Länder machen Druck bei Reform der Grundsteuer
"Durch Verzögerungen dürfen keine Fakten gegen den Willen der Länder geschaffen werden", sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur am Samstag in Stuttgart. Die Grundsteuer-Erhebung in der bisherigen Form war Anfang des Jahres vom Verfassungsgericht verworfen worden - die Berechnungsgrundlage sei verfassungswidrig und völlig überholt. Das Gericht hat bis spätestens 2019 eine Reform verlangt.
Frist bis Ende 2019
Man habe Sorge, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht rechtzeitig vor dieser Frist abgeschlossen sei, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der Finanzminister der drei Länder an Scholz, das dpa vorliegt. "Es ist daher dringlich, die modellspezifischen Fragen der Verfassungskonformität und der Machbarkeit sehr zeitnah zu untersuchen", heißt es darin. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstag) darüber berichtet.
"Ob Krankenhäuser, Kinderbetreuung, Altenpflege, Sportplätze, Volkshochschulen oder Radwege - unsere Städte und Gemeinden haben Aufgaben, die für alle wichtig sind", betonte Sitzmann. "Diese Aufgaben müssen bezahlt werden und dafür brauchen die Kommunen die Grundsteuer." Mit rund 14 Mrd. EUR jährlich ist die Steuer eine der größten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.
Verschiedene Modelle in der Diskussion
Baden-Württemberg, Bremen und Schleswig-Holstein sprechen sich zudem für ein werteorientiertes Modell bei der Reform der Grundsteuer aus. Das ifo-Institut hatte im September indes ein Konzept für eine Berechnung nur nach der Wohn- und Grundstücksfläche vorgelegt. Ein wertebasiertes Modell mit höheren Grundsteuerlasten in gefragten Regionen und niedrigeren Kosten in ländlichen Regionen wird zwar oft als gerechteste Lösung angesehen - aber auch als aufwendigste.
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