und Lehrer üblich, erscheine aber nur in Familiennamen.

Blumen- und Pflanzenbezeichnungen seien zwar vor allem als weibliche Vornamen gebräuchlich (Jasmin, Rosa, Erika) jedoch oft nicht als Pflanzennamen aufgekommen, sondern nur wegen ihrer Ähnlichkeit an Blumennamen angelehnt.

Nur Pflanzenbezeichnung und Bestandteil für Getränke und Speiseeis

Das Wort „Waldmeister“ werde im deutschen Raum nicht als Vorname, sondern vor allem als Pflanzenbezeichnung und als Bestandteil für Getränke und Speiseeis assoziiert. Diese Assoziation eines Vornamens könne dazu führen, dass sein Träger der Lächerlichkeit preisgegeben werde.

Trendunabhängig Naturverbundenheit ausdrücken?

Die unglücklichen Eltern hielten dagegen, dass der Vorname „Waldmeister“ nicht negativ konnotiert sei, sondern vor allem Naturverbundenheit impliziere. Vermeintliche Trendnamen könnten sich nicht selten innerhalb einer Dekade zu einem regelrechten Stigma wandeln. Assoziationen würden sich kontinuierlich ändern und seien nicht vorhersehbar.

Geht in den USA doch auch

Im Übrigen sei der Vorname „Woodruff“ in den Archiven der US-Zensusbehörden mehrfach für das 19. und 20. Jahrhundert nachweisbar. Die eindeutige Nachweisbarkeit des Vornamens „Waldmeister“ sowie des Namensbestandteils „Master/Meister“ in der englischen Sprache müsse es ihnen ermöglichen, ihrem Sohn die ausgewählten und für ihn bestimmten Namen zu geben.

Gericht sah Kindeswohlgefährdung
Das Amtsgericht Bremen sah wie das Standesamt die Grenze der grundsätzlich freie Namensgebung der Eltern bei der Kindeswohlgefährdung. Die sei hier überschritten, denn die Verwendung der bekannten Pflanzen- und Geschmacksbezeichnung „Waldmeister“ als Vorname gebe ein Kind der Lächerlichkeit preis.
Den Eltern obliegt die Sorge für die Person des Kindes. Das umfasst auch das Recht, dem Kind einen Vornamen zu geben. Diesem Recht sind Grenzen gesetzt. Es kann kein Vorname gewählt werden, der die naheliegende Gefahr begründet, dass er den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben wird. So verhält es sich bei der Wahl des Vornamens "Waldmeister".

Alle Instanzen voten gegen Waldmeister

Auch das OLG Bremen ließ Waldmeister nicht ins Familienbuch vordringen: Mangels einschlägiger Bestimmungen im Namensrecht seien Eltern in der Wahl des Vornamens zwar grundsätzlich und weder an Gebräuchlichkeit noch die Geschlechtsbezogenheit eines Namens gebunden (BVerfG, Beschluss v. 05.12.2008, 1 BvR 756/07).

Namen könnten nach verbreiteter Auffassung als sprachliche Kennzeichnung einer Person auch erfunden werden. Der Staat sei aber zur Wahrnehmung seines Rechts nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG berechtigt und verpflichtet einzugreifen, wenn verantwortungslose Namenswahl durch die Eltern das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht .

Wann liegt eine verantwortungslose Namenswahl vor?

Von verantwortungsloser Namenswahl ist zu sprechen, wenn ein Vorname die naheliegende Gefahr begründet, dass er Befremden oder Anstoß erregen, den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben oder ihn in der Entfaltung seiner Persönlichkeit beeinträchtigen wird. Das sah das Gericht hier gegeben.

(OLG Bremen, Beschluss v. 20.06.2014,  1 W 19/14).


Schlagworte zum Thema:  Recht, Sorgerecht, Kindeswohl