Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontrollmitteilungen / 1.2 Anlass für die Erstellung einer Kontrollmitteilung

Nach § 9 BpO soll der Außenprüfer Feststellungen, die nach § 194 Abs. 3 AO für die Besteuerung anderer Steuerpflichtiger ausgewertet werden können, der zuständigen Finanzbehörde mitteilen. § 194 Abs. 3 AO verlangt seinerseits lediglich, dass anlässlich einer Außenprüfung Verhältnisse Dritter festgestellt werden. Der BFH hat hierzu entschieden, dass das Wort "anlässlich" mehr ...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.4 Auskunftsverweigerungsrechte

§ 194 Abs. 3 AO enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung von Kontrollmaterial in Fällen, in denen der geprüfte Steuerpflichtige – würde die Finanzverwaltung bei ihm eine Auskunft einholen – ein Aussageverweigerungsrecht hätte. Im Schrifttum wird dagegen teilweise die Auffassung vertreten, dass die Fertigung von Kontrollmitteilungen zu unterbleiben hat, sowei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ablaufhemmung durch Abgabe einer Steuererklärung und Nachfragen zur eingereichten Steuererklärung

Leitsatz Eine Nachfrage zu einer eingereichten Steuererklärung kann als Untätigkeitseinspruch ausgelegt werden und damit den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen. Sachverhalt Der Kläger gab für mehrere Jahre Einkommensteuererklärungen ab, die durch das Finanzamt nicht bearbeitet wurden. Verschiedene Male erinnerte der Kläger an die vorliegenden Steuererklärungen. Im Jahr 2020 ...mehr

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Kontrollmitteilungen / 2 Kontrollmitteilungen anderer Behörden an die Finanzbehörde

Zur Sicherung der Besteuerung sind andere Finanzbehörden sowie andere öffentliche Stellen, z. B. Gerichte, verpflichtet, den Finanzbehörden bestimmte Mitteilungen zu machen. § 93a AO bildet hierfür die gesetzliche Grundlage, aufgrund derer der Verordnungsgeber die Mitteilungsverordnung [1] erlassen hat. Die Steuerpflichtigen sind von den Mitteilungen zu unterrichten.[2] Darübe...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.3 Kontrollmitteilungen außerhalb des Außenprüfungsbereichs

Aus der in § 194 Abs. 3 AO getroffenen Regelung ergibt sich lediglich die aufgrund ihrer Bedeutung gesetzlich besonders hervorgehobene Berechtigung zur Erteilung von Kontrollmitteilungen. Hieraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, in anderen Fällen wäre dadurch die Erteilung von Kontrollmitteilungen ausgeschlossen. Kontrollmitteilungen stellen vielmehr eine ...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1 Kontrollmitteilungen bei Außenprüfungen

Werden anlässlich einer Außenprüfung Verhältnisse anderer Personen als des geprüften Steuerpflichtigen festgestellt, ist die Auswertung der Feststellungen insoweit zulässig, als ihre Kenntnis für die Besteuerung dieser anderen Personen von Bedeutung ist oder die Feststellungen eine unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen betreffen.[1] Die Auswertung geschieht dadurch, dass d...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.8 Rechtsbehelfe gegen Kontrollmitteilungen

Eine Kontrollmitteilung ist kein Verwaltungsakt, da sie weder gegenüber dem "geprüften" Steuerpflichtigen noch gegenüber der "anderen Person" etwas regelt.[1] Dies gilt auch, wenn der Prüfer Mitteilung von der Kontrollmitteilung macht. Daher ist ein Einspruch gegen eine Kontrollmitteilung nicht gegeben. Als Rechtsbehelf käme allenfalls eine allgemeine Leistungsklage und als ...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.5 Kontrollmitteilungen ins Ausland

Kontrollmitteilungen können im Rahmen der zwischenstaatlichen Rechts- und Amtshilfe auch an Finanzbehörden ins Ausland gehen.[1] Man spricht hier von sog. Spontanauskünften, also von Auskünften ohne Verlangen der ausländischen Behörde. Innerhalb der EU können Auskünfte nach dem EG-Amtshilfegesetz[2] (EG-AHG) erteilt werden, und zwar auch in Form der Spontanauskunft.[3] Voraus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus

Leitsatz 1. Ein Erstattungsüberhang i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfordert lediglich ein "Übersteigen" der erstatteten Aufwendungen über die im Erstattungsjahr geleisteten Aufwendungen, die auch 0 € betragen können. Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang liegt damit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Kirchensteuererstattung keine Kirchen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

Leitsatz 1. Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG. 2. Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Leitsatz 1. Die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldet werden. 2. Das FA darf durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO

Leitsatz Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben. Normenkette § 32i Abs. 2 AO, Art. 4 Nr. 2 und Nr. 7, Art. 82 EUV 679/2016 (= DSGVO), § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO, § 17a GVG, § 40 Abs. 2 VwGO Sachverhalt Der Kläger machte mit seiner Klage beim FG unter Berufung auf die DSGVO ve...mehr

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Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapital­gesellschaften

Leitsatz Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Normenkette § 9 Nr. 2a und 7, § 2 Abs. 2, § 8 Nr. 5 GewStG, § 8b Abs. 1 und 5 KStG, § 107 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutsc...mehr

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Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei geringfügiger Beschäftigung

Leitsatz Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung des § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG). Normenkette Art. 15a, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010, Art. 20 Abs. 3 GG, ...mehr

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Haftung / 1 Haftung nach der ­Abgabenordnung

1.1 Haftung des gesetzlichen Vertreters Gesetzliche Vertreter haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen erfolgten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden.[1] Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten be...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 5 Meldepflichten nach § 138a AO

Das Gesetz zur Änderung der Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen hat verschiedene Verschärfungen der Rechtlage im Hinblick auf Auslandbeziehungen mit sich gebracht.[1] Das Gesetz sieht insbesondere weitere Mitteilungspflichten im Hinblick auf bestimmte Auslandsbeteiligungen vor.[2] Da die Grenzwerte, bei deren Überschreiten ...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 6 Mitteilungspflichten nach § 138b AO

Ebenfalls neu sind die Mitteilungspflichten Dritter bei Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften nach § 138b AO.[1] Diese Pflichten treffen allerdings allein solche Dritte, de nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 GwG mitteilungspflichtige Stellen sind. Es handelt sich hierbei um Kredit- oder Finanzierungsinstitute.[2] Diese sind inbesondere mittei...mehr

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Haftung / 1 Haftung des Vertreters (§ 69 AO)

Vertreter i. S. d. §§ 34 und 35 der Abgabenordnung (AO) haften für die vom Vertretenen geschuldete Umsatzsteuer, wenn diese infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder bezahlt wurde. Die Haftung umfasst ggf. auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge. Di...mehr

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Haftung / 5 Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO, § 25 HGB)

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, liegt umsatzsteuerlich i. d. R. eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor.[1] In diesem Fall haftet der Betriebsübernehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 75 AO für betrieblich begründete Steuern (Umsatzsteuer, pauschalierte Lohnsteuer, Gewerbest...mehr

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Haftung / 2 Nebenhaftung neben dem Steuerschuldner wegen Steuerhinterziehung (§ 71 AO)

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet gem. § 71 AO für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO. Insoweit tritt eine unbeschränkt persönliche Haftung in Form der Nebenhaftung des Haftenden neben dem Steuerschuldner ein. In Betracht kommen insoweit P...mehr

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Haftung / 4 Haftung des wesentlich Beteiligten, wenn er ihm gehörende Gegenstände an die Gesellschaft überlässt (§ 74 AO)

Die Haftung des § 74 AO für den wesentlich beteiligten Gesellschafter dient der Realisierung von Betriebssteuerschulden der Personengesellschaft, wenn dem Betrieb der Personengesellschaft dienende Gegenstände (z. B. Grundstücke) vom wesentlich beteiligten Gesellschafter überlassen wurden. Die Haftung erstreckt sich jedoch nur auf die Steuern, die während des Bestehens der we...mehr

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Haftung / 1.2 Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung (oder eine Steuerhehlerei) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] Praktisch erfasst werden damit Geschäftsführer ...mehr

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Haftung / 1.3 Haftung des Eigentümers an Gegenständen

Bei der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO [1] handelt es sich um eine echte Ausfallhaftung.[2] Überlässt der Eigentümer Gegenstände einem Unternehmen, an dem er wesentlich beteiligt ist, dauerhaft zur Nutzung (Fälle der Betriebsaufspaltung)[3], haftet er mit diesen Gegenständen für die betrieblich begründeten Steuern des Unternehmens.[4] Eine wesentliche Be...mehr

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Haftung / 1.4 Haftung des Betriebsübernehmers

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge.[1] Bittet ein Kaufinteressent das Finanzamt um Auskunft über Rückstände an Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträgen, für di...mehr

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Haftung / 1.1 Haftung des gesetzlichen Vertreters

Gesetzliche Vertreter haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen erfolgten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden.[1] Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob ...mehr

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Haftung / 6 Haftung der Organgesellschaft (§ 73 AO)

Bei einer Organschaft ist umsatzsteuerlich der Organträger der Umsatzsteuerschuldner (auch für die von der Organgesellschaft nach außen getätigten Umsätze). Wird die Organschaft beendet, haftet die ehemalige Organgesellschaft für solche Umsatzsteuern des früheren Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Auch die Enkel- bzw. Urenkel...mehr

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Haftung / 2 Haftung nach zivilrechtlichen Vorschriften

Fallen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unter einen Haftungstatbestand außerhalb der Abgabenordnung, kann die Finanzbehörde den Haftenden entsprechend durch Haftungsbescheid in Anspruch nehmen.[1] Der Erwerber eines Handelsgeschäfts[2] haftet für alle im Betrieb begründeten Schulden des Veräußerers, wenn er das Geschäft unter der bisherigen Firma fortführt. [3] Bei Änd...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 1. Hintergrund

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt.[1] Die Bestimmung gilt darüber hinaus auch für Personengesellschaften.[2] Der Gesetzgeber hat diese Pflichten vor allem deshalb geschaffen, um die z...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung für die Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO ist, dass eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Der zur Meldung Verpflichtete muss deshalb seinen Wohnsitz[1] oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt[2] im Inland haben, um unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu sein. Für eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht muss die Geschäftsleitung[3] oder der Sit...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2.3 Erwerb von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO [1] normiert eine dritte Meldepflicht beim Erwerb von Anteilen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. v. § 2 Nr. 1 KStG durch einen Steuerinländer. Zu melden sind dabei unter den weiteren unten darstellten Voraussetzungen alle Beteiligungen an allen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 3. Zeitpunkt und Form der Meldung

Nach § 138 Abs. 3 AO a. F. hatte die Meldung innerhalb von 5 Monaten nach dem Ablauf des Kalenderjahres zu erfolgen, in dem der meldepflichtigen Vorgang eingetreten ist. Für Vorgänge ab dem 1.1.2018 gilt die Neufassung des § 138 Abs. 5 AO. Die Meldung hat erst mit der Abgabe der Steuererklärung zu erfolgen, spätestens aber 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2.1 Gründung oder Erwerb eines Betriebs oder einer Betriebsstätte

Nach § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO besteht eine Anzeigepflicht bei Gründung und Erwerb eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Ausland. Hierunter ist nach allgemeiner Auffassung auch die Verlagerung eines solchen Betriebs oder einer Betriebsstätte vom Inland in das Ausland zu verstehen[1] aber auch etwa die Verlagerung eines Betriebs oder eine Betriebsstätte von einem Aus...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / V. Erbschaftsteuer

Rz. 16 Mit dieser Steuerart hat sich der Testamentsvollstrecker regelmäßig zu befassen.[24] Nach § 31 Abs. 5 ErbStG ist die Erbschaftsteuererklärung durch den Testamentsvollstrecker abzugeben. Die Vorschrift erscheint umfassend, ist aber in der Praxis vom Umfang der angeordneten Testamentsvollstreckung her zu verstehen. Nur im Rahmen seines zivilrechtlichen Aufgabenkreises h...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2.4 Meldung bei Drittstaat-Gesellschaften

Vollkommen neu durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz in die AO eingefügt wurde eine Meldepflicht bei bestehen einer sog. Drittstaat-Gesellschaft nach § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO. Drittstaaten-Gesellschaften sind in § 138 Abs. 3 AO definiert und umfassen letztlich jede Gesellschaft außerhalb der EU und den EFTA.[1] Mitzuteilen ist nach § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO, wenn...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht

Die Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO kann, wie auch die nach § 138 Abs. 1 AO, durch das Finanzamt mit den in §§ 328 ff. AO genannten Zwangsmitteln (vor allem Zwangsgeld) erzwungen werden.[1] Zudem gilt der Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO als Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO.[2] Gleichwohl ist in der Praxis festzustellen, das...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bartsch/Ott-Eulberg/Schebesta, Praxishandbuch Erbrecht und Banken, 3. Auflage 2017 Bauer/Schaub, Grundbuchordnung: GBO Kommentar, 4. Auflage 2018 BeckOK GmbHG, hrsg. v. Ziemons/Jaeger/Pöschke, 50. Edition, Stand: 1.5.2021 Becksche Online-Formulare Erbrecht, 25. Edition 2019 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Berndt/Götz, Stiftungen und Unternehm...mehr

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Haftung / 4 Verjährung der ­Haftungsansprüche

Auch Haftungsansprüche unterliegen der Festsetzungsverjährung.[1] Für die Haftung aufgrund zivilrechtlicher Vorschriften (s. Tz. 2) gelten allerdings die Verjährungsvorschriften gem. §§ 195 ff. BGB bzw. die des Handelsrechts.[2] Die Festsetzungsfrist beträgt wie bei den Steuern 4 Jahre, bei Hinterziehung 10 Jahre und bei leichtfertiger Steuerverkürzung 5 Jahre.[3] Sie beginnt...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2 Einzelheiten zu den Meldepflichten

In § 138 Abs. 2 AO sind nunmehr 4 Sachverhalte aufgeführt, bei deren Vorliegen eine Meldung an das zuständige Finanzamt erfolgen muss.[1] Diese Sachverhalte werden ergänzt durch den neuen § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, der für alle vier vorstehend aufgeführten Sachverhalte gilt. Gemeinsam ist den meldpflichtigen Vorgängen der erforderliche Bezug zum Ausland. Zu beachten ist, ...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2.2 Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft

§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO bestimmt eine Meldepflicht für die Beteiligung eines Steuerinländers an einer ausländischen Personengesellschaft. Hierbei gibt es nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut keine Mindestbeteiligungsquote, bei deren Überschreiten es zu einer Meldepflicht kommt. Damit ist jede Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft anzeigepflichtig. U...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Haftung für Steuerhinterziehungen des Erblassers

Rz. 29 Gibt der Testamentsvollstrecker bei einer festgestellten Unrichtigkeit in früheren Steuererklärungen des Erblassers keine Berichtigung nach §§ 153 Abs. 1 S. 2, 34 AO ab, kann er sich der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO oder einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO schuldig machen.[52] Den Testamentsvollstrecker trifft dann die persönliche Haftung für die ...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 3. Sonderregelungen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Rz. 43 Eine "letzte Rettung" kann für einen Testamentsvollstrecker, der einer privilegierten Freiberufler-Berufsgruppe angehört, die Kenntnis von § 191 Abs. 2 AO darstellen. Bevor gegen einen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder Vereidigten Buchprüfer wegen einer Pflichtverletzung i.S.v. § 69 AO, die ihm in Ausübung...mehr

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Haftung / 3 Geltendmachung der steuerlichen Haftung

Der Erlass eines Haftungsbescheids setzt voraus, dass ein Haftungsanspruch entstanden ist und noch besteht. Die Haftungsschuld ist vom Entstehen der Steuerschuld und deren Fortbestand abhängig. Zahlt der Steuerschuldner die Steuern, erlischt der Haftungsanspruch. Auf die Festsetzung der Steuer kommt es nicht an. Auch die (fehlende) Bestandskraft des Steuerbescheids, z. B. au...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / C. Handlungspflichten bei Steuerhinterziehung durch den Erblasser – Schwarzgeldfälle

Rz. 27 Die Fälle, in denen der Erblasser zu Lebzeiten Einkünfte und/oder Erträgnisse hinterzogen hat, sind in der Erbrechtspraxis nicht gerade selten. Das Entdeckungsrisiko ist in den letzten Jahren stark gestiegen.[36] Strafrechtlich stellt sich i.d.R. kein Problem, weil der eigentliche Täter – der Erblasser – verstorben ist und eine etwaige strafrechtliche Verantwortlichke...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / Zusammenfassung

Überblick Ein inländischer Steuerpflichtiger ist in verschiedenen Fällen verpflichtet, auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck bzw. nunmehr auf digitalem Wege Meldungen über Betriebe, Betriebsstätten oder Beteiligungen im Ausland zu machen.[1] Da bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen durchaus empfindliche Sanktionen drohen, ist es unerlässlich, die Fälle zu kennen, ...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / II. Auslandsbankkonten

Rz. 58 Ein Fall aus der täglichen Praxis: Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass der Erblasser über erhebliche Vermögenswerte im Ausland verfügt und die daraus resultierenden nicht unerheblichen Zinseinkünfte in den letzten zehn Jahren dem deutschen Fiskus verschwiegen hat, ebenso wie seinem langjährigen Vermögensberater. Der Testamentsvollstrecker diskutiert die einge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / Zusammenfassung

Begriff Haftung im steuerrechtlichen Sinne bedeutet Einstehen für eine fremde (Steuer-)Schuld. Es haftet auch derjenige, der ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt. Generell gilt auch für Umsatzsteuerschulden, dass insbesondere ein gesetzlicher Vertreter (§ 6...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / A. Einführung

Rz. 1 Wer als Testamentsvollstrecker tätig ist, sieht sich umfangreichen steuerlichen Verpflichtungen ausgesetzt, die ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko in sich bergen.[1] Die Besonderheit der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass Vermögen zivilrechtlich einer bestimmten Person zugeordnet ist, nämlich dem Erben, die Verwaltungsbefugnis hingegen bei einer anderen Pe...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / II. Haftung als Vermögensverwalter oder Verfügungsbefugter

Rz. 30 Die Haftung des Testamentsvollstreckers mit seinem eigenen Vermögen für fremde, also regelmäßig den Erben treffende Steuerschulden setzt voraus, dass der Testamentsvollstrecker ihn treffende steuerliche Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung umfasst auch die Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für den Fall verspäteter Zahlung. Diese in § 34 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 7.2 Bis 31.12.2019 geltende Haftung nach § 25d UStG

Durch den zum 1.1.2020 weggefallenen § 25d UStG sollte die Haftung auf Fälle beschränkt werden, in denen vorsätzlich im Rahmen einer Steuerhinterziehung (insbesondere im Rahmen organisierter Kriminalität) Vorsteuern erschlichen werden sollten. § 25d UStG hat sich weitgehend mit der Haftung als Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung[1] gedeckt, sodass er zum 1.1.2020 durch §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 3.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 14 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1 GewStG: Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des typischen stillen Gesellschafters, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich der Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens; eine hälftige Hinzurechnung insoweit ist vorzunehmen bei Elektrofahrzeugen, extern a...mehr