Fristverlängerung für die Steuererklärung 2020 abgelehnt

Am 12.1.2022 sprachen sich die Ampelparteien im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gegen einen Antrag zur Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2020 aus. Das berichtet die Bundessteuerberaterkammer (BStBK).

Die BStBK bedauert in einer Pressemitteilung v. 12.1.2022 die Ent­scheidung, zunächst an der zu eng gesteckten Frist vom 31.5.2022 fest­zuhalten.

Achtung: Hinweis der Redaktion v. 16.2.2022

Das Bundeskabinett hat am 16.2.2022 den Regierungsentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Danach soll die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert werden. Die Abgabefrist für steuerliche Berater würde dann erst am 31.8.2022 enden (s. hierzu auch die News "Viertes Corona-Steuerhilfegesetz").

BStBK-Präsident fordert zeitliche Entzerrung und Entlastung bei den Fristen

Dass die so dringend benötigte Ent­lastung für Steuer­berater ver­wehrt wird, ist für BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab nicht nachvoll­ziehbar: "Seit Beginn der Corona-Pandemie ist unser Berufsstand im Dauereinsatz für die deutsche Wirtschaft. Die Corona-Hilfsprogramme laufen weiter, hinzu kommen mit deren Schlussabrechnungen und der Grundsteuerreform neue Mammutaufgaben. Um das neben den originären Aufgaben zu meistern, benötigen wir Steuerberater dringend zeitliche Entzerrung und Entlastung bei den Fristen."

Vorschlag für praxis­taugliche Regelung

Da sich alle Parteien in der Sache zwar für eine Frist­verlängerung ausge­sprochen haben, nur die konkrete Ausge­staltung noch für Dis­kussionen sorgte, ist die BStBK optimis­tisch, dass zeitnah eine praxis­taugliche Regelung gefunden wird. Wie diese konkret aus­sehen könnte, machte Schwab bereits in einem Brief an den neuen Bundes­finanz­minister klar:

Eine Frist­verlängerung für die Abgabe der Jahres­steuer­erklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere drei Monate und eine sukzessive Rück­führung in den Normal­zustand über die nächsten sechs Jahre seien dringend nötig. Anders könne der Berufs­stand die aktuelle Lage und den massiven Bearbeitungs­rückstau in den Steuerberater­kanzleien in den nächsten Jahren nicht bewältigen.

Der Vorschlag schaffe Rechts­sicherheit für Steuer­berater und Finanz­verwaltung. Die BStBK appelliert an den Gesetz­geber, die dringend benötigte Fristver­längerung schnellst­möglich in einem trag­baren Entwurf zu verab­schieden.

BStBK, Pressemitteilung v. 12.1.2022

Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung, Steuererklärung