Grenzgängerregelung im DBA-Schweiz bei nicht ganzjähriger Beschäftigung
Vor dem FG München wurde folgender Fall verhandelt: Der Kläger hat einen Wohnsitz in der Schweiz und wurde in Deutschland als beschränkt steuerpflichtig veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei einer inländischen GmbH. Im Mai 2018 wurde dieses Arbeitsverhältnis beendet.
Feststellen der Grenzgängereigenschaft
Der Kläger war der Meinung, dass er als Grenzgänger im Sinne von Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz mit seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nur – mit Ausnahme eines Quellensteuereinbehalts für Deutschland von 4,5 % – in der Schweiz zu besteuern sei. Die für das Negieren der Grenzgängerregelung erforderliche Anzahl von mehr als 60 Nichtrückkehrtagen habe er mit lediglich 35 Nichtrückkehrtagen nicht erreicht. Das Finanzamt argumentiert dagegen, dass für die Grenzgängereigenschaft nur das aktive Beschäftigungsverhältnis bis Mai 2018 maßgeblich sei, so dass die im DBA vorgesehene 60-Tages-Grenze auf 22 Nichtrückkehrtage zu kürzen sei (5 Tage jeweils für Januar bis April und 2 Tage für die ersten zwei Maiwochen); diese Grenze von 22 Nichtrückkehrtagen wurde durch die vorliegenden 35 Tage überschritten.
Bestimmung der Nichtrückkehrtage
Die Klage ist unbegründet, da das Finanzamt die Anzahl der maßgeblichen Nichtrückkehrtage zutreffend mit 22 Tagen bestimmt hat, sodass diese Grenze durch die vorliegenden 35 Nichtrückkehrtage überschritten wurde. Damit scheidet eine Grenzgängereigenschaft des Klägers und somit ein Besteuerungsrecht der Schweiz nach Art. 15a DBA-Schweiz aus.
Grenzgängerregelung und Nichtrückkehrtage
Das Urteil vermag nicht zu überraschen, da die im Tenor genannte Vorgehensweise bei der Berechnung der Nichtrückkehrtage bereits von anderen Finanzgerichten angewendet wurde. In ähnlich gelagerten Fällen ist es den Steuerpflichtigen anzuraten, so viele Tage wie möglich in der Schweizerischen Wohnung zu übernachten, damit sich kein volles Besteuerungsrecht des Gehalts für Deutschland ergibt, sondern lediglich der auf 4,5 % beschränkte Quellensteuereinbehalt.
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
1.102
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
868
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
711
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
597
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
555
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
519
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
489
-
5. Gewinnermittlung
483
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
478
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
4751
-
Zinssatz für Schuldzinsenhinzurechnung bei Überentnahmen
13.09.2024
-
Grenzgängerregelung im DBA-Schweiz bei nicht ganzjähriger Beschäftigung
12.09.2024
-
Alle am 12.9.2024 veröffentlichten Entscheidungen
12.09.2024
-
Kindergeldanspruch auch für wohnsitzlose Kinder
11.09.2024
-
Bewertung eines Grundstücks als bebautes Grundstück
11.09.2024
-
Ausbildung zum Rettungshelfer als erstmalige Berufsausbildung
09.09.2024
-
Zur Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse
09.09.2024
-
Übergegangener Gewerbeverlust bei Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft
09.09.2024
-
Beiladung wegen Einsicht in Steuerakten
05.09.2024
-
Alle am 5.9.2024 veröffentlichten Entscheidungen
05.09.2024