EU-Konsultation: Rechnungsvorschriten Umsatzsteuerrecht

Die EU-Kommission fragt in einer Konsultation u. a. nach möglichen Zielen einer weiteren Harmonisierung der Rechnungsstellungsvorschriften im Umsatzsteuerrecht. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) antwortet.

In einer Mitteilung zu seiner Stellungnahme S 10/18 regt der DStV an, die Unterschiede bei den Rechnungsstellungsvorschriften zwischen den EU-Ländern zu reduzieren, um grenzüberschreitende Umsätze zu erleichtern. Rechnungsstellungssysteme und -vorschriften, die an die Bedürfnisse von KMU angepasst sind, sollten nach Ansicht des DStV gefördert werden. Um das Risiko von Rechtsunsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten zu mindern, sei bei den Rechnungsstellungsvorschriften mehr Klarheit erforderlich.

Situation bei E-Rechnung seit 1.1.2012 verbessert

Zurückliegende Vereinfachungen hinsichtlich der Anforderungen für die E-Rechnung durch das Steuervereinfachungsgesetze 2011 sieht des DStV positiv. Die Akzeptanz und der Verbreitungsgrad der elektronischen Rechnungsstellung habe zugenommen.


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